Buchkritik: Angriff auf die Freiheit

Gestern abend habe ich das Buch „Angriff auf die Freiheit“ von Ilija Trojanow und Juli Zeh fertig gelesen. Also Grund genung hier ein paar Zeilen über das Buch zu schreiben.

Was mir sehr positiv aufgefallen ist: Die Autoren verzichten auf jegliche Verschwörungstheorie in ihrem Buch sondern setzen einfach voraus, dass sich alles so ereignet hat wie es die offiziellen Stellen behaupten. Damit vermeiden die Autoren es hervorragend in die Schublade „Wirrköpfe mit Verschwörungstheorien“ einsortiert zu werden. Basierend auf diesen Tatsachen analysieren sie dann die daraus abgeleiteten Sicherheitsgesetze und ihre Auswirkungen auf unsere Grundrechte.

Es wird auch ausführlich behandelt, dass Grundrechte nicht vom Himmel fallen sondern erkämpft werden müssen und dass die Definition, die den Terrorverdächtigen einen Status außerhalb jeder Menschenrechte zuweist ein Rückfall ins Zeitalter der Barbarei ist. In meiner Jugend schrieb ich Briefe an die Botschaften südamerikanischer Militärdiktaturen die Leute ohne Gerichtsverhandlung verschwinden ließen oder ohne Anklage für Jahre hinaus in Haft hielten. Also genau das was ein angeblich zivilisierter Staat wie die USA nun mit den Häftlingen in Guantanamo macht.

Die Autoren weisen auch darauf hin, dass jeder etwas zu verbergen hat, nämlich seine Privatsphäre. Ein Punkt der gerne von den Demagogen in der Politik mit dem Argument „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“ ignoriert wird.

Die einzige tatsächliche Ungenauigkeit die mir in diesem Buch aufgefallen ist steht auf Seite 137:

Wollen Sie warten, bis Ihren Kindern bei der Geburt ein Chip ins Halsfleisch gepflanzt wird, der eine sechzehnstellige Personenkennzahl enthält und über Satellit zu orten ist (so wie es bei Ihrem Haustier, falls Sie eins haen, schon der Fall ist)?

Nein meine lieben Autoren, diese Aussage dass die RFID-Chips mit denen wir unsere Haustiere markieren sogar von Satelliten geortet werden können muß ich als Ingenieur mit genügend technischem Fachwissen leider ins Reich der Phantasie zurückweisen. Ja, ich weiß, diverse Hollywood-Streifen der vergangenen Jahre tun so als wäre das technisch mögich, aber praktisch sind RFIDs nur aus kurzer Distanz auslesebar und auch nur mit speziellen Lesegeräten. Man überlege sich mal die Sendeleistung dei ein solcher Chip haben müsste damit er von einem Satelitten in ein paar hundert Kilometer Höhe überhaupt empfangen werden könnte. Und das ganze generiert von einem Transponder der gerade mal 12×2 mm groß ist.  Der auf Lebenszeit Signale senden kann die Hunderte von Kilometern weit reichen. Wäre das möglich bräuchte wohl niemand mehr sein Handy an der Steckdose aufzuladen.

Bis auf diesen Fehler ist das Buch aber durchweg lesenswert. Für einen alten Verschwörungstheoretiker wie mich enthält es zwar nicht viel neues, aber es erinnert wieder an die Verbrechen gegen die Menschenrechte die unsere zivilisierten Staaten im Namen des „Kriegs gegen den Terror“ begangen haben und die von aktuellen Meldungen wie denen zur Finanzkrise dann aus dem Fokus gedrängt wurden.

Fazit: Sehr empfehlenswert und eigentlich sollte jeder Bürger vor der Wahl am 27. September dieses Buch gelesen haben.

Die Denkweise der Justizministerin

Die TAZ hat heute ein längliches Interview mit unserer Justizministerin Brigitte Zypries zum Thema Datenschutz und Internetsperren. Das Interview ist allemal lesenswert, denn es zeigt die etwas merkwürdige Denkweise unserer Ministerin.So lautet die Antwort auf die Frage, warum jemand die Piratenpartei wählt:

Das ist mir schleierhaft. Ich bin wirklich die Letzte, die die Bedeutung der Informationsfreiheit gering schätzt, aber ich finde es schon sehr dürftig, wenn sich das Programm einer Partei, die für den Bundestag kandidiert, im Wesentlichen auf dieses Thema beschränkt.

Antworten auf Zukunftsfragen wie Arbeitsmarkt, Chancengerechtigkeit, Wirtschafts- und Finanzkrise ? Fehlanzeige! Was ich bisher von der Piratenpartei mitbekommen habe, war eher bescheiden. Ich war fast ein wenig enttäuscht von dem Niveau, auf dem da diskutiert wird.

Richtig Frau Zypries, für Themen die nicht zum Wahlprogramm der Piraten gehören gibt es noch keine offiziellen Standpunkte. Aber es ist schon bezeichnend, wenn sie sich gleich auf das einschießen, was die Piraten nicht beackern anstatt auf das einzugehen was die Piraten iin ihrem Programm stehen haben.

Besonders grinsen muß man bei folgender Passage:

Vor allem aber haben wir den Grundsatz „Löschen vor Sperren“ durchgesetzt. Das ist ein Erfolg, da haben sich auch die Internet-Aktivisten Verdienste erworben.

Immerhin erwähnt sie Alvar Freude der mit seiner Aktion bewiesen hat, dass Löschen sehr wohl möglich ist, auch wenn unsere Familienministerin das Gegenteil behauptet. Aber so wie Frau Zypries hier schwadroniert könnte man glauben als nächstes kommt die Meldung, dass die SPD das Internet erfunden hat.

Frau Zypries erklärt auch, warum wir unbedingt das Zugangserschwerungsgesetz beschließen mußten:

Das Gesetz ist notwendig geworden, weil die Kollegin von der Leyen angefangen hat, Verträge mit den Providern über diese Sperren zu schließen. Ich habe gleich zu Beginn der Debatte deutlich gemacht, dass eine solche Vertragslösung nicht mit unserer Verfassung vereinbar ist.

Also das finde ich höchst bemerkenswert. Ein Akteur der politischen Bühne hält sich nicht an das Drehbuch namens Grundgesetz welches den Rahmen des dargebotenen Schauspiels definert und statt den Akteur zurechtzuweisen passt man die Gesetzeslage so an, dass dessen Handeln plötzlich wieder zum Drehbuch passt. Wer hat in diesem Schmierentheater nochmal die Regie? Ach ja, der Volkssouverän, der sich daran am 27. September hoffentlich erinnert.

Sehr elegant kriegt Frau Zypries dann die Kurve von der Kinderpornographie über strafbare Inhalte die angeblich jemand verbreitet hin zum Urheberrecht. Man lese dann nur mal folgendes:

Wir brauchen Lösungen, wenn legitime Interessen kollidieren, beispielsweise wenn es um die Nutzung von Ideen und die Rechte der Kreativen an ihrem geistigen Eigentum geht. Wir müssen die Schwächeren schützen, allen voran die Kinder, aber auch die Verbraucher, die im Netz Opfer unlauterer Geschäftspraktiken werden.

Das liest sich wie „uff, gerade nochmal den Looping zurück zu den armen Kindern die wir schützen müssen“ geschafft, aber Hauptsache war ja wieder das Buzzword „geistiges Eigentum“ zu erwähnen. Was den Verbraucherschutz im Netz betrifft, so gilt dieser wohl seit neuestem nicht mehr im Telefonnetz, zumindest könnte man das bei dieser Meldung glauben. Da sagt ein Staatsanwalt ganz deutlich:, es sei nicht Aufgabe des Strafrechts, den Mitbürger vor einer groben [ihrerseits] Sorgfaltspflichtverletzung zu schützen.

Interessant ist ihre Ansicht, die Piraten wären zu konservativ:

Die Piratenpartei greift das eigentliche Thema ja gar nicht auf. Wenn ich sie ernst nehmen soll, müsste sie mehr zustande bringen als nur zu sagen: Die Vorratsdatenspeicherung ist schlecht. Die Piraten wollen nicht mehr als den Status Quo im Netz zu erhalten. Das ist Besitzstandswahrung. Das ist konservativ und viel zu rückwärtsgewandt.

Liebe Frau Zypries, ich denke, das was die Piratenpartei bewahren will nennt sich schlicht und ergreifend Grundrechte. Nämlich die welche in den ersten Artikeln unseres Grundgesetzes verankert sind und an denen ihre Partei und die der unseligen Regierungskoalition immer mal gerne sägen. Die Grundrechte die wir im Grundgesetz verankert haben sind dabei nicht vom Himmel gefallen sondern wurden mit sehr viel Opfern erkämpft. Das ist ein „Status Quo“ den es zu bewahren gilt. Und wenn sie das für konservativ halten, bitteschön. Dafür halte ich ja auch alle Grundgesetz-Friseure für neoliberal.

Und dann hat Frau Zypries auch noch interessante Zukunftsvisionen:

Die technische Entwicklung geht mit Rasanz voran, wer weiß, ob wir nicht in fünf Jahren eine neue Generation des Internets haben. Vielleicht hat dann jeder Mensch eine individuelle IP-Adresse, die so unverwechselbar ist wie seine Telefonnummer? Was hieße  das denn für die Anonymität des Netzes? Aber von solchen Entwicklungen wissen viele Piraten offenbar gar nichts – jedenfalls diskutieren sie nicht darüber.

Jetzt mal ehrlich Leute, wer hat Frau „Was ist nochmal ein Brauser“-Zypries von IPv6 erzählt? Und ja Frau Zypries, die Idee jeden Menschen mit einer IP-Adresse auszustatten ist nichts worüber man diskutieren kann, denn es wäre ein eklatanter Verstoß gegen die oben beschriebenen Grundrechte.

Ich habe seit kurzem einen Hund und der ist „gechiped“, sprich einen Chip unters Fell an einer normierten Position und jeder kann per RFID die ID meines Hundes auslesen. Ok, den Hund kümmert das wenig, aber mich persönlich schaudert es bei dem Gedanken, dass wir so was demnächst mit Menschen machen könnten. Frau Zypries scheint sich aber schon Gedanken gemacht zu haben, wie die Welt dann aussehen würde:

Nun, wenn sich das Internet so entwickelte, hätten wir zum Beispiel viele Probleme bei der Verfolgung von Straftaten im Internet nicht mehr, weil die IP-Adresse wie ein Fingerabdruck zum Aufspüren von Kriminellen genutzt werden könnte. Wahrscheinlich gefällt das den Piraten nicht.

Ich wage zu behautpen, dass dieser Vorschlag nicht nur den Piraten nicht gefallen sollte, sondern jedem vernünftig denkendem Menschen. IP-Adressen kann man, ebenso wie Fingerabdrücke, fälschen. Und die Probleme bei der Verfolgung von Straftaten im Internet haben sie ja nicht, weil der Straftäter nicht zu identifizieren ist sondern dadurch, dass er sich nicht im Geltungsbereich deutscher Gesetze aufhält. Zumindest war das die Standardausrede wenn es darum ging, die Zensurinfrastruktur zu begründen.

In 17 Tagen werden wir wissen, wie die Weichen für Deutschlands Zukunft gestellt werden. Also alle zum Wählen gehen, damit es tatsächlich von allen und nicht nur der Hälfte der Wahlberechtigten entschieden wird.

Die Vertraulichkeit von Kommunikation

Eine der Grundfesten unseres Rechtsstaates ist die Vertraulichkeit von Kommunikation. Dafür hat das Grundgesetz in Artikel 10 das Briefgeheimnis definiert. Diese Vertraulichkeit der Kommunikation sollte auch für Emails gelten. Technisch ist eine Email natürlich nur Text der von meinem Client an meinen Postausgangsserver verschickt wird und von dem dann wieder an den Mailserver des Empfängers geschickt wird. Klar, dass man an jedem Punkt dieser „Verbindungsstrecke“ die Mails mitlesen kann solange sie nicht verschlüsselt sind.

Etwas in der Art scheint nun bei der CDU-Fraktion in der Stadt Geldern passiert zu sein. Heise Online berichtet dass Mails an Mitglieder der Fraktion wohl nicht in den Postfächern der Adressaten landeten, sondern erst mal ein „virtuelles Umleitungsschild“ sahen welches eingehende Mails in das Postfach der Fraktionsspitze, einer Frau Marianne Ingenstau umleitete.

Ingenstau bestätigte laut Rheinische Post die „Umleitung“ der E-Mails über die Fraktionsspitze: Man mache das seit etwa einem Jahr so. Sie verglich demnach das Einsehen der privaten E-Mails mit dem Lesen von Postkarten und sieht deshalb keine rechtlichen Probleme beim Umleitung der Mails.

Ja, man kann Postkarten lesen, trotzdem hindert mich mein Respekt vor Artikel 10 GG daran, das zu tun wenn die Postkarte nicht an mich adressiert ist. Man kann auch offenstehende Wohnungen betreten, trotzdem würde ich das nur dann tun, wenn ich entweder vom Wohnungsinhaber eingeladen werde das zu tun oder berechtigten Grund zur Annahme haben muss, dass dieser vielleicht hilflos in der Wohnung liegt und daher meine Hilfe benötigt. Ansonsten gilt für mich einfach kategorisch Artikel 13 GG.

Es zeugt von einem sehr exotischen Rechtsverständnis der CDU-Fraktionsspitze in Geldern, wenn die private Kommunikation der Fraktionsmitglieder vom Vorstand überwacht wird. Eine Mail-Adresse wie Vorname.Nachname@CDU-Geldern.de ist für mich eine „private Adresse“ und als Mail-Sender würde ich erwarten, dass meine Mail dort beim Fraktionsmitglied ankommt. Vielleicht sollte jemand den Politikern mal den Unterschied zwischen „role based“ und „private“ verklickern. Natürlich wäre es legitim, Mailadressen wie „Vorstand@CDU-Geldern.de“ oder „Auschuss-fuer-X@CDU-Geldern.de“ einzurichten und die Mails an solche Adressen dann in verschiedene private Postfächer zu leiten. Eine Default-Umleitung von privaten Mails an eine „Kontrollinstanz“ ist aber in keinem Fall ein Instrument welches in einem freiheitlichen Rechtsstaat angewendet werden sollte.

Und wenn so etwas dennoch passiert, dann nicht weil das Internet ein rechtsfreier Raum ist, sondern weil es immer wieder Leute geben wird, die die Freiheiten und Rechte die wir uns in langen Jahren erkämpft haben nicht respektieren und mißachten. Und genau deswegen werde ich am 27. September mein Kreuz bei der Piratenpartei machen, denn die steht für die Wahrung dieser Grundrechte und nicht wie die „bürgerlichen Parteien“ die eher für den Abbau der bürgerlichen Grundrechte stehen.

Big Brother is watching you!

Heute kam die Meldung in die Newstickerr, daß die EU jetzt vorhat, den USA Zugriff auf die über SWIFT laufenden Bankdaten zu geben. Nein, damit sind nicht die Daten der Banken gemeint die Aufschluß darüber geben könnten, in welcher finanziellen Situation sich die Banken befinden, sondern es sind die Überweisungsdaten, also wenn ich z.B. per Ebay was ersteigere und den Betrag dann an den Verkäufer überweise.

Der Focus zitiert EU-Justizkommisar Barrot mit folgenden Worten:

Die Eile begründete Barrot damit, dass sonst eine Sicherheitslücke im Kampf gegen den Terrorismus drohe. „Es wäre extrem gefährlich, die Überwachung jetzt zu stoppen.“ Eine Studie habe nachgewiesen, dass die Überprüfung der Bankdaten ein wichtiges und wirksames Instrument sei, die Finanzquellen des Terrorismus auszutrocknen und Anschläge zu verhindern.

Ach? Welche Anschläge wurden durch Austrocknen der Finanzquellen des Terrorismus denn verhindert?

Für mich bedeutet das eher, daß wir noch mehr unerer Privatsphäre an den Big Brother jenseits des Atlantik abgeben. Und das mit den fadenscheinigen Argumenten, daß diese Maßnahmen im Krieg gegen den Terror helfen würden.

Als ob irgendwer tatsächlich daran interessiert wäre, diesen Krieg gegen den Terror zu gewinnen. Seit die ehemalige Sowjetunion sich entschlossen hat, nicht mehr als der Buhmann aufzutreten ist der „Russe vor der Tür“ keine Bedrohung mehr und das Geschäft mit dem Krieg droht zu stagnieren. Das ist ganz schlecht fürs Geschäft und so mußte eine neue Bedrohung her, eben der Terror. Und wenn das nicht reicht erfindet man mal schnell „Massenvernichtungswaffen“ im Irak um dort „seine Interessen“ zu verteidigen. Und was aktuell in Sachen Iran abgeht ist auch nicht viel besser. Neulich gab ich einen Hinweis auf den Film „Kreigsversprechen“ und wenn man diesen Film sieht, dann hört man unsere Kanzlerin die folgenden Worte sagen:

Nicht wir müssen dem Iran beweisen, daß er Atomwaffen hat, der Iran muß uns beweisen, daß er keine hat.

Danke Frau Merkel, damit haben sie eindrucksvoll beweisen wieviel Stellenwert die Bundesregierung elementaren Rechtsgütern wie z.B. der Unschuldsvermutung noch beimisst. Und siie haben ebenso eindrucksvoll demonstriert, daß sie in ihrem Physikstudium nicht gelernt haben, daß es faktisch unmöglich ist, die „Nichtexistenz“ einer Sache zu beweisen. Der Irak war damals in einer ähnlichen Situation und konnte nichts gegen die „Koalition der Willigen“ tun, die ja so felsenfest von den dort vorhandenen Massenvernichtungswaffen überzeugt waren.

Was haben wir nun knapp 8 Jahre nach dem 11. September 2001 tatsächlich erreicht? Die Welt ist wieder ein Pulverfass, auch ohne die Bedrohung durch russische Atomwaffen. Notfalls zimmert man sich halt irgendwelche Bösewichter und holt die bei passender Gelegenheit aus dem Schrank. Die Bürgerrechte wurden scheibchenweise abgebaut und ausgedünnt und im Namen des Kampfes gegen den Terror haben wurden wir alle unserer Privatsphäre beraubt. Der Staat protokolliert ungeniert mit, mit wem wir uns austauschen und zukünftig will er ebenso ungeniert darüber bestimmen, welche Webseiten wir noch sehen können und welche im gesellschaftlichen Interesse weggefiltert werden sollen.

Würde man eine Momentaufnahme der Situation am 10. September 2001 mit der aktuellen Situation vergleichen, dann würde man den krassen Unterschied sehen. Aber da alle „Sicherheitsgesetze“ in Salamitaktik serviert werden merkt das Wahlvolk gar nicht, wie es seine Freiheit Stück für Stück veräußert. Und wahrscheinlich hat das gemeine Volk dank Finanz- und Wirtschaftskrise auch aktuell ganz andere Sorgen als sich um die bürgerlichen Freiheitsrechte Gedanken zu machen. Ein hungriger Bauch will Essen und keinen Kampf um die Freiheit.

Tun wir was für unsere Freiheitsrechte. Geht am 27. September zum Wählen und gebt eure Stimme einer Partei die euch nicht für dumm verkaufen und rund um die Uhr bespitzeln will. Es ist mir auch relativ egal, für wen ihr stimmt, aber ich wünsche mir eine Wahlbeteiligung von deutlich über 80% damit den Damen und Herren in Berlin mal dämmert, daß die Zeit der Politikverdrossenheit und des damit verbundenen Nichtwählens vorbei ist und man nun andere demokratische Wege beschreitet um aus unserem Überwachungsstaat wieder eine „wehrhafte Demokratie“ zu machen.

Trailer „Freiheit statt Angst“

Heute in diversen RSS-Feeds gefunden:

Ich finde so dieses Video sehr gut gemacht. So eine mediale Aktion stellt für mich auch die Aussage dar, dass Meinungsbildung im Zeitalter von Web 2.0 eben nicht mehr von hochbezahlten Werbeagenturen im Sinne ihrer Klientel betrieben wird, sondern dass auch die „Community“ genügend Expertise hat um solch eindrucksvolle Werke zu schaffen.

Leider ist Berlin verdammt weit weg und dank der Privatisierungsfans bei der Bahn ab Montag auch ohne S-Bahn, also ein denkbar ungünstiger Ort.

Debatte über Grundrechte im Bundestag

Heute fand eine Debatte über die Achtung der Grundrechte im Bundestag statt. Einer der Redner war Jörg Tauss und wenn man die Kameraschwenks über die Reihen der Abgeordnetensitze sieht, dann merkt man deutlich, welch großes Ineresse das Thema „Grundrechte“ bei unseren Politikern hat.

Aber sind wir mal froh, dass überhaupt noch öffentlich gesprochen wird und man nicht einfach „Protokoll-Demokratie“ betreibt.

Post vom Petitionsausschuss

Heute habe ich einen Brief (ja, per Schneckenpost) vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bekommen. Es ist die Reaktion auf meine über das Online-Portal eingereichte Petition von neulich.

Man dankt mir für meine Petition, will aber aus folgenden Gründen von einer Veröffentlichung meiner Petition absehen:

Der Petitionsausschuss hat Ihr Anliegen aufgrund einer sachgleichen Eingabe bereits früher geprüft.

Ich bitte Sie, das Ergebnis der als Anlage beigefügten Begründung zu einer Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zu entnehmen, der der Deutsche Bundestag am 13. März 2008 zugestimmt hat.

Also war ich nicht der Einzige, der gerne eine Tarifansage für Call-by-call hätte. Immerhin schon etwas, und ja, wenn es dazu schon eine Entscheidung gab, dann interessiert die mich auch. Also mal in die Anlage geschaut, ich tipp das einfach mal ab:

Beschlussempfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition wird eine generelle Tarifansagepflicht der Anbieter von Telefondienstleistungen im Rahmen sogenannter Call-by-Call-Verbindungen gefordert.

Es wird im Wesentlichen kritisiert, dass nur ein Teil der Telefondienstleister vor dem Zustandekommen eines Gesprächs eine Tarifansage tätigt. Da die Tarife der Anbieter ständigen Änderungen unterworfen seien, könne der Verbraucher die anfallenden Kosten nicht ausreichend beurteilen. Wie bei Handelsware, an der der Preis sichtbar anzugeben sei, müsse auch bei Telefondienstleistungen der Presihinweis vor der Inanspruchnahme der Dienstleistung erfolgen. Das derzeitige Telekommunikationsgesetz (TKG) bietet dem Verbraucher einen unzureichenden Schutz.

Zu dieser Thematik sind beim Petitionsausschuss drei weitere Petitionen eingegangen, die einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt werden. Der Petitionsausschuss bittet daher um Verständnis, dass nicht auf jeden vorgetragenen Gesichtspunkt gesondert eingeganen werden kann.

Der Petitionsausschuss hat zu der Petition die Stellungnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) eingeholt. Außerdem wurde der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie gemäß Â§109 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) um Abgabe einer Stellungnahme gebeten, die das Anliegen der Petition den Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechlicher Vorschriften“ (Bundestags Drucksache 16/2581) betraf, das dem Fachausschuss zur federführenden Beratung vorlag. Diese Überweisung an den Fachausschuss hat das Ziel, die Petitionen in die Beratungen des Gesetzentwurfs einzubeziehen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung auf Drucksache 16/2581 wurde dem Anliegen der Petenten nicht entsprochen. Die Belange des Verbraucherscchutzes stellen zwar einen wichtigen Aspekt bei der Gesetzgebung dar. Das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften regelt daher die Rechte und Pflichten der Anbieter und ihrer Kunden. Es steht jedoch grundsätzlich jedem Unternehmen frei, zu entscheiden, wie es seine geschäftlichen Gepflogenheiten ausgestaltet und welche Serviceleistungen es für seine Kunden einbringt. Ind diese unternehmerische Freiheit fallen auch Entscheidungen über Preisansagen vor Call-by-Call-Verbindungen. Eine obligatorische Preisansagepflicht vor jeder Call-by-Call-Verbindung ist angesichts der geringen Preise für diese Verbindungen und der erheblichen Investitionen der Netzbetreiber nach Auffassung des Petitionsausschusses zudem unverhältnismäßig. Auf der andren Seite obliegt es der freien Entscheidung des Verbrauchers, ob er einen Anbieter mit Preisansage oder ohne dieses Serviceangebot wählt.

Zum Schutz der Verbraucher sieht das TKG eine Preisansagepflicht bei den 0(900)er- und 0(137)er-Rufnummern sowie für weitervermittelte Gespräche durch sprachgestützte Auskunftsdienste vor. Danach müssen Anbieter dieser Rufnummern den für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Preis zeitabhängig je Minute oder zeitunabhängig je Inanspruchnahme einschließlich der Umsatzsteuer oder sonstiger Preisbestandteile geben.

Gegen die geforderte Erweiterung der gesetzlichen Regelung spricht zudem ferner, das die Kosten zur Errichtung eines Preisansagesystems erhebliche Investitionen der Netzbetreiber zur Folge hätten, mit deren Umlage auf die Verbraucher zu rechnen sei.

Der Petitionsausschuss kann eine gesetzliche Änderung im Sinne des geäußerten Anliegens nicht in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Das war die Anlage, die Links habe ich gleich eingebaut. Und was sagt mir das jetzt? Folgende Aussagen halte ich für wesentlich:

  • Das Unternehmen hat freie Hand bei der Ausgestaltung seiner geschäftlichen Gepflogenheiten, ist das Business-Modell also „Wucher & Abzocke“ dann gibt es keinen rechtlichen Handlungsbedarf. In Anbetracht der aktuellen Internet-Zensur-Diskussion frage ich mich dann schon, ob die Unternehmensgepflogenheiten ein rechtsfreier Raum sind…
  • Man kann einem solchen Call-by-Call-Anbieter einfach keine Preisansage aufbürden, die ist viel zu teuer. Das ist besonders hinreichend durch den Umstand erklärt, dass ein Anbieter mit 1,7 Cent Minutenpreis es schafft eine solche Ansage zu schalten, der Anbieter der 12 Cent pro Minute für die gleiche Leistung haben will aber nicht.
  • Und natürlich wären ja auch alle Verbraucher betroffen weil das Unternehmen die „hohen Investitionen“ (welche das wohl sind) wieder auf die Verbraucher umlegen würden.

Insbesondere der letzte Punkt ist sozusagen der Brüller, denn als unser Bundestag die Vorratsdatenspeicherung eingeführt hat um die Zahl von Null-Komma-Null Terroranschlägen in Deutschland weiter zu senken hat keiner Bedenken angesichts der enstehenden Investitionskosten zur Errichtung einer Protokollierungs-Infrastruktur geäußert. Und als sie unlängst das ZugangsErschwernisGesetz verabschiedet haben waren die Kosten der Provider für die Einrichtung einer Zensurinfrastruktur ihre geringste Sorge.

Fazit: Richtet sich ein Gesetz gegen bürgerliche Freiheitsrechte, dann sind die Kosten die jeder Bürger dafür aufbringen muß irrelevant. Richtet sich ein Gesetz gegen die modernen Raubritter und ihre dubiosen Geschäftsmethoden und würde so ein Gesetz dem Bürger in irgendeiner Weise nützen kann man es nicht beschließen weil die Einführung mit nicht zu rechtfertigenden Kosten verbunden ist.

Danke für diese Aufklärung zur Sachlage. Klick ich halt weiter auf das Kästchen das meine Suche bei Teltarif.de auf Anbieter mit Tarifansage einschränkt…

„Ehrliche Menschen haben nichts zu befürchten“

Das war die Üerschrift eines Artikels über die Fluggastdatenspeicherung in der heutigen Zeitung. Da kann wohl jeder verstehen , daß ich mcih eines Kommentars in Form dieses Leserbriefes nicht enthalten konnte:

Bravo Herr Schäuble! Mit einer Argumentation wie „Ehrliche Menschen haben nichts zu befürchten“ betreiben sie Demagogie in Reinkultur. Selbstverständlich wird jeder den von ihnen suggerierten Umkehrschluß ziehen und jeden der Befürchtungen zur Einführung des PNR-Systems hat als „unehrlich“ abstempeln. Und natürlich werden sie dann ehrlich behaupten, so etwas nie gesagt zu haben und sich nur falsch verstanden fühlen.

Meine ganz ehrliche Meinung ist aber trotzdem, daß die von ihnen propagierte Datensammelwut ein weiterer Schritt in einen Überwachungsstaat ist gegen den Orwells 1984 wie das Paradies aussieht. Und wenn ihre nachvollziehbaren Argumente für diese Maßnahmen sich in obiger Demagogie und dem Hinweis, daß die USA (das ehemalige „land of the free“) das auch machen erschöpfen, dann ist das für mich natürlich absolut überzeugend und wird mich veranlassen, vor jedem Flug einen Daten-Striptease zu machen. Die Bedenken daß das angebliche Ziel der Terrorbekämpfung damit gar nicht erreicht werden kann weil die bösen (und unehrlichen) Terroristen vielleicht mit guten Tarnidentitäten unterwegs sind werde ich dann einfach verdrängen.

Und jetzt? Bin ich angesichts dieser Befürchtungen unehrlich oder sogar ein verkappter Terrorist? Fragen sie doch mal Brigitte Baumeister wie sie „ehrlich“ definiert.