Unwort des Jahres: „Geistiges Eigentum“

Auch wenn das Jahr 2009 erst halb rum ist habe ich doch schon meinen Favoriten für das Unwort des Jahres gefunden. Jedesmal wenn ich höre, wie sich Leute über den schlechten Schutz des geistigen Eigentums ausweinen könnte ich mich problemlos übergeben. Aktuellster Kandidat ist ein Artikel im Heise Newsticker zur Hamburer Erklärung.

Ja, ich gestehe, den Link zur Hamburger Erklärung habe ich gerade schamlos im Heise-Artikel geklaut. Darf ich daraus jetzt zitieren und es kommentieren oder schmücke ich mich dann mit fremden Federn und bin ein böser Dieb geistigen Eigentums. Egal, ich werde diese Erklärung gerne kommentieren.

Bezeichnend ist der erste Absaz, er zeigt gleich die Zielrichtung auf wohin die Reise gehen soll.

Das Internet ist für den Journalismus eine große Chance. Aber nur,
wenn die wirtschaftliche Basis auch in den digitalen Vertriebs-
kanälen gesichert bleibt. Das ist derzeit nicht der Fall.

Hallo lieber Journalismus, ihr solltet jetzt aber schnell aufwachen, beovr ihr diese große Chance verpennt. Denn Online-Journalismus funktioniert auch ohne wirtschaftliche Basis, eine Heerschar von Bloggern beweist täglich, dass es funktioniert. Natürlich kann man jetzt einwenden, dass Blogger ja „Freizeitjournalisten“ sind, aber einer Nachricht ist es egal, ob sie von einem Journalisten verbreitet wird oder von einem der sie live gesehen hat und darüber in seinem Blog berichtet.

Zahlreiche Anbieter verwenden die Arbeit von Autoren, Verlagen
und Sendern, ohne dafür zu bezahlen. Das bedroht auf die Dauer die Erstellung von Qualitäts-Inhalten und von unabhängigem
Journalismus.

Dieses Argument fällt für mich in die Kategorie „Nebelkerze“. Zahlreiche ist ein sehr relativer Begriff (3 Haare in der Suppe wären zahlreiche, 3 Haare auf dem Kopf eher nicht) und Anbieter definiert natürlich in keiner Weise um welche Angebote es geht. Unabhängig davon existiert ein Urheberrecht und man könnte gegen die zahlreichen Anbieter vorgehen wenn sie wirklich so gemein sind und ungeniert klauen.

Was das Thema „Qualitäts-Inhalten“ und „unabhängiger Journalismus“ angeht, da kann ich nur gequält grinsen. Immerhin haben ja auch Verlage wie der Springer Verlag mit seinem Qualitätsblatt „Bild“ diese Erklärung unterschrieben.

Wir treten deswegen entschieden dafür ein, den Schutz geistigen
Eigentums im Internet weiter zu verbessern. Freier Zugang zu
Webseiten bedeutet nicht zwingend kostenlosen Zugang. Wir
widersprechen all jenen, die behaupten, dass Informationsfreiheit
erst hergestellt sei, wenn alles kostenlos zu haben ist.

Richtig. Frei ist immer im Sinne von Freiheit zu verstehen und nicht im Sinne von Freibier. Die technischen Voraussetzungen für Micropayment sind vorhanden, es zwingt also niemanden irgendeine Online-Zeitung ihre Nachrichten kostenlos anzubieten, oder?

Das Problem der Online-Journalisten ist doch, dass eine Masse von Gratis-Anbietern den Markt sättigt und ein Pay-per-use-Anbieter dann qualitativ wirklich einen echten Mehrwert bieten müsste, damit er überhaupt Kunden findet.

Der freie Zugang zu unseren Angeboten soll erhalten bleiben, zum
Verschenken unseres Eigentums ohne vorherige Zustimmung
möchten wir jedoch nicht gezwungen werden.

Hier fallen zwei Dinge auf:

  • „Freier Zugang“ in obigem Absaz ist jetzt wie definiert? Freiheit oder Freibier?
  • Es geht um „unsere Angebote“, also die Angebote der Mitzeichner dieser Hamburger Erklärung. Für eine Erklärung dieser Art ist das legitim, soll aber aus solch einer Erklärung ein Gesetz gegossen werden, dann geht es nicht mehr um „unsere“ sondern um „alle“. So ein Gesetz müsste dann auch auf mein Blog anwendbar sein und ich lass mir per Gesetz nicht vorschreiben, von meinen Lesern Geld abzuköpfen.

Weiter im Text.

Wir begrüßen deshalb die wachsende Entschlossenheit von
Bundesregierung, Landesregierungen und den im Bundestag
vertretenen Parteien, die Rechte von Urhebern und Werkmittlern
weiter an die Bedingungen des Internets anzupassen.

Dieser Absatz fällt für mich in die Kategorie „Politikern im Wahlkampf Honig ums Maul schmieren“. Trotzdem sei sptizfindig angemerkt, dass sie nur von den im Bundestag vertretenen Parteien reden, also z.B. die Piratenpartei hier nicht mit einbeziehen.

Im Internet darf es keine rechtsfreien Zonen geben. Gesetzgeber und Regierung auf nationaler wie internationaler Ebene sollten die
geistige Wertschöpfung von Urhebern und Werkmittlern besser
schützen. Ungenehmigte Nutzung fremden geistigen Eigentums
muss verboten bleiben.

Hey, hier haben wir die Nummer 2 der Hitliste aus der Phrasendreschmaschine: „rechtsfreie Räume“ (hier als Zonen bezeichnet). Interessant ist auch die hier nicht behandelte Frage, wie der Begriff „geistiges Eigentum“ definiert ist. Sind Nachrichten „geistiges Eigentum“. Wenn heute der schiefe Turm von Pisa umfallen würde, wer hätte dann die Eigentumsrechte an dieser Nachricht? Reuters? dpa? Die Bild-Zeitung?

Am Ende muss auch im World Wide Web gelten: Keine Demokratie
gedeiht ohne unabhängigen Journalismus.

Jetzt könnte ich ja wieder ganz zynisch fragen, wo wir in Deutschland noch wirklich unabhängigen Journalismus haben. Die Antwort könnte lauten: Im World Wide Web in Form der vielen Blogs. Aber das haben die Verfasser der Hamburger Erklärung sicher nicht so gemeint.

Der Heise-Artikel schlägt jedenfalls heftige Wellen im zugehörigen Diskussionsforum, vor allem wohl weil auch der Heise-Verlag diese Hamburger Erklärung unterzeichnet hat und sich damit auf eine Seite schlägt die eigentlich nicht die ist, die man nach dem Lesen der redaktionellen Beiträge vermutet. Denn bislang stand Heise für sehr kritische Berichterstattung was Themen wie „geistiges Eigentum“ angeht.

So, jetzt habe ich doch tatsächlich für meinen Kommentar zur Hamburger Erklärung deren Text Absatz für Absatz geklaut verwendet. Sorry lieber Erklärungs-Verfasser, ihr habt da eine öffentliche Erkärung verfasst aus der ein Gesetzentwurf abgeleitet werden soll der auch mich als „freien Online-Journalisten“ tangieren wird. Daher muß ich eure Forderungen in entsprechender Weise zitieren um meine Kommentare dazu zu schreiben. Leider habt ihr es versäumt, in dieser Erklärung irgendwelche Verwertungsrestriktionen anzugeben, also gehe ich mal von „frei“ aus.