Rente bei Schwarz-Gelb

Gucken wir mal noch, was der Koalitionsvertrag zum Thema Rente ab Zeile 3789 hergibt.

Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge

Wir bekennen uns zur staatlich geförderten Altersvorsorge. Eine Vielzahl von Menschen nutzt diesen Weg, um private Vorsorge zu betreiben. Wir werden prüfen, ob es notwendig und finanziell darstellbar ist, weiteren Personengruppen, insbesondere Selbständigen, den Zugang zur staatlich geförderten Altersvorsorge zu ermöglichen.

In anderen Worten: Die Mär vom demographischen Wandel und der Versorgungslücke im Alter war ein voller Erfolg. Die private Finanzwirtschaft konnte viele Riester-Verträge an den Mann oder die Frau bringen, daher besteht keine Notwendigkeit, diese Hinterlassenschaft von Rot-Grün (vergleiche den Artikel über Mobilität) in Frage zu stellen. Ganz im Gegenteil, es gibt ja immer noch Bevölkerungsgruppen die uns noch nicht auf den Leim gegangen sind, also muss man überlegen, wie man die auch über den Tisch ziehen kann.

Kampf gegen Altersarmut

Wir verschließen die Augen nicht davor, dass durch veränderte wirtschaftliche und demographische Strukturen in Zukunft die Gefahr einer ansteigenden Altersarmut besteht. Deshalb wollen wir, dass sich die private und betriebliche Altersvorsorge auch für Geringverdiener lohnt und auch diejenigen, die ein Leben lang Vollzeit gearbeitet und vorgesorgt haben, ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhalten, das bedarfsabhängig und steuerfinanziert ist. Hierzu wird eine Regierungskommission einen Vorschlag für eine faire Anpassungsregel entwickeln.

Also will man jetzt auch die Geringverdiener an die Finanzwirtschaft verkaufen. Natürlich wegen der demographischen Strukturen und der Versorgungslücke, pardon, dass heißt ja jetzt „Altersarmut“, das klingt noch ein wenig schrecklicher und erhöht die Angst davor.

Und das über die „Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung“ die „bedarfsabhängig und steuerfinanziert“ sind kann man auch auf zwei verschiedene Weisen sehen, die beide eigentlich keinen Spaß machen:

  1. Wenn die „Grundsicherung“ den Grundbedarf abdeckt, dann besteht kein weiterer Bedarf der steuerfinanziert auf das Alterseinkommen aufgeschlagen werden muss um es über die Grundsicherung zu erhöhen.
  2. Wenn die „Grundsicherung“ nicht ausreichend ist, den Grundbedarf der Empfänger dieser „Grundsicherung“ zu decken, dann ist der Begriff „Grundsicherung“ sozusagen eine Verarschung und der Sozialstaat hat ein ganz anderes Problem.

Was die Koalitionäre sich zum Thema „Grundsicherung“ ausgedacht haben gucke ich mir aber ein anderes mal an, sonst kriege ich heute nacht noch Alpträume von einer Überdosis Koalitionsvertrag.