Datenschutz und Privatsphäre im Zeitalter der Social-Networks

Social Networks sind toll. Man kann sich mit vielen Leuten ausstauschen die man im realen Leben niemals kennengelernt hätte. Eine echte Erweiterung des eigenen Horizonts, wenn man richtig damit umzugehen weiß. Leider oft auch eine einzige Katastrophe wenn es um Datenschutz und Privatsphäre geht.

Diese Erfahrung musste jetzt auch eine Psychaterin machen, deren Patienten plötzlich untereinander von Facebook als Vorschläge für Freunde auftauchten. Was natürlich unter dem Gesichtspunkt der ärztlichen Schweigepflicht eine Katastrophe ist. Klar, sieht man sich gegenseitig eventuell im Wartezimmer, aber wenn ich zum Doktor gehe (gleich welcher) möchte ich nicht unbedingt plötzlich die Patienten dieses Arztes als Freundschaftsvorschläge sehen.

Wie kann das passieren fragt man sich an dieser Stelle natürlich. Facebook kann vielleicht vieles, aber hellsehen kann es nicht. Diese „Datenpanne“ ist zum Teil wohl der Bequemlichkeit der Nutzer geschuldet. Wir alle kennen das, man meldet sich an ein Social Network an und prompt bekommt an die Aufforderung „Lade Deine Kontakte zu uns hoch und wir gucken, wer Deiner Freunde auch bei uns ist“. Na super. Auf die Art und Weise brauchst Du gar kein Facebook-Konto mehr zu haben, es reicht wenn Dich einer Deiner Freunde im Adressbuch hat und das zu Facebook schickt und schon haben sie Deine Kontaktdetails. Und klar, wenn das mehrere Patienten eines Arztes machen, dann ist der Arzt der „gemeinsame Kontakt“, das Bindeglied welches den Algorithmus wohl so triggert, dass man die anderen „Freunde“ dieses „Freundes“ vorgeschlagen bekommt.

Was kann man dagegen tun? In erster Näherung fällt mir nichts ein. Das Bundesdatenschutzgesetz entstand zu einer Zeit als man noch mit Lochkarten hantierte und Adressbücher in Papierform existierten. Und letztlich dürfte es sehr schwer sein, den „Täter“ zu ermitteln, also die Person die ihr Adressbuch für die Datenkraken in den Social Networks geöffnet haben.

Die Frage ist, ob in so einem Fall wie bei der Psychaterin der betroffene Arzt eine Löschung seiner Informationen erzwingen kann. Oder gar will, vielleicht hat der Arzt ja trotz allem einen Facebook-Account und möchte ihn auch nutzen.

Letztlich kann man momentan wohl nur an das Verantwortungsbewusstsein der Nutzer appellieren, diese „Komfortfunktion“ explizit zu meiden weil eben sonst Daten übermittelt werden ohne dass derjenige, um dessen Daten es sich da handelt tatäschlich seine Zustimmung zu dieser Datenübermittlung gegeben hat. Aber ich fürchte dass ich hier der einsame Rufer in der Wüste bin dessen Warnungen ungehört verhallen.

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