Schwarzgeld beschließt Leistungsschutzrecht

Ein schwarzer Tag für Deutschland und das Internet. Der Bundestag hat heute das sogenannte Leistungsschutzrecht beschlossen. Damit hat die Bundesregierung den Verlegern unter Führung des Axel-Springer-Verlages einen Gefallen getan, wir können uns also schon auf Fortsetzung der Lobhudelei „Beste Regierung aller Zeiten“ in den Springer-Medien einstellen, denn natürlich ist gerade zufällig Wahlkampf…

Bloggerkollegin Sabine hat hierzu auch einen schönen Artikel gepostet der zeigt, dass man das LSR hätte verhindern können wenn die sogenannte Opposition vollzählig zur Abstimmung angetreten wäre und dagegen gestimmt hätte.

Stefan Niggemeier beschreibt in seinem Blog sehr schön die „Argumentation“ der Leistungsschutzrecht-Befürworter. Besonders schön finde ich den Schlußsatz:

Gewinnen werden die Verlage am Ende dieses Kampfes ungefähr nichts. Und sie ahnen noch nicht einmal, was sie durch die Art, wie sie ihn geführt haben, verloren haben.

Und Rechtsanwalt Thomas Stadler stellt in seinem Blog die Frage, wie es denn jetzt mit dem Leistungsschutzrecht weitergehen wird.

Für mich als „kleinen Blogger“ bedeutet der heutige Bundestagsbeschluß, dass ich meine Nachrichten auch in der Zukunft nur noch online beziehen werde und die Verlagsbranche mir keine Printmedien mehr verkaufen können wird. Sehe ich mir den Schlamassel als Ingenieur und Demokrat an, dann sträuben sich mir die Haare, denn der Bundestag hat heute ein Gesetz für eine Situation beschlossen in der es eine simple und einfach technische Lösung geben würde, die die Verlagsbranche natürlich nicht anwenden will, denn wenn sie die Suchmaschinen von ihrem „Qualitätsjournalismus“ ausschließen wird ihren Mist auch keiner mehr online lesen. Die Nebenwirkung des Gesetzes ist eine massive Erhöhung der Rechtsunsicherheit für Blogger wie sie Rechtsanwalt Udo Vetter vorgestern in seinem Law Blog beschrieben hat. Eine Konsequenz dieses latenten Abmahnrisikos ist für mich, das LSR-Plugin von WordPress weiterhin aktiv zu lassen.

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Ein Gedanke zu „Schwarzgeld beschließt Leistungsschutzrecht

  1. Bedenklich stimmt mich nebst der Einfrührung des Leistungsschutzrechtes insbesondere, dass man nebulöse und schwammige Fomulierungen in ein Gesetz giessen will, welche ein Freudenfest für die allseits beliebte Abmahnindustrie bedeuten.

    Mit dem LSR ist bestenfalls der Abmahnindustrie geholfen, eröffnet sich ihr eine völlig neue Melkkuh-Klientel…

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