Mit Vollgas in den Überwachungsstaat

Die Bundesregierung hat heute ihren Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Justizminister Heiko Maas erklärte, dass er überzeugt sei, dieser Entwurf würde „den Urteilen der Gerichte standhalten“. Und so haben wir wieder mal ein wenig Arbeit für die Verfassungsrichter in Karlsruhe. Besonders schlimm fand ich jedoch folgende Sätze in dem Newstickerartikel.

Da heißt es zum Beispiel:

Man wolle schließlich nicht nur die Grundrechte der Bürger schützen, sondern auch der Polizei „etwas bieten“.

Und in meinem Kopf formt sich ein Fragezeichen in astronomischen Dimensionen? Warum muß man der Polizei etwas bieten? Nur weil BKA-Chefs seit Jahren ständig die Vorratsdatenspeicherung fordern? Ja, ist denn die Vorratsdatenspeicherung überhaupt notwendig? Darauf hat der Justizminister eine absolut brilliante Antwort:

Ob das Gesetz nötig sei, könne er zwar nicht beweisen, da es dieses noch nicht gebe.

Jetzt wimmert mein Gehirn leise „Herr, schmeiß Hirn vom Himmel“. Die Regierung möchte also ein Gesetz verabschieden von dem sie nicht mal weiß, ob es sinnvoll ist. Man könnte ja mal über den Tellerrand gucken, auch wenn Berlin jetzt doch ein Stück weiter weg von Frankreich ist als Bonn, die Bundeshauptstadt meiner Jugend. Denn in Frankreich hat man die Vorratsdatenspeicherung und was hat es beim Anschlag auf Charlie Hebdo geholfen? Rein gar nichts. Aber machen wir das trotzdem mal, dann geben der BKA-Chef und die Polizei-Obermuftis erst mal Ruhe. Und als „Begründung“ schieben wir dann auch gleich mal folgendes Nullargument hinterher.

Praktiker hätten ihm aber in vielen Gesprächen klargemacht, dass es bereits viele Fälle gegeben habe, in denen „aufgrund nicht vorhandener Daten Straftaten nicht aufgeklärt werden konnten“.

Nein, wie praktisch diese Praktiker. Dass es bei der Aufklärung von Straftaten hin und wieder auch mal passiert, dass nichts aufgeklärt wird ist ja nicht neu. Das muss aber nicht unbedingt an fehlenden Daten liegen, nehmen wir nur mal die Straftaten aus der NSU als Beispiel, die jetzt in einem Untersuchungsausschuß aufgearbeitet werden. Da kann es halt schon mal vorkommen, dass man ein paar unscheinbare Details übersieht oder versehentlich in die falsche Richtung ermittelt. Das sind Verfahrensfehler die man keinesfalls auf „fehlende Daten“ zurückführen kann, sondern eher auf vorsätzliche Ignoranz von Fakten.

Aber ganz ehrlich, der Preis unserer Freiheit ist eben auch, dass manchmal Straftäter nicht ermittelt werden können. Das ist bedauerlich für die direkten Opfer die logischerweise auch Rache und Vergeltung haben wollen, aber statistisch eben unvermeidlich. Wenn wir aber nun die mehr als 80 Millionen Einwohner unserer Bundesrepublik unter Generalverdacht stellen und systematisch jeden ihrer Schritte protokollieren, dann haben wir das erste Glied der Kette für unsere Unfreiheit geschmiedet. Und dieser Preis ist deutlich höher als die Wahrscheinlichkeit, dank der Vorratsdatenspeicherung tatsächlich eine Straftat besser aufklären zu können.

Es wird also wieder einen Abstecher nach Karlsruhe geben und hoffentlich wird die Regierung von den Verfassungsrichtern wieder abgewatsch werden. Viel lieber wäre es mir aber, wenn diese Regierung ihre Quittung mal vom Wähler bekommen würde indem sie eben nicht wiedergewählt wird. Vielleicht setzt dann mal ein Denkprozess ein (so der liebe Gott mit seiner Hirnlieferung getroffen hat).

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2 Gedanken zu „Mit Vollgas in den Überwachungsstaat

  1. Rainer, wie gern stimme ich dir beim vorletzten Satz zu. Aber leider fehlt mir der Glaube, dass so um die 70% derer, die ihre Stimme abgeben würden, sich ihres kollektiven Stockholmsyndroms bewusst würden. Die haben doch nichts zu verbergen …

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