Neue Herausforderungen?

Gerade scrolle ich so durch den Koalitionsvertrag, da stolpere ich doch glatt über Zeile 469 ff.:

Reform des Insolvenzrechts

Das Insolvenzrecht muss den neuen Herausforderungen angepasst werden. Wir werden ein Instrumentarium schaffen, dass es der Bankenaufsicht frühzeitig ermöglicht, systemrelevante Finanzinstitute im Rahmen eines geordneten Verfahrens zu restrukturieren.

Tja, da werfen sich für mich gleich eine ganze Latte an Fragen auf, wenn ich diese paar Zeilen lese:

  1. Was sind die „neuen Herausforderungen“ beim Insolvenzrecht? Aktuell fällt mir da eigentlich nur ein, dass man Banken die sich an den Kapitalmärkten gnadenlos verzockt haben nicht in die Insolvenz schicken kann sondern retten muss.
  2. Ah ja, da steht es ja „syystemrelevante Finanzinstitute“ werden im Rahmen eines geordneten Verfahrens restrukturiert. Aber wer definiert, welche Finanzinstitute „systemrelevant“ sind, sofern überhaupt ein Institut das ist? Was ich bislang aus der Krise gelernt habe ist, dass man denen mit Maximalgeschwindigkeit Milliarden in den Arsch geblasen hat und sie so weitermachen wie bisher. Ist Zocken also „systemrelevant“?

Was da dann tatsächlich gelpant ist liest man ab Zeile 481 ff.:

Das Insolvenzplanverfahren soll vereinfacht und im Sinne eines Restrukturierungsrechts noch stärker auf die Frühsanierung von Unternehmen ausgerichtet werden. Für Kreditinstitute ist ein früh eingreifendes Reorganisationsverfahren vorzusehen. Hierdurch sollen Enteignungen vermieden und das Haftungsprinzip gestärkt werden. Eine wesentliche Errungenschaft der Insolvenzordnung ist die Gleichbehandlung aller Gläubiger. Hiermit nicht vereinbar ist die in der letzten Wahlperiode gegen den Willen der Rechtspolitiker aller Fraktionen erfolgte Privilegierung der Sozialkassen im Insolvenzverfahren. Diese werden wir beenden. Weiteren Regelungsbedarf werden wir prüfen. Das gilt namentlich für den Verschuldensbegriff, die Verwalterauswahl und das Verbraucherinsolvenzverfahren. Hier muss auch weiterhin der Grundsatz der zweiten Chance gelten. Rechtsstaatliche Standards müssen gewahrt bleiben.

Was bitte heißt „Privilegierung der Sozialkassen“ in diesem Kontext? Eigentlich kann es durch nur bedeuten, dass bei maroden Banken die Gläubiger bevorzugt bedient werden, die dort beispielsweise ihre Altersvorsorge getroffen haben. Also in anderen Worten:

„Die neue Koalition steht dafür, dass marode Banken weiterhin mit Steuergeldern gerettet werden. Sollten die Altersvorsorgepläne ihrer Anleger dabei ins Wanken geraten, dann vergessen wir mal das Sozialstaatsprinzip und fordern, dass alle Gläubiger gleich bedient werden. Im Zwiefelsfall ist also Eure Altersvorsorge weg und da andere Großbanken weitaus größere Forderungen haben kriegt ihr halt viel weniger, wenn die Forderungen der Gläubiger bedient werden. Immerhin hättet ihr es ja besser wissen können, was man von anderen Großbanken nicht erwarten kann weil die sich niemanden leisten können, der sich mit Risikomanagement auskennt.“

Und das mit dem „Grundsatz der zweiten Chance“ liest sich irgendwie so wie „Sorry, der Pilot hat die Maschine gerade in den Acker geworfen, aber er wird weiter für sie am Steuer sitzen. Schließlich soll jeder eine zweite Chance haben“.