Conspiracy bei Schwarz-Gelb

Bei Fefe gibt es einen Link auf den Koalitionsvertrag bei dem man auch zeilenweise verlinken kann. Das werde ich die nächsten Tage wohl öfters mal tun, darum auch gleich ein Tag „Koalitionsvertrag“ und viel Senf dazu.

Das erste was man berichten muss ist die Frage, ob sich die zukünftigen Koalitionäre zu einer Verschwörung gegen das Grundgesetz verabredet haben. Bei blogwürdig wurde diese Frage aufgeworfen. Man gehe zu Zeile 6101 und lese das hier:

2. Kooperation der Fraktionen

Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen. Über das Verfahren und die Arbeit im Parlament wird Einvernehmen zwischen den Koalitionsfraktionen hergestellt. Anträge, Gesetzesinitiativen und Anfragen auf Fraktionsebene werden gemeinsam oder, im Ausnahmefall, im gegenseitigen Einvernehmen eingebracht.

Da stellen wir doch mal Artikel 38 GG gegenüber:

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Was muß ich also aus diesem offensichtlichen Widerspruch schlußfolgern? Dass die neue Schwarz-Gelb-Koalition genauso auf das Grundgesetz scheißt wie ihre Amtsvorgänger? Dass man sich zu einer Verschwörung verabredet hat? Oder gar, dass die Koalitionäre eh kein Gewissen haben dem sie sich unterwerfen müssten?