Video-Splitten für Anfänger

Gestern habe ich mich endlich mal aufgerafft mit den Videos vom Linux Info Tag 2009 anzufangen. Als erstes habe ich meine Keynote von der Kamera in den Rechner gespielt und dann die Teile mit Cinelerra zusammengebaut. Am Anfang eine kleine Titeleinblendung und großartige Überblendungen usw. braucht man ja gar nicht. Bis kurz vor 23:00 hat der Rechner dann noch mit Rendern verbracht und rausgekommen ist eine MPEG-Datei mit 757 Megabyte und knapp 53 Minuten Laufzeit.

757 Megabyte sind zuviel für meinen Webhoster, aber wozu hat man einen YouTube Account? Das Dumme ist nur, dass YouTube maximal 10 Minuten große Videos erlaubt. Also das Ding zerlegen.

Der erste Anlauf war mit mpgtx, aber der war nicht so erfolgreich, denn wenn ich da Zeitabschnitte extrahieren will, dann kommt das Programm heftig durcheinander, wohl wegen der variablen Bitrate.

Mit ein wenig Suchen bin ich dann zu einer Lösung mit ffmpeg gekommen, die zu funktionieren scheint:
ffmpeg -vcodec copy -ss 00:09:00 -t 00:09:10 -i keynote-full.mpg keynote-p2.mpg

Damit wird von Position 9:00 ein 9:10 Minuten langes Teilstück aus keynote-full.mpg rausgeschnitten und in keynote-p2.mpg abgelegt. Ich habe mal immer 9:10 Minuten lange Stücke geschnitten und die Grenzen bei Vielfachen von 9 Minuten gelegt, d.h. die einzelnen Teile für Youtube überlappen sich um 10 Sekunden. Das sollte passen.

Das Problem mit dem ich jetzt kämpfe: Der erste Teil lädt gerade zu YouTube hoch, aber bei einem Upstream von 448 kb/sec dauern 125 Megabyte also ungefähr 2400 Sekunden oder eben 40 Minuten. Die ganze Keynote zum Hochladen wird mich also mindestens 4 Stunden kosten, d.h. da wird der Rechner heute Nacht wieder strapaziert werden, denn bis zu 10 Videos kann man wohl als „Mini-Batch“ aus dem Browser gleichzeitig hochladen. Ich hoffe, morgen hier dann die fertigen Videos auf YouTube verlinken zu können.

Die weiteren Vorträge vom LIT werden aber noch etwas dauern, höchste Videoschnitt-Priorität hat nun das Video vom Schulkonzert im Mai, denn das sollte noch vor den Sommerferien als DVD fertig sein und verteilt werden. Und es wird sehr viel aufwendiger werden mit vielen Überblendungen und Effekten, mich also schon ein paar Nächte mit Videoschnitt beschäftigen.

Die Banken erpressen den Staat

Über die Hinweise des Tages bei den Nachdenkseiten kommt man heute zur Financial Times Deutschland. Dort gibt es einen Artikel über die Krisensitzung zur HRE-Rettung und anghängt ein Protokoll von dieser Sitzung das man lieber geheim halten würde.

Aus dem Artikel und dem Protokoll geht ganz klar hervor, dass die führenden Bankmanager Ende September 2008 der Politik sozusagen die Pistole auf die Brust gesetzt haben und die Freigabe von Steuergeldern zur Bankenrettung mit der Drohung dass sonst das ganze System zusammenbricht erpresst haben.

Interessantes Detail am Rande ist auch, dass die Hypo-Vereinsbank am 28. September aus der Haftung für die HRE gefallen ist, das Finanzministerium aber laut des Protokolls spätestens am 27. September von der Krise bei der HRE unterrichtet wurde. Wahrscheinlich auch schon viel früher. Das drängt geradezu die Frage auf, warum der Steuerzahler mittlerweile mit mehr als 100 Milliarden Euro für die HRE einspringen muß und nicht die HypoVereinsbank.

Ähnlich erstaunliches wissen die Nachdenkseiten auch über die Rettung der IKB zu berichten. Und die, bzw. der Investor LoneStar will ja wieder Geld vom Staat für Risiken die er seinerzeit beim Erwerb dieses Schnäppchens eigentlich mit eingekauft hat.

Und welche günstigen Nebenwirkungen die HRE-Rettung für manche Leute im Bankenbusiness gehabt hat kann man auch wieder auf den Nachdenkseiten nachlesen.

Aber Hauptsache wir treiben jeden Tag eine neue Wahlkampf-Sau durchs Dorf um von diesen ungeheuerlichen Vorgängen abzulenken. Heutiges Thema: Steuern auf Gewaltdarstellung im Internet. Und das kommt von unserer „wissenschaftlichen Elite“. Willkommen in Absurdistan.

Seefest im Freibad Haunstetten

seefestGestern waren wir beim Seefest der Wasserwacht Haunstetten. Stefan war voll begeistert vom Freibad und ist auch sofort ins Wasser obwohl das wirklich sehr kalt war. Als Papa nur sehr zögerlich in das kalte Nass wollte bekam er vom Sohnemann eine kalte Dusche was letzterem riesig Spaß gemacht hat. Insgesamt waren wir mehr als 6 Stunden dort und Stefan hat wohl jede Minute genossen, auch wenn er vor dem tieferen Wasser noch mächtig Respekt hat und sich dort auch mit Schwimmflügeln nicht hintraut. Als riesiige Nebenwirkung der 6 Stunden im Freien hat Papa dafür jetzt einen megamäßigen Sonnenbrand erwischt und freut sich schon auf den Zeitpunkt, an dem der Schmerz nachlässt. Und Stefan hat nicht mal den Hauch eines Sonnenbrandes, obwohl der auch die ganze Zeit in der Sonne war. Ist wohl genetisch in den italienischen Erbanlagen verankert daß er keinen Sonnenbrand bekommt und mich frisst der Neid.

Jörg Tauss zum neuen Datenschutzgesetz

Heute hat der Bundestag auch noch schnell eine Reform des Datenschutzgesetzes verabschiedet. Am einfachsten lässt es sich wohl mit dem Zitat „Es hat sich nichts verschlechtert“ zusammenfassen. Jörg Tauss hat die Gelegenheit genutzt um mal deutlich zu werden.

Ich weiß, heute habe ich Jörg Tauss sehr oft verlinkt, aber meiner Meinung nach ist er eben einer der wenigen Politiker die wirklich eine Meinung haben und nicht nur einen Standpunkt. Letzterer ist bei vielen Politikern ja als „Horizont mit Radius Null“ definiert.

Datenschutz und Kommentare

Blog-Kollege Stefan Niggemeier hat Post vom Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin bekommen. Wie man unter „Schöner Kommentieren mit Datenschutz“ nachlesen kann ist das Problem, dass WordPress bei den Kommentaren die Eingabe einer Mail-Adresse fordert.

Na ja, bei mir hat sich noch keiner erbarmt seit der Umstellung auf WordPress einen Kommentar abzugeben, aber ich denke ich werde auch ein wenig an meinem Template rumpfuschen und einen entsprechenden Text einbauen damit auch der Dümmste Anzunehmende Surfer versteht, was er tut wenn er in das Mail-Adressfeld eine Mail-Adresse eingibt. Wobei ich mich nicht entsinnen kann, dass WordPress hier eine Plausibilitätsprüfung macht. Muß ich nacher mal an einem „Selbstkommentar“ ausprobieren.

Debatte über Grundrechte im Bundestag

Heute fand eine Debatte über die Achtung der Grundrechte im Bundestag statt. Einer der Redner war Jörg Tauss und wenn man die Kameraschwenks über die Reihen der Abgeordnetensitze sieht, dann merkt man deutlich, welch großes Ineresse das Thema „Grundrechte“ bei unseren Politikern hat.

Aber sind wir mal froh, dass überhaupt noch öffentlich gesprochen wird und man nicht einfach „Protokoll-Demokratie“ betreibt.

Vor dem Gesetz sind alle gleich

Und weil das so ist wird auch mal schnell die Immunität eines Abgeordneten aufgehoben wenn dieser im Verdacht steht, er würde Kinderpornographie besitzen. Das ist auch dem ehemaligen SPD-Mitglied Jörg Tauss passiert und dank einer undichten Stelle im Ausschuß der die Immunität von Tauss aufgehoben hat war die Sensationspresse wohl noch vor der Polizei am Ort der Hausdurchsuchung gegen Tauss.

Tauss hat wohl tatsächlich Kinderpronos irgendwo gehabt und er hat mittlerweile auch erklärt, dass er sich diese verschafft hat um im Rahmen seiner netzpolitischen Arbeit abzuklären, was tatsächlich an der Aussage dran ist, dass ein Milliardenmarkt für Kinderpornographie existiert. Er könnte sich also ohne weiteres auf Absatz 5 von §184b StGB berufen und das tut er ja auch. Trotzdem wird seit geraumer Zeit fleißig gegen ihn ermittelt.

Eine andere Politikerin von der auch gemunkelt wird, sie würde Kinderpornographie besitzen und hätte diese sogar vor versammelten Journalisten vorgeführt um Fürsprecher gegen ihre damals noch im Planungsstadium befindlichen Stoppschilder zu bekommen ist unsere Familienministerin Ursual von der Leyen. Und aufgrund dieser Geschichten hat wohl jemand sich erdreistet und Anzeige gegen die Familienministerin erstattet, eben wegen Besitz und Verbreitung (öffentliche Vorführung) von Kinderpornographie. Hier könnt ihr sehen, wie das ausgegangen ist. Fefe war so nett, die entscheidenden Stellen auch gleich abzutippen (und ich habe heute schon genügend abgetippt):

Die vorliegende allein in Betracht kommende Strafnorm des § 184 b Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) erfordert ein öffentliches Vorführen von kinderpornographischem Material.Eine Vorführung ist nach allgemeiner Ansicht dann öffentlich, wenn sie von einem größeren, individuell nicht feststehenden bzw. jedenfalls durch persönliche Beziehungen nicht verbundenen Personenkreis wahrgenommen werden kann.

An anderer Stelle liest man dann auch ganz munter, dass für die Familienministerin natürlich §184b Abs. 5 gilt, immerhin hat sie ja im Jahr 4 ihrer Amtszeit als Familienministerin tatsächlich die Kinderpornographie im Internet „entdeckt“ und gleich angefangen sie zu bekämpfen.

Dagegen ist ein Politiker wie Tauss, der seit langer Zeit im Netz unterwegs ist und sogar genügend Sachverstand hat um zu wissen von was er redet natürlich ein ganz anderer Fall.