Leyenhafter Kinderschutz

Gestern habe ich diesen Artikel vom LawBlog schon im RSS-Feed gesehen, aber noch nix damit anfangen können weil mein Newsbeuter da nur das Wort „Leseempfehlung“ drin hatte ohne den damit verlinkten Artikel in den Links zu haben. Heute beim Lesen von Kristian kam dann aber die Idee, das doch mal mit dem Webbrowser zu probieren.

Ja, beim Lesen des verlinkten Artikels steigt der Adrenalinpegel im Blut ganz massiv an. Das belegen auch die mittlerweile über 180 Kommentare im LawBlog. Und da auch ich dieses Thema für sehr wichtig halte verbreite ich diese Links natürlich weiter.