Nochmal Zwangsarbeit

Und diesmal sogar hier in Augsburg. Am nächsten Sonntag ist nicht nur Bundestagswahl sondern auch „Marktsonntag“ in Augsburg. Und damit der Einkäufer am Sonntag auch mal schnell seinen Wintervorrat an Obst und Gemüse einkaufen kann hat die Stadt Augsburg eine Anordnung erlassen, dass alle Stände am Stadtmarkt geöffnet haben müssen.

Widerstand ist zwecklos oder teuer. Wer nicht mitzieht, dem droht eine saftige Geldbuße. Dies hat das städtische Marktamt den Beschickern unmissverständlich mitgeteilt. Über den Stil des Schreibens sind einige Händler noch mehr verärgert als über die Teilnahmepflicht.

Wer sich trotzdem dieser Kommerzveranstaltung verweigert, dem droht ein Bußgeld bis zu 4500 Euro. Für die Marktbeschicker wird sich der Sonntag eventuell kaum lohnen, denn natürlich werden auch alle Kaufhäuser und Einkaufspassagen versuchen, möglichst viele Kunden anzulocken. Noch dazu ist die personelle Ausstattung mancher Marktbuden nicht unbedingt üppig, sprich mit dieser Anordnung werden einige Leute die dort Arbeiten um ihren Feiertag gebracht. An dieser Stelle möchte ich nochmals auf das Zitat von Jean-Jeaques Rouseeau hinweisen, welches ich gestern erwähnt hatte:

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kan, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will.

Wenn also einer der Händler auf dem Stadtmarkt statt die zu erwartenden Millionenumsätze zu kassieren lieber seinen Sonntag mit der Familie genießen will, dann gestehe ich ihm diesee Freiheit uneingeschränkt zu. Ich werde ja auch den Sonntag anders verbringen als mit Geldausgeben.

Der Citymanager scheint die Nöte der Marktleute durchaus zu verstehen und erlässt daher folgende Anordnung, äh… folgenden Appell:

Damit sich die Laune der Händler bessert, nimmt Stinglwagner die Besucher in die Pflicht: „Ich möchte einfach mal appellieren, am Marktsonntag unserem schönen Stadtmarkt einen Besuch abzustatten.“

Nein Herr Stinglwagner, ich möchte definitiv nicht von ihnen in die Pflicht genommen werden, oder ist ein Einkaufen auf dme Stadtmarkt mittlerweile auch eine „öffentliche Dienstleistungspflicht“ nach Artikel 12 Abs. 2 GG? Ich mag meine Meinung vielleicht ändern, wenn mich der Herr Citymanager vor dem Besuch des Stadtmarktes mit ein paar hundert Euro ausstattet, aber so empfinde ich diesen Appell eher als Witz.

Oder soll ich jetzt schreiben: Damit sich meine Laune bessert nehme ich alle Bundesbürger in die Pflicht. Nämlich die Pflicht, am nächsten Sonntag statt dem Zelebrieren des Kaufrausches nämlich erstmal der Einladung zur Bundestagswahl zu folgen und seine beiden Kreuze zu machen. Wo die gemacht werden ist mir dabei ganz egal, auch wenn meine Präferenzen sicher nicht bei den Parteien sind die meine Freiheit einschränken wollen. Aber meine Laune könnte sich bei mehr als 90% Wahlbeteiligung wirklich draamatsich verbessern.