Es geht doch nichts über den Nachrichten-Mainstream

Vorhin als ich meine Tochter zum Klavierunterricht gebracht habe gab es im Autoradio gerade Nachrichten. Es wurde berichtet, dass heute der Bundestag über die Patientenverfügung abstimmt. Soweit so gut. Aber mein Blutdruck ging schlagartig in die Höhe, als die nächste Bemerkung kam: „Für diese Abstimmung ist der Fraktionszwang aufgehoben so dass die Abgeordneten nach ihrem Gewissen abstimmen können.“

Aber Hallo! Was bitteschön soll denn dieser Nebensatz, der sich heute auch in diversen Online-News findet, sucht einfach mal nach den Wörtern „Patientenverfügung Fraktionszwang“, dann werdet ihr fündig.

Mit solchen Bemerkungen wird dem Bürger suggeriert, dass der Fraktionszwang die Normalität darstellt die für besondere, ethisch und moralisch eventuell problematische Abstimmungen aufgehoben wird.

Vielleicht sollte der eine oder andere Nachrichtenscheiberling einfach mal einen Blick ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland werfen. Dort heißt es unter Artikel 38:

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Von wegen Fraktionszwang. Wenn Fraktionen ihre Abgeordneten zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten zwingen wollen, dann handeln sie damit verfassungswidrig! Ihr dürft gerne auch bei Wikipedia unter Fraktionszwang nachgucken, da steht im Prinzip das gleiche was ich hier auch schreibe.