Links für 2009-11-19

So, bevor ich mit dem Hund rausgehe noch ein paar Links auf sehr lesenswerte Artikel:

  • Wir riestern uns arm“ – Der Spiegelfechter mit einem Artikel zur Riesterrente und ihren Konsequenzen für die Konjunktur
  • Verleger wollen neues Leistungsschutzrecht“ – Ingo Jürgensmann über die neuen Lüftschlösser der Verleger die das Internet nicht verstanden haben. Ich denke, da wird irgendwann eine GEZ für Blogger herauskommen.
  • Zahl des Tages“ – Der heutige Wirtschafsquerschuss beleuchtet die finanzielle Situation der USA heute. Passt wunderbar zur Analyse von Freeman von gestern.

Das Geschäftsmodell ist die Abzocke

Heute auf Wikilieaks: Präsentation zur Gewinnverbesserung durch Abmahnverfahren. Es gibt also tatsächlich eine Firma Digi-Right-Solutions die sich zur Aufgabe gemacht hat, Filesharer geschäftsmäßig abzumahnen. Netzpolitik.org hat hier einen schönen Artikel dazu, aber noch besser gefällt mir das, was Udo Vetter im Lawblog dazu schreibt.

Ein sehr schöner Beleg dafür, wie die Branche mittlerweile tickt. Überdies ein wunderbares Dokument, welches Gerichte sicher gerne lesen werden, wenn sie sich mit der Frage nach dem Rechtsmissbrauch durch Massenabmahnungen beschäftigen müssen.

Da bleibt mir als „Nicht-Anwalt“ ja nur noch, ein wenig über die Präsentation dieser seltsamen Firma abzulästern. Also wirklich, was da auf 30 Seiten in der PDF geboten wird ist für einen Design-Puristen und gelegentlichen Leser von Presentation ZEN sozusagen ein Brechmittel. Textblöcke die die Fußzeilen überpinseln, Wörter die umgebrochen werden ohne Trennstrich und jede Menge grobe Designfehler, die wirklich geeignet sind sich die letzte Mahlzeit nochmal durch den Kopf gehen zu lassen.

Und Deutsch können diese Spezialisten auch nicht. Wenn ich z.B. so was lese wie:

DigiRights Solution GmbH wurde im Jahr 2007 zum Schutz von Urheberrechtsverletzungen in P2P- Netzwerken gegründet

Soso. Zum Schutz „von“ und nicht „vor“. Ok, in gewisser Weise ist das ja verständlich, denn immerhin sind die Urheberrechtsverletzungen ja die Existenzgrundlage dieser Firma und die muß natürlich mit allen Mitteln geschützt werden.

Musik mit Verfallsdatum

Gerade eben kam auf Slashdot der Hinweis auf einen Artikel in dem man über die Frage diskutiert, was mit Musik passiert, wenn die Lizensierungsserver abgeschaltet werden.

Was man dort lesen kann ist in der Tat sehr aufschlußreich.

We reject the view that copyright owners and their licensees are required to provide consumers with perpetual access to creative works. No other product or service providers are held to such lofty standards. No one expects computers or other electronics devices to work properly in perpetuity, and there is no reason that any particular mode of distributing copyrighted works should be required to do so.

Also vereinfacht ausgedrückt: „Weil kein anderes Produkt oder ein anderer Service für die Ewigkeit funktionieren weisen wir auch die Ansicht zurück, daß Copyright-Inhaber und ihre Lizenzen verpflichtet sind, dem Kunden zeitlich unbegrenzen Zugriff auf ihre kreative Arbeit zu gewähren. Niemand erwartet daß Computer und andere elektronische Geräte für immer ordnungsgemäß funktionieren und es gibt keinen Grund daß irgend eine bestimmte Methode zum Verbreiten von copyright-geschützer Arbeit das so handhaben soll.“

Irgendwie erinnert mich das an die „Garantie auf Lebenszeit“ die automatisch mit dem Ende der Lebenszeit des Gegenstandes erlischt. Gegenstände können altern und dabei ihre Funktionalität einbüßen, das ist ein relativ normaler Vorgang. Digitale Kopien von Musik können aber per Definition jederzeit „refreshed“ werden, sprich wenn ich merken würde daß meine selsbstgebrannte CD mit Musik sich ihrem Lebensende nähert kann ich problemlos die Musk auf eine andere Scheibe umkopieren und diese weiterhin verwenden. Im „Big Business“ sagt man auch „Investitionssicherheit“ dazu.

Stellen wir uns mal vor, dieser Anspruch auf Verfallsdatum (nix anderes ist das ja) würde auf andere „kreative Werke“ übertragen werden. Dann haben wir irgendwann ein Szenario wie in Ray Bradburys „Fahrenheit 451“ wo die Feuerwehr nicht mehr zum Löschen vorbeikommt sondern um Bücher zu verbrennen.

Und stellen wir uns mal vor, frühere Generationen hätten genauso bescheuert über ihre „kreativen Werke“ argumentiert, dann

  • hätten wir heute möglicherweise keine Bibel, denn vor der Erfindung des Buchdrucks wurden die Bibeln ja von Mönchen per Handschrift kopiert
  • Wären Komponisten wie Mozart oder Beethoven heute nicht mehr bekannt, denn ihre Noten wären einfach dem „Zahn der Zeit“ zum Opfer gefallen.

Angesichts dieses Standpunktes unserer Unterhaltungsindustrie bin ich froh, daß es alternative Angebote wie Jamendo gibt wo man sich Musik einfach gratis runterladen kann und sogar frei weiterverteilen darf. Und um Kaufmusik mit Verfallsdatum werde ich künftig noch einen weiteren Bogen machen als jetzt schon.

eBooks und Urheberrechte

Als Mensch der deutlich mehr als zwei Bücher besitzt bin ich natürlich stark an elektronischen Versionen der Bücher die ich gelegentlich lese interessiert. So habe ich vor langem aufgegeben, die Perry Rhodan Romanhefte zu kaufen sondern mir gelegentlch einen Schwung „eBooks“ für den Mobipocket-Reader auf meinem Tungsten E besorgt. Damit geht das Lesen auch und man hat keine Schuhkartons voll alter Hefte die man zwar nicht wegwerfen will, die aber trotzdem irgendwie im Weg sind.

Allerdings werden meine Augen auch nicht besser und so habe ich auch schon mal überlegt, mir mal zu Weihnachten oder zum Geburtstag einen „richtigen eBook-Reader“ wie z.B. den Kindle von Amazon zu wüsnchen.

Mit eBooks hat man aber trotzdem noch ein paar Probleme. Das eine ist der Preis, obwohl so ein eBook ja „papierlos“ ist und für den Verlag auch kein Risiko darstellt, auf zigtausend gedruckter Exemplare sitzen zu bleiben haben manche Verlage noch die utopische Vorstellung, der Kunde wäre bereit, für die elektronische Variante des Buches das gleiche oder nur geringfügig wenige rzu bezahlen wie für die gedruckte Papierversion.

Das noch größere Problem sind aber wohl die Urheberrechte. Was die Musikindustrie mit „Kapierschutz“ (das ist kein Tippfehler) mühsam lernen musste machen nun die eBook-Verlage mit ihrem DRM. Marketingdroiden wollen uns einreden, dass der Begriff für „Digital Rights Management“ steht, aber eigentlich muß das „R“ mit „Restrictions“ übersetzt werden. Das durften jedenfalls jetzt einige Kunden von Amazon erfahren, denen der Online-Buchhändler gekaufte eBooks von ihren Kindle-Readern gelöscht hat. Der Online-Händler der die Exemplare von George Orwells „1984“ und „Animal Farm“ als eBook in den Kindle-Shop eingestellt hatte besaß leider keine Vertriebsreche dafür. Mit DRM alles kein Problem, da ist das Buch beim nächsten Synchronisieren mit dem Shop dann halt auch flugs wieder vom Reader verschwunden. Gut, Amazon erstattet immerhin den Kaufpreis zurück, aber ansonsten ist das doch der GAU für das eBook-Business.

Besonders bedenklich ist aber auch, dass man via dieser ausgefeilten Technik nicht nur mal wieder Bücher löschen kann, sondern auch beliebig austauschen. Das wäre doch der Traum eines Diktators, einfach die Verfassung ändern und morgen haben alle die „aktualisierte“ Version auf ihren Readern und keiner kann mehr beweisen, dass es früher dort anders drin stand.

Angesichts dieser Features werde ich meinen privaten Bücherstapel wohl weiter „analog“ haben, also auf Papier gedruckt und für das Bibliotheksmanagement hole ich mir die notwendige Hardware eben bei Ikea. Und auf der politischen Seite ist so ein Vorfall wieder ein Argument, am 27. September sein Kreuz bei der Piratenpartei zu machen.

Unwort des Jahres: „Geistiges Eigentum“

Auch wenn das Jahr 2009 erst halb rum ist habe ich doch schon meinen Favoriten für das Unwort des Jahres gefunden. Jedesmal wenn ich höre, wie sich Leute über den schlechten Schutz des geistigen Eigentums ausweinen könnte ich mich problemlos übergeben. Aktuellster Kandidat ist ein Artikel im Heise Newsticker zur Hamburer Erklärung.

Ja, ich gestehe, den Link zur Hamburger Erklärung habe ich gerade schamlos im Heise-Artikel geklaut. Darf ich daraus jetzt zitieren und es kommentieren oder schmücke ich mich dann mit fremden Federn und bin ein böser Dieb geistigen Eigentums. Egal, ich werde diese Erklärung gerne kommentieren.

Bezeichnend ist der erste Absaz, er zeigt gleich die Zielrichtung auf wohin die Reise gehen soll.

Das Internet ist für den Journalismus eine große Chance. Aber nur,
wenn die wirtschaftliche Basis auch in den digitalen Vertriebs-
kanälen gesichert bleibt. Das ist derzeit nicht der Fall.

Hallo lieber Journalismus, ihr solltet jetzt aber schnell aufwachen, beovr ihr diese große Chance verpennt. Denn Online-Journalismus funktioniert auch ohne wirtschaftliche Basis, eine Heerschar von Bloggern beweist täglich, dass es funktioniert. Natürlich kann man jetzt einwenden, dass Blogger ja „Freizeitjournalisten“ sind, aber einer Nachricht ist es egal, ob sie von einem Journalisten verbreitet wird oder von einem der sie live gesehen hat und darüber in seinem Blog berichtet.

Zahlreiche Anbieter verwenden die Arbeit von Autoren, Verlagen
und Sendern, ohne dafür zu bezahlen. Das bedroht auf die Dauer die Erstellung von Qualitäts-Inhalten und von unabhängigem
Journalismus.

Dieses Argument fällt für mich in die Kategorie „Nebelkerze“. Zahlreiche ist ein sehr relativer Begriff (3 Haare in der Suppe wären zahlreiche, 3 Haare auf dem Kopf eher nicht) und Anbieter definiert natürlich in keiner Weise um welche Angebote es geht. Unabhängig davon existiert ein Urheberrecht und man könnte gegen die zahlreichen Anbieter vorgehen wenn sie wirklich so gemein sind und ungeniert klauen.

Was das Thema „Qualitäts-Inhalten“ und „unabhängiger Journalismus“ angeht, da kann ich nur gequält grinsen. Immerhin haben ja auch Verlage wie der Springer Verlag mit seinem Qualitätsblatt „Bild“ diese Erklärung unterschrieben.

Wir treten deswegen entschieden dafür ein, den Schutz geistigen
Eigentums im Internet weiter zu verbessern. Freier Zugang zu
Webseiten bedeutet nicht zwingend kostenlosen Zugang. Wir
widersprechen all jenen, die behaupten, dass Informationsfreiheit
erst hergestellt sei, wenn alles kostenlos zu haben ist.

Richtig. Frei ist immer im Sinne von Freiheit zu verstehen und nicht im Sinne von Freibier. Die technischen Voraussetzungen für Micropayment sind vorhanden, es zwingt also niemanden irgendeine Online-Zeitung ihre Nachrichten kostenlos anzubieten, oder?

Das Problem der Online-Journalisten ist doch, dass eine Masse von Gratis-Anbietern den Markt sättigt und ein Pay-per-use-Anbieter dann qualitativ wirklich einen echten Mehrwert bieten müsste, damit er überhaupt Kunden findet.

Der freie Zugang zu unseren Angeboten soll erhalten bleiben, zum
Verschenken unseres Eigentums ohne vorherige Zustimmung
möchten wir jedoch nicht gezwungen werden.

Hier fallen zwei Dinge auf:

  • „Freier Zugang“ in obigem Absaz ist jetzt wie definiert? Freiheit oder Freibier?
  • Es geht um „unsere Angebote“, also die Angebote der Mitzeichner dieser Hamburger Erklärung. Für eine Erklärung dieser Art ist das legitim, soll aber aus solch einer Erklärung ein Gesetz gegossen werden, dann geht es nicht mehr um „unsere“ sondern um „alle“. So ein Gesetz müsste dann auch auf mein Blog anwendbar sein und ich lass mir per Gesetz nicht vorschreiben, von meinen Lesern Geld abzuköpfen.

Weiter im Text.

Wir begrüßen deshalb die wachsende Entschlossenheit von
Bundesregierung, Landesregierungen und den im Bundestag
vertretenen Parteien, die Rechte von Urhebern und Werkmittlern
weiter an die Bedingungen des Internets anzupassen.

Dieser Absatz fällt für mich in die Kategorie „Politikern im Wahlkampf Honig ums Maul schmieren“. Trotzdem sei sptizfindig angemerkt, dass sie nur von den im Bundestag vertretenen Parteien reden, also z.B. die Piratenpartei hier nicht mit einbeziehen.

Im Internet darf es keine rechtsfreien Zonen geben. Gesetzgeber und Regierung auf nationaler wie internationaler Ebene sollten die
geistige Wertschöpfung von Urhebern und Werkmittlern besser
schützen. Ungenehmigte Nutzung fremden geistigen Eigentums
muss verboten bleiben.

Hey, hier haben wir die Nummer 2 der Hitliste aus der Phrasendreschmaschine: „rechtsfreie Räume“ (hier als Zonen bezeichnet). Interessant ist auch die hier nicht behandelte Frage, wie der Begriff „geistiges Eigentum“ definiert ist. Sind Nachrichten „geistiges Eigentum“. Wenn heute der schiefe Turm von Pisa umfallen würde, wer hätte dann die Eigentumsrechte an dieser Nachricht? Reuters? dpa? Die Bild-Zeitung?

Am Ende muss auch im World Wide Web gelten: Keine Demokratie
gedeiht ohne unabhängigen Journalismus.

Jetzt könnte ich ja wieder ganz zynisch fragen, wo wir in Deutschland noch wirklich unabhängigen Journalismus haben. Die Antwort könnte lauten: Im World Wide Web in Form der vielen Blogs. Aber das haben die Verfasser der Hamburger Erklärung sicher nicht so gemeint.

Der Heise-Artikel schlägt jedenfalls heftige Wellen im zugehörigen Diskussionsforum, vor allem wohl weil auch der Heise-Verlag diese Hamburger Erklärung unterzeichnet hat und sich damit auf eine Seite schlägt die eigentlich nicht die ist, die man nach dem Lesen der redaktionellen Beiträge vermutet. Denn bislang stand Heise für sehr kritische Berichterstattung was Themen wie „geistiges Eigentum“ angeht.

So, jetzt habe ich doch tatsächlich für meinen Kommentar zur Hamburger Erklärung deren Text Absatz für Absatz geklaut verwendet. Sorry lieber Erklärungs-Verfasser, ihr habt da eine öffentliche Erkärung verfasst aus der ein Gesetzentwurf abgeleitet werden soll der auch mich als „freien Online-Journalisten“ tangieren wird. Daher muß ich eure Forderungen in entsprechender Weise zitieren um meine Kommentare dazu zu schreiben. Leider habt ihr es versäumt, in dieser Erklärung irgendwelche Verwertungsrestriktionen anzugeben, also gehe ich mal von „frei“ aus.

Musikindustrie will hoheitliche Aufnahmen übernehmen

Heute war auf Heise ein Artikel, dass die deutsche Musikindustrie ähnlich dem französischen „Vorbild“ fordert, dass Internetnutzer nach drei Urheberrechtsverstößen vom Internet abgeklemmt werden sollen.

Natürlich bestimmt kein ordentliches Gericht ob und durch wen Verstöße begangen wurden sondern die Provider sollen als Sheriffs gegen die bösen Raubkopierer vorgehen.

Vielleicht sollte der Herr Gorny von der Musikwirtschaft nochmals bei der nächstgelegenen Schule nachfragen ob er dort Nachhilfe in Staatskunde bekommen kann, speziell zum Thema „Gewaltenteilung“ und „hoheitliche Aufgaben“. Auch der Rechtsbegriff der „Unschuldsvermutung“, übrigens ein fundamentaler Eckpfeiler eines jeden Rechtsstaats scheint diesem Lobbyisten nicht geläufig zu sein.

Mich selber trifft so was ja nicht, denn die deutsche Musikwirtschaft hat wenig was meinen Musikgeschmack trifft. Irgendwelche bei DSDS gecasteten Hüpfdohlen brauche ich wirklich nicht.

Trotzdem hatte ich heute ein anderes Aha-Erlebnis. Obwohl ich es nicht glauben konnte ist es mir doch gelungen, nach ungefähr 20 Jahren im Internet zufällig auf eine „böse“ Seite (zumindest wahrscheinlich aus Blick der Musikwirtschaft) zu gelangen. Es begab sich dass ich im Labor auf einem Testrechner Fedora installiert hatte und dort gab es im Firefox ein Menü „Freie Sachen“. Gucke ich da rein finde ich „Jamendo“ und denke mir was ist denn das? Klicke ich drauf und komme auf eine Seite von der man ganz legal freie und kostenlose Musik von neuen Künstlern runterladen kann. Bei aktuell 19619 dort veröffentlichten „Alben“ dürfte ich eine Weile beschäftigt sein auch ohne auf die Angebote der Muskwirtschaft zurück greifen zu müssen.

U96 – versenkt von einem Lizenztorpedo

Heute war mal wieder Zeit für einen Leserbrief an die AZ. Auslöser war die Berichterstattung um die Filmkulisse für die Innenaufnahmen von „Das Boot“. Diese Kulisse steht in der Bavaria Filmstadt und ist ein originalgetreuer Nachbau von U96. Und die Buchheim-Stiftung will hier nun soviel Lizenzgebühren für diese Kulisse haben, daß es für die Filmtour nicht mehr wirtschaftlich betrreibbar ist. Hier mein Leserbrief:

als gelegentlicher Besucher der Bavaria Filmstadt der sich dann auch jedesmal ein paar Beulen in der Kulisse des Bootes geholt hat und sich immer noch wundert, wie das damals die Kameraleute viel schneller ohne Kopfschmerzen eschafft haben kann ich über diese Lizenzgebührenposse nur den (mittlerweile schmerzfreien) Kopf schütteln.

Vor allem will mir so ganz und gar nicht einleuchten, welche Rechte Buchheim oder die Buchheimstiftung an dieser Kulisse haben. Die Kulisse ist ein originalgetreuer Nachbau des „Innenlebens“ von U96 und entsprechende Urheberrechte künnte eigentlich nur die Germaniawerft in Kiel oder deren Rechtsnachfolger haben wo das Boot zwischen 1939 und 1940 gebaut wurde.

Wenn das Beispiel der Lizenzgebühren für Filmkulissen Schule macht werden Besucher des Kurhauses in Göggingen demnächst dann auch Lizenzgebühren für die Buddenbrocks-Drehbuchschreiber zahlen, denn im Lokalteil lesen wir ja, daß das Kurhaus hier die Kulisse für Filmaufnahmen war.

Somit stellen wir fest, daß eine beliebte Attraktion der Filmstadt nun von einem Torpedo versenkt wurde der wohl in der Absicht ohne eigene Arbeit möglichst viele Einnahmen zu generieren abgefeuert wurde.