Zerrüttete Vertrauensverhältnisse

Es ist wieder passiert. Ein Altenpflegerin hat sich erdreistet, ein paar Maultaschen vor der Mülltonne zu retten und einer sinnvollen Verwendung zuzuführen, nämlich ihren Hunger zu stillen, und wurde daraufhin von ihrem Arbeitgeber gefeuert.

Und dieser Fall wurde nun vom Arbeitsgericht verhandelt das zu der interessanten Schlußfolgerung kam, dass diese Kündigung zu Recht erfolgte.

Der Träger des Heims hatte von einem Diebstahl gesprochen, der das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und der Mitarbeiterin zerrüttet habe

Ja, das schlimm zerrüttete Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wenn das mit ein paar Maultaschen steht oder fällt, oder gar mit dem Laden eines Handys dann gibt mir das schon zu denken.

In einer normalen Welt könnte man so etwas ausdisktuieren oder wenn man es unbedingt sehr formell machen will mit einer Abmahnung den Arbeitnehmer eben darauf hinweisen, dass er dieses ungewünschte Verhalten abstellen soll.

Natürlich kann man Korinthenkackerei betreiben und das als Diebstahl bezeichnen, aber letztlich geht es hier um etwas, was sowieso im Abfall gelandet wäre. Man kann also eher vermuten, dass hier eine langjährige und entsprechend teure Arbeitskraft günstig „entsorgt“ wurde um die Stelle mit einer billigeren Kraft zu besetzen. Schließlich handelt es sich bei der Altenpflege ja auch um einen optimierbaren Produktionsprozess und irgendwelche persönlichen Beziehungen zwischen Pflegekraft und Pflegebedürftigen (sprich, das gleiche und gewohnte Gesicht) sind nebensächlich, Pflegekräfte kann man beliebig austauschen wie eben Produktionsmittel.

Interessanterweise ist dieser Tage auch das Schwarzbuch 2009 des Steuerzahlerbundes erschienen. Was wäre wohl, wenn der Steuerzahler als „Arbeitgeber“ angesichts dieser Verschwendungen in weitaus größeren Kategorien das Vertrrauen in seine „Arbeitnehmer“ verliert und diese dann ebenfalls entläßt oder zur tatsächlich zur Rechenschaft zieht. Denn sind wir mal ehrlich: Das Schwarzbuch listet zwar schön auf, wo verschwendet wurde, aber echte Konsequenzen ergeben sich daraus nicht.

Ein Gedanke zu „Zerrüttete Vertrauensverhältnisse

  1. Hi Rainer

    Interessant ist doch, das bei all diesen Fällen vom „gestörten“ oder „zerstörten“ Vertrauensverhältnis gesprochen wird und so eine Kündigung gerechtgertigt wird.

    Aber andersrum geht das natürlich nicht. Als Arbeitnehmer zieht man die absolute Arschkarte, wenn man jahrelang buckelt, Dinge mitbekommt die einem die Zehennägel aufrollen, vielleicht sogar gemobbt wird und deshalb die Kündigung einreicht.

    Für mich persönlich aus Sicht eines Arbeitsnehmers würde als Kündigungsgrund wegen dem zerstörten Vertrauen auch Inkompetenz zählen:
    – Millionenaufträge mehrmals leichtfertig in den Sand setzen, kurz darauf Kurzarbeit eingeführt (schon erlebt)
    – keinerlei(!) Führungsqualitäten vor Vorgesetzen (bis in die GL hoch) erkennbar (schon erlebt)
    – kein Interesse an der Qualität der Produkte, kaltstellen der Qualitätssicherung (schon erlebt)

    Den gesundheitlichen Aspekt der in einer solchen Arbeitsumgebung entsteht ist auch nicht zu verachten!

    Bei uns in der Schweiz nennt man eine Kündigung des Arbeitsnehmers eine „selbstverschuldete“ Arbeitslosigkeit und darauf gibt es 60 Arbeitstage kein Arbeitslosengeld. Egal was für Gründe man für die Kündigung anführt, zuerst gilt sie als selbstverschuldet. Gegen den Bescheid kann man natürlich vorgehen, aber das dauert und bis das erste Geld fliesst vergehen Monate.
    Wer genügend Geldreserven hat um diese Zeit zu überbrücken wagt den Kündigungsschritt vielleicht eher als jemand der diese Geldreserven nicht aufbauen konnte.

    rgds
    rené

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