Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

Das ist heute die Nachricht des Tages, alle Blogs und alle Newsticker berichten davon, bei Heise überbieten sich die Artikelautoren in einer Interpretation des Urteils. Also schreibe ich auch mal was dazu.

Dieses Urteil ist ein Erfolg für die Gegner der Vorratsdatenspeicherung, ganz ohne Zweifel. Allerdings sind sich viele Autoren auch einig, dass das Bundesverfassungsgericht nun sehr schön definiert hat, was an der aktuellen Form der Vorratsdatenspeicherung zu bemängeln ist und der Gesetzgeber nun ein verbessertes Gesetz auf den Weg bringen könnte um die Hürde nochmal zu probieren. Das ist die optimistische Variante.

Betrachtet man das ganze mal von der pessimistischen Seite, dann steht auch zu befürchten, dass nicht das Werkstück (Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung) weiter gefeilt wird, sondern dass der Gesetzgeber das tut was wir damals beim Feilen taten als der Winkel partout nicht passen wollte. Statt das Werkstück weiter zu bearbeiten haben wir die Messlatte bearbeitet um Übereinstimmung zu bekommen. Daher wage ich hier nochmal auf Reinhard Mey und seinen Song “Sei wachsam” zu verweisen.

Hier mal eine Linkliste zu den Artikeln über das Urteil:

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