Der Koalitionsvertrag ist rechtswidrig

Heute hat auch die CDU eine PDF-Version ihres nun fertiggestellten Koalitionsvertrages auf ihre Webseite gestellt. 185 Seiten voller schöner Absichtserklärungen, Lobbypflege und Phrasen. Bemerkenswert finde ich aber das was auf der vorletzten Seite zum Thema „Kooperation der Fraktionen“ vereinbart ist:

Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten
Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.

Bemerkenswert ist dieser Absatz vor allem in Hinblick auf den Grundgesetzartikel 38 welcher das Abstimmungsverhalten der Bundtagsabgeordneten regelt:

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Hier ist klar definiert, dass es so etwas wie einen Fraktionszwang nicht geben darf. Der Koalitionsvertrag fordert aber genau das, wenn „einheitlich“ abgestimmt werden soll. Damit steht dieser Vertrag klar im krassen Gegensatz zum Grundgesetz.

Das Thema „Fraktionszwang“ wird natürlich von den Abgeordneten vehement bestritten, wie dieser Ausschnitt aus einer Twitter-Unterhaltung mit 2 MdBs der CDU zeigt:

FraktionszwangIch lese zwar deren Worte, allein mir fehlt der Glaube. Und seit dem nun vorgelegten Koalitionsvertrag sehe ich, dass meine Zweifel durchaus gerechtfertigt sind.

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2 Gedanken zu „Der Koalitionsvertrag ist rechtswidrig

  1. Ich habe zum Thema Rechtswidrigkeit des Koalitionsvertrages eigentlich etwas mehr erwartet. Das Thema Fraktionszwang und Art. 38 GG ist ja wirklich ein alter Hut.
    Dieser Widerspruch läßt sich doch leicht aufdröseln und mit Besitzstandsverteidigung erklären: wie lange, glauben Sie, hat ein Abgeordneter einen sicheren Listenplatz, wenn er nur seinem Gewissen entsprechend abstimmt? Genau – einmal und dann rutscht die Person nach unten ab und damit aus dem Parlament. Um seine Pensionsansprüche jedoch zu verteiden, muss man zumindest zwei Legislaturperioden lang Wohlverhalten im Sinne der Fraktion üben. Aber danach wird’s zur Gewohnheit mit der Mehrheit zu stimmen…

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