Vor dem Gesetz sind alle gleich

Nur manche sind gleicher. So zum Beispiel der ehemalige baden-württembergische Landesfürst Stefan Mappus. Der hat jetzt ein Gerichtsurteil erwirkt nach dem Sicherungskopien seiner E-Mails gelöscht werden müssen von denen man sich neue Erkenntnisse in der EnBW-Affäre erhofft hat.

Als Grund für die Löschung wurde das Bundesdatenschutzgesetz genannt. Das finde ich bemerkenswert, denn auf der anderen Seite muss jeder Unternehmer seine Mails für 10 Jahre archivieren. Die Details mit Verweisen auf §267 HGB und §147 AO könnt ihr hier nachlesen.

Während also ein Unternehmer für viel Geld eine Archivierungslösung betreiben muss um sicherzustellen, dass jeglicher geschäftliche Mailverkehr für 10 Jahre aufgehoben wird kann ein Ministerpräsident auf diese Erfordernis verzichten wenn er erklärungsbedüftige Deals einfädelt.

Und falls ihr es vergessen habt, der Mappus gehört der Partei an die bei jeder sich bietenden Gelegenheit nach Vorratsdatenspeicherung schreit und dabei immer betont, wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten.

Der Verlauf dieser E-Mail-Posse läßt bei mir jedenfalls die Vermutung aufkommen, dass Herr Mappus hier jede Menge zu verbergen hat.

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