Meine Tochter, die Verfassungsrechtlerin

Groß werden ist anstrengend. Vor allem wenn man einen sehr individuellen Modegeschmack hat und deswegen hin und wieder von den Schulkameraden gehänselt wird. Anna hat bisher darunter gelitten, dass ihre Klassenkameraden weniger individualistisch veranlagt sind, aber gestern hat sie mit schwerem Geschütz dann zurückgefeuert. Als wieder mal über ihre Kleiderwahl gelästert werden sollte zitierte sie vor den anderen kleinen Lästermäulern flugs mal Artikel 2 GG:

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Und sich so anzuziehen wie sie es will gehört für unsere kleine Verfassungsrechtlerin zum Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Ihre Klassenkameraden haben jedenfalls nicht mit so einer Antwort auf ihre Hänseleien gerechnet und wohl bisher auch noch keine Vorstellung vom Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Anna hingegen schon, sie hat ein Buch für Kinder das das GG erläutert und das liest sie gerne. Ich bin sehr zufrieden mit meinem kleinen Engel.

Ein Gedanke zu „Meine Tochter, die Verfassungsrechtlerin

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