Die Propagandamaschine macht keine Pause

Heute ist ein denkwürdiger Tag. Ich habe seit langem mal wieder eine Printausgabe des ehemaligen Nachrichtenmagazins gekauft. Grund für die Kaufentscheidung war der vielversprechende Titel „Netz ohne Gesetz“ mit dem Untertitel „Warum das Internet neue Regeln braucht“.

Und zeitsynchron erscheint heute ein Interview mit Kanzleramtschef Thomas de Maizière (CDU) in der Rheinischen Post in der er schärfere Regeln fürs Internet fordert.

Auf die Frage, ob Befürchtungen über die Einführung der Zensur durch die Kinderporno-Sperron berechtigt sind antwortet er:

Ein unberechtigter Vorwurf. Hier steht doch vielmehr die grundsätzliche Frage: Kann das Internet völlig frei sein? Müssen wir nicht die Menschen vor Denunziation, Entwürdigung oder unseriösen Geschäften schützen wie im Zivilrecht? Ähnlich wie auf den Finanzmärkten brauchen wir mittelfristig Verkehrsregeln im Internet. Sonst werden wir dort Scheußlichkeiten erleben, die jede Vorstellungskraft sprengen. Vieles geht da übrigens nicht nur national.

Wenn der Herr Kanzleramtschef tatsächlich Menschen vor Entwürdigung schützen will, dann möge er bitte gleich mal anfangen vor seiner eigenen Tür zu kehren. Schauen wir uns doch nur mal an, wie wir mit Langzeitarbeitslosen umgehen. Berichte wie der zur Armuztsindustrie oder über die Sanktionsquote gegen Hartz-IV-Empfänger sind für mein Empfinden auch Scheußlichkeiten, die jede Vorstellungskraft sprengen. Vor allem wenn sie in einem angeblich zivilisierten demokratischen Rechtsstaat passieren.

Und was ist mit der medialen Hexenjagd gegen Jörg Tauss? Das ehemalige Nachrichtenmagazin wartet auch heute wieder mit Insider-Infos auf, Dinge die eigentlich in vertraulichen Akten stehen sollten und über die in einem schwebenden Verfahren keiner berichten sollte. Trotzdem steht es in bester Bildzeitungs-Manier in den Nachrichtenmagazinen, dabei ist laut letzten Berichten die Staatsanwaltschaft gar nicht mehr sicher, ob sie wirklich Anklage gegen Jörg Tauss erheben wird.

Besonders erheiternd ist aber der Verweis des Herrn vom Kanzleramt auf die Regeln für Finanzmärkte. Wo bitteschön ist da was geregelt? Außer daß am Ende der Steuerzahler für die Spielschulden der Bankster aufkommt.

Kommen wir zurück zum Spiegel-Artikel. Der ist recht umfangreich und nach Einschätzung meiner Frau eher geeignet alte Omas zu erschrecken. Erschreckend ist aber, wie hier mit suggestiven Formulierungen Leute diffamiert werden. Beispiel:

Mit seinen Filterprogrammen durchforstet der Fahnder des LKA die Tauschbörsen nach Kinderpornographie. „Wir machen jetzt mal eine Stichprobe“, sagt er. Er gibt eine kurze Kombinatiion aus Buchtstben und Ziffern ein, darunter eine 3. „Enter“. Schon erscheine auf seinem Monitor 329 Aktuelle Angebote über Sexszenen mit Dreijährigen. […]

Sie sind ganz schön weit, die Kämpfer um die staatliche Hoheit im Cyberspace. Die an der anderen Front aber auch. Die Flagge mit dem schwarzen Segel auf weißem Grund weht schon in unmittelbarer Nähe des Berliner Regierungszentrums: Die Piratenpartei hat Ende Juni ihr Wahlkampfbüro für die Bundestagswahl eröffnet.

Jetzt weiß der geneigte Spiegel-Leser natürlich sofort, wo er die Piratenpartei einzuordnen hat, also auf der anderen Seite von den Cyberpolizisten die gegen die Kinderpornographie kämpfen.

Natürlich wird auch auf die arme Contentindustrie eingegangen und als leuchtendes Vorbild das Three-Strikes-Gesetz aus Frankreich zitiert, wohlweislich ohne die verfassungsrechtlichen Verwicklungen bei seiner Geburt. Dann kommt wieder so ein Absatz der einem das Herz höher schlagen lässt:

Die Deutschen setzen lieber auf den nicht weniger problematischen Weg, der geschädigten Musik- und Filmindustrie weitreichende Selbsthilfebefugnisse einzuräumen. So dürfen die Firmen zur Verfolgung von Schadenersatzansprüchen seit kurzem bei den Providern mit richterlicher Erlaubnis die Daten Verdächtiger verlangen, die zuvor von Netzpatroullien bei ihrm Tun beobachtet worden sind. Um einzelne Delikte zu beweisen, können die privaten Copyright-Cops neuerdings sogar, mit Hilfe der Polizei, in die Wohnung mutmaßlicher Verletzer eindringen und deren Computer durchsuchen.

An dieser Stelle frage ich mich dann schon, ob ich was verpennt habe. Die grungesetzlich garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung aufgehoben und private Schnüffler mit der Lizenz zum PC-Durchsuchen? Man möge mir bitte das entsprechende Gesetz zeigen und ich werde postwendend dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.In meinen Augen ist das was hier geschrieben wurde eine glatte Lüge mit dem Zweck, so zu tun als wäre das jetzt schon rechtlich zulässig und sozusagen die Normalität.

Fazit: Meine 3,70 € für den Spiegel waren herausgeschmissenes Geld, aber zumindest konnte ich so die Propagandamaschine in Action bewundern. Und was den Titel „Netz ohne Gesetz“ angeht, da hat ein Forenposter ein wunderschönes Skript der Universität Münster als Link angegeben. Eine PDF mit 500 Seiten zum Thema Internetrecht. Das sollte sich jeder mal zu Gemüte führen, der meint das Internet wäre ein „rechtsfreier Raum“.

Aber wie schon der Kanzleramtschef in seinem Interview gesagt hat: „Wir leisten uns keine Auszeit.“ Auch an anderen Fronten ist man massiv bemüht noch ein paar Änderungen am Grundgesetz durchzupeitschen. Diesmal müssen die Piraten vor Somalia dafür herhalten, denn die Bundesmarine kann ohne GG-Änderung zu wenig tun. Und im gleichen Aufwasch soll auch gleich der Bundeswehreinsatz im Inneren ermöglicht werden, im Blick auf „bestimmte Situationen“. Dummerweise ist sogar die Polizeigewerkschaft  gegen diese Rumfummelei am Grundgesetz.

Trotzdem gibt es auch noch gute Nachrichten: Die OSZE wird zur Bundestagswahl am 27. September Wahlbeobachter nach Deutschland entsenden.

Links für 2008-08-04

Mal wieder kurz ein paar Links auf lesenswerte Artikel im Netz:

Leyenhafter Kinderschutz

Gestern habe ich diesen Artikel vom LawBlog schon im RSS-Feed gesehen, aber noch nix damit anfangen können weil mein Newsbeuter da nur das Wort „Leseempfehlung“ drin hatte ohne den damit verlinkten Artikel in den Links zu haben. Heute beim Lesen von Kristian kam dann aber die Idee, das doch mal mit dem Webbrowser zu probieren.

Ja, beim Lesen des verlinkten Artikels steigt der Adrenalinpegel im Blut ganz massiv an. Das belegen auch die mittlerweile über 180 Kommentare im LawBlog. Und da auch ich dieses Thema für sehr wichtig halte verbreite ich diese Links natürlich weiter.

Staatanwalt klagt Jörg Tauss an

Heute morgen meldete Heise dass die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Anklage gegen Jörg Tauss erheben will. Diese Neuigkeit hat Oberstaatsanwalt Rehring aber nicht zuerst dem Beschuldigten mitgeteilt sondern der Bildzeitung.

Am frühen Nachmittag kam dann die Meldung dass die Generalstaatsanwältin Hügel daraufhin die Staatsanwaltschaft Karlsruhe kritisiert hat. An dieser Stelle frage ich mich dann schon, ob unser Rechtsstaat noch richtig funktioniert, denn der Herr Rehring hat sich ja auch schon bei der ersten Hausdurchsuchung bei Jörg Tauss als sehr auskunftsfreudig erwiesen.

Dieser Vorgang findet daher auch eine entsprechende Würdigung im Lawblog. Dort liest man:

“Eine unnötige Bloßstellung der Person ist zu vermeiden. … Der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren darf nicht beeinträchtigt werden.”

Schon hier hätte der Herr Staatsanwalt wohl eine andere Entscheidung treffen müssen. Es hätte ihm nämlich klar sein können, welchen Wirbel seine Ankündigung verursachen wird, auch, mit welchem Zungenschlag. Dies gilt umso mehr, als ja schon die Durchsuchungen bei Tauss von zahlreichen PR-Stunts der Staatsanwaltschaft begleitet waren.

Angesichts der Vorgänge um Jörg Tauss erinnert das Prozedere aber eher an eine mittelalterlich Hexenjagd als an einen Rechtsstaat. Auf der Homepage von Jörg Tauss findet man dann auch eine passende Erklärung seines Rechtsanwaltes.

Ein wenig seltsam erscheint mir auch die sonstige Berichterstattung in der Presse. Sowohl Focus als auch Stern berichten, dass die Piratenpartei laut Aussage von Aaron Koenig, Mitglied des Bundesparteivorstandes und nicht mit mir verwandt, weiterhin zu Tauss stehe. Das hätte man so gegenüber der Financial Times Deutschland so geäußert. Interessanterweise bringt mir eine Suche nach den Begriffen „Tauss Aaorn Koenig“ auf FTD nur wieder links auf den Stern. Selbst schreiben will FTD diese News wohl nicht.

Einen relativ neutralen Artikel hat die Süddeutsche Zeitung online, die Frankfurter Rundschau hingegen macht munter mit bei der Hexenjagd. Just for fun habe ich jetzt mal auch die Startseite der Bild aufgerufen, da ist Tauss schon wieder raus, dafür liest man 27 mal das Wort „Sex“ und 6 mal das Wort „Porno“. Man merkt also gleich, wo der Schwerpunkt dieser Zeitung ist. Umso mehr erstaunt es einen, dass genau dieses Blatt von der Staatsanwaltschaft so freizügig versorgt wird.

eBooks und Urheberrechte

Als Mensch der deutlich mehr als zwei Bücher besitzt bin ich natürlich stark an elektronischen Versionen der Bücher die ich gelegentlich lese interessiert. So habe ich vor langem aufgegeben, die Perry Rhodan Romanhefte zu kaufen sondern mir gelegentlch einen Schwung „eBooks“ für den Mobipocket-Reader auf meinem Tungsten E besorgt. Damit geht das Lesen auch und man hat keine Schuhkartons voll alter Hefte die man zwar nicht wegwerfen will, die aber trotzdem irgendwie im Weg sind.

Allerdings werden meine Augen auch nicht besser und so habe ich auch schon mal überlegt, mir mal zu Weihnachten oder zum Geburtstag einen „richtigen eBook-Reader“ wie z.B. den Kindle von Amazon zu wüsnchen.

Mit eBooks hat man aber trotzdem noch ein paar Probleme. Das eine ist der Preis, obwohl so ein eBook ja „papierlos“ ist und für den Verlag auch kein Risiko darstellt, auf zigtausend gedruckter Exemplare sitzen zu bleiben haben manche Verlage noch die utopische Vorstellung, der Kunde wäre bereit, für die elektronische Variante des Buches das gleiche oder nur geringfügig wenige rzu bezahlen wie für die gedruckte Papierversion.

Das noch größere Problem sind aber wohl die Urheberrechte. Was die Musikindustrie mit „Kapierschutz“ (das ist kein Tippfehler) mühsam lernen musste machen nun die eBook-Verlage mit ihrem DRM. Marketingdroiden wollen uns einreden, dass der Begriff für „Digital Rights Management“ steht, aber eigentlich muß das „R“ mit „Restrictions“ übersetzt werden. Das durften jedenfalls jetzt einige Kunden von Amazon erfahren, denen der Online-Buchhändler gekaufte eBooks von ihren Kindle-Readern gelöscht hat. Der Online-Händler der die Exemplare von George Orwells „1984“ und „Animal Farm“ als eBook in den Kindle-Shop eingestellt hatte besaß leider keine Vertriebsreche dafür. Mit DRM alles kein Problem, da ist das Buch beim nächsten Synchronisieren mit dem Shop dann halt auch flugs wieder vom Reader verschwunden. Gut, Amazon erstattet immerhin den Kaufpreis zurück, aber ansonsten ist das doch der GAU für das eBook-Business.

Besonders bedenklich ist aber auch, dass man via dieser ausgefeilten Technik nicht nur mal wieder Bücher löschen kann, sondern auch beliebig austauschen. Das wäre doch der Traum eines Diktators, einfach die Verfassung ändern und morgen haben alle die „aktualisierte“ Version auf ihren Readern und keiner kann mehr beweisen, dass es früher dort anders drin stand.

Angesichts dieser Features werde ich meinen privaten Bücherstapel wohl weiter „analog“ haben, also auf Papier gedruckt und für das Bibliotheksmanagement hole ich mir die notwendige Hardware eben bei Ikea. Und auf der politischen Seite ist so ein Vorfall wieder ein Argument, am 27. September sein Kreuz bei der Piratenpartei zu machen.

Piratenpartei zur Bundestagswahl zugelassen

Heute wurde über die Zulassung der Piratenpartei zur Bundestagswahl entschieden:

Der Bundeswahlausschuss hat heute über die Anerkennung von Parteien zur Wahl des 17. Bundestags geurteilt und die Piratenpartei als solche anerkannt. Am 31.07.2009 wird nun über die endgültige Wahlzulassung entschieden.

Auf Heise hat diese Nachricht dann auch gleich eine „grüne Welle“ hervorgerufen. Ander Blogger wie Ingo Jürgensmann berichten, dass gegen den problematischen Bodo Theisen ein Parteiausschlußverfahren eröffnet wurde und er aller Ämter enthoben wurde.

Damit wird wohl dem Druck der Netzöffentlichkeit Rechnung getragen, diverse Blogger auf meiner Blogroll haben in den letzten Tagen ja massiv gegen die Piraten wegen der Äußerungen des Herrn Theisen gewettert.

Trailer „Freiheit statt Angst“

Heute in diversen RSS-Feeds gefunden:

Ich finde so dieses Video sehr gut gemacht. So eine mediale Aktion stellt für mich auch die Aussage dar, dass Meinungsbildung im Zeitalter von Web 2.0 eben nicht mehr von hochbezahlten Werbeagenturen im Sinne ihrer Klientel betrieben wird, sondern dass auch die „Community“ genügend Expertise hat um solch eindrucksvolle Werke zu schaffen.

Leider ist Berlin verdammt weit weg und dank der Privatisierungsfans bei der Bahn ab Montag auch ohne S-Bahn, also ein denkbar ungünstiger Ort.

Lügen haben kurze Beine

Dieses alte Sprichwort mußte jetzt auch unsere Frau Familienministerin von der Leyen lernen. Nachdem sie neulich so ungeniert mit angeblich 95 Staaten ohne Kinderpornographiegesetzgebung hausieren ging hat sich diese Woche doch ein Blogger erdreistet, die Botschaft eines dieser Länder um Stellungnahme zu bitten.

Indien weist diese Vorwürfe als total haltlos zurück. In einer Stellungnahme der indischen Botschaft heißt es:

Das indische Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung von 1973 würden mehrere Bestimmungen zur Bestrafung von Kinderpornographie beinhalten,…

Das sind natürlich alles Tatsachen die man im Familienministerium unmöglich recherchieren konnte. Nachdem man ungefähr einen Tag nach einer passenden Ausrede gesucht hat wurde dieser Fauxpass heute vom Familienministerium bedauert. Die Ausrede aus dem Familienministerium ist an Peinlichkeit aber kaum noch zu überbieten. Beispiel:

Die Aussagen zu Indien seien einer Übersicht des International Center for Missing and Exploited Children (ICMEC) von 2006 entnommen worden. Es sei „sehr bedauerlich“, dass die „jüngste Entwicklung in Indien“ in der Quelle noch nicht erfasst gewesen sei.

Jüngste Entwicklungen noch nicht zu erfassen ist bei einem Zeitfenster von 36 Jahren seit 1973 schon sehr merkwürdig formuliert.

Wenn man dann noch Dinge wie

Diese Änderungen bezeichnete das Familienministerium als „sehr erfreulich“. Sie zeigten, dass auf dem Subkontinent „der politische Wille zur Bekämpfung des Problems jetzt klar vorhanden ist“. Eine UNICEF-Studie von 2004 habe noch festgestellt, „dass die Hälfte aller weltweit für gewerbsmäßige sexuelle Dienstleistungen missbrauchten Kinder aus Indien kommt“.

lesen darf, dann kommt einem echt die Galle hoch. Ich würde es vollständig verstehen wenn Indien aufgrund dieser diplomatischen Glanzleistung die diplomatischen Beziehungen zu Deutschland abbrechen würde. Denn letztlich steht da nix anderes als dass Kinderpornographie bis vorgestern wohl in Indien an der Tagesordnung war und jetzt endlcih auch Indien erkannt hat, daß man was dagegen tun muß. Aber zwischen den Zeilen liest sich das so, als würde man gnädigerweise Indien nun im Kreis der KInderporno-Bekämpfer aufnehmen, aber immer noch mit sehr skeptischen Gefühlen.

Da bleibt nur noch zu hoffen, dass Frau von der Leyen die Aufforderung zum Rücktritt ernst nimmt und zurücktritt bevor sie am 27. September zurückgetreten wird.