Die Bundesanstalt für Arbeit will uns veräppeln

Via Google+ wurde ich heute auf eine Presseerklärung der Bundesanstalt für Arbeit aufmerksam in der die BA Stellung zu ihrer momentan supsendierten Mitarbeiterin Inge Hannemann bezieht. Inge Hannemann ist die Frau, die die Jobcenter von der anderen Seite des Schreibtisches kennt und auch darüber berichtet.

Sozusagen eine deutsche „Whistleblowerin“ die ähnlich wie der NSA-Whistleblower Edward Snowden ihre persönlichen Konsequenzen aus dem was sie in der Arbeit erlebt gezogen hat und das öffentlich macht. Klar, dass diese Offenlegung der BA ganz und gar nicht in den Kram passt. Also hat die BA eine sehr diffamierende Pressemitteilung herausgegeben.

Man muss sich nicht die Arbeit machen, dieses ekelhafte Pamphlet der BA bis ins Detail zu zerpflücken, Frau Hannemann hat schon eine sehr präzise Stellungnahme ihrerseits dazu veröffentlicht. Welchen Bullshit die BA da absondert kann man ganz leicht feststellen indem man sich mit der folgenden „einfachen Feststellung“ auseinandersetzt:

Frau Hannemann ist keine „Whistleblowerin“, die Missstände aufdeckt, denn die behaupteten Missstände gibt es nicht – sie kann daher auch keine „Hartz IV-Rebellin“ sein.

Hier sagt uns die BA, dass die von Frau Hannemann beschriebenen Missstände gar nicht existieren. Als Nagelprobe tippe ich nun einfach mal den Suchbegriff „erfolgreich klage hartz IV“ in meine Google Suchmaske ein. Und das ist das Ergebnis:

google-klage-h4Wenn also wie die BA behauptet diese Missstände gar nicht existieren, wie kann es dann sein, dass ich bei dieser Suche 872.000 Treffer bekomme und auch unsere neoliberalen Propagandapostillen darüber berichten, dass fast jede zweite Klage gegen diese Missstände erfolgreich ist?

Wie armselig ist diese Argumentation der BA eigentlich?

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