Kann mal bitte jemand unsere Regierung verhaften?

Heute habe ich sehr viel über unser Grundgesetz, die Regierung und die Lage in Europa nachgedacht. Und ich bin zu dem Schluß gekommen, dass unsere derzeitige Regierung sich absolut außerhalb der Verfassung bewegt und daher aus dem Amt zu entfernen ist. Warum? Darum:

Artikel 20 Absatz 3 GG sagt ganz klar:

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Und jetzt reflektieren wir das mal an den aktuellen Ereignissen:

  • Finanzminister Schäuble zaubert bei den „Verhandlungen“ (bzw. der Show die sie in Brüssel abgezogen haben) ein Grexit-Papier aus dem Hut das er von langer Hand vorbereitet hat, es aber nicht im Bundestag disktuiert hat.  Aber das sind nur Peanuts, der Kracher kommt wenn man seine „Reformvorschläge“ mal aus einer objektiven Perspektive anschaut
  • Die „Reformen“ welche unsere Regierung den Griechen aufzwingen will wären bei uns nicht haltbar, da sie gegen unsere Verfassung verstoßen. Und es ist unschwer vorstellbar, dass diese Reformen auch gegen die Griechische Verfassung verstoßen, bereits in der Vergangenheit hat das griechische Verfassungsgericht ja mehrfach interveniert um die Kürzungen die man den Griechen vorgeschrieben hat zu stoppen. Schäuble und Konsorten sind also gewillt vorsätzlich gegen die griechische Verfassung zu vestoßen. Das legt den Schluß nahe, dass ihnen auch das deutsche Grundgesetz komplett am Allerwertesten vorbeigeht. Und natürlich kann ich eine Regierung, die sich über die Verfassung eines anderen Staates hinwegsetzt nicht akzeptieren.

An dieser Stelle muss ich mir die Frage stellen, ob es nun an der Zeit ist, Artikel 20 Absatz 4 GG anzuwenden:

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Der Coup den unsere Regierung gerade in Europa durchzieht ist durchaus ein Versuch die verfassungsmäßige Ordnung zu untergraben. Das Problem mit diesem Absatz ist die schöne Formulierung „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“. Bisher wurde das immer elegant ausgehebelt, denn in unserer Demokratiesimulation können wir ja alle 4 Jahre irgendwelche Kreuzchen auf dem Papier machen und somit theoretisch etwas ändern.

Ich schreibe bewusst „theoretisch“, denn die praktische Seite hat Wolfgang Schäuble ja freundlicherweise dem ehemaligen griechischen Finanzminister Yanis Varoufakis erklärt. Dieser sagt in Interview:

Schäuble was consistent throughout. His view was “I’m not discussing the programme – this was accepted by the previous government and we can’t possibly allow an election to change anything. Because we have elections all the time, there are 19 of us, if every time there was an election and something changed, the contracts between us wouldn’t mean anything.”

Das ist doch mal eine klare Ansage, dass Wahlen absolut nichts ändern.

Und wenn man im Grundgesetz noch ein wenig weiter blättert, dann ist da ein schöner Artikel 28:

Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Nach den derzeit bekannten Erkenntnissen wollte Schäuble keinen irgendwie gearteten Kompromiss mit Griechenland schließen, sondern die griechische Regierung entmachten und demütigen. Das sind nach meinem bescheidenen Verständnis durchaus Handlungen die er in voller Absicht vorgenommen hat und die sehr geeignet sind das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören. Schäuble greift nicht militärisch mit Panzern (Tanks) an sondern mit Banken (Banks) wie Varoufakis treffend in seiner Einschätzung der „Einigung“ beschrieben hat. Nach meiner bescheidenen Meinung  ist auch ein mutwillig angezettelter Wirtschaftskrieg als ein Angriffskrieg zu bewerten.

Damit sollte für Schäuble und auch den Rest der Regierung welche dieses Vorgehen billigt der Paragraph 80 im Strafgesetzbuch zur Anwendung kommen:

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Und jetzt? Wird Generalbundesanwalt Harald Range hier ermitteln oder wird er die Ermittlungen wieder einstellen weil sich die Regierung höchstwahrscheinlich nicht kooperativ zeigen wird?

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2 Gedanken zu „Kann mal bitte jemand unsere Regierung verhaften?

  1. Oh bitte!

    Wer sollte denn da schon ermitteln?
    Selbst falls es zu einem Verfahren kommen sollte, heißt es nicht, dass es auch zur Verhandlung zugelassen oder gar ein Schuldspruch folgt.

    Irgendeiner besch*piep* Ausrede, Begründung, Baum o. ä: wird den Herrschaften schon einfallen.

  2. Bei unserer Regierung fällt mir erst einmal (nichts ein 😉 ) ein, dass sie einen Eid geschworen haben, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Das tut die Regierung seit Jahren nicht; und wenn wir uns hier auf die Griechenland-Affäre kaprizieren wollen, zeigt sich, dass unserer Regierungen seit Jahren munter mitgemacht haben, die Europa-Verträge zu dehnen und zu brechen zugunsten einer etwas obskuren Europa-Idee, die angeblich von der Klammer der Euro-Währung zusammengehalten wird. Das ist definitiv falsch und unsere Volksvertreter wissen das auch. Der mittel- mit langfristige Schaden wird spätestens bein Eintritt in die Rente unserer Generation zu begutachten sein, die als Folge von Kapitalvernichtung bescheiden ausfallen wird. Zusammen mit einem Ausverkauf von ethischen und moralischen Werten, Vernichtung von Kulturgütern (Bildung) und demokratischen Gepflogenheiten (Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit) und Grundrechten (Überwachung und Bespitzelung), Boulevardisierung und Bagatellisierung (Folge scheint eine gewollte Senkung des intellektuellen Niveaus der Bevölkerung zu sein) kommt da schon eine Menge zusammen, ohne nun konkret auf die im GG definierten Rechte und Pflichten von Parlament und Regierung eingehen zu wollen.

    Verklag mal den Staat, und sei es nur in vergleichsweise kleinen Fällen (Schadenersatz- oder Strafverfahren gegen Behörden), in Nullkommanix wird da eine Front aufgemacht, die Dich als kleinen Bürger ganz schnell wieder in die richtige Größe versetzt. Auf Augenhöhe passiert hier nichts.

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