So, Zeit sich mal die Grundsicherung bei Schwarz-Gelb anzusehen. Die gibt es ab Zeile 3679:
Arbeit und Leistung müssen sich lohnen. Für uns gilt: Wenn man arbeitet, muss man mehr haben als wenn man nicht arbeitet. Deshalb werden wir die Hinzuverdienstregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende deutlich verbessern. Damit erhöhen wir auch den Anreiz, eine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu suchen und anzunehmen. Das kann auch dazu beitragen, die Sozialkassen zu entlasten.
Also das übliche Geschwätz von der Leistung die sich lohnen muss. Und wenn man Anreize schafft, dann werden die paar Millionen Arbeitslosen sich bestimmt sofort melden und die unendliche vielen offenen Stellen besetzen oder was? Der letzte Satz hat auch wieder die Tendenz dem Leser zu vermitteln „Arbeitslose belasten die Sozialkassen. Würden sie sich eine Arbeit suchen, dann würde das die Sozialkassen entlasten.“ Also eine vornehme Formulierung für „Arbeitslose sind Sozialschmarotzer“.
Wir wollen mehr Sicherheit für Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren und längere Zeit keinen neuen Arbeitsplatz finden können. Die Förderung der privaten Altersvorsorge ist eine wichtige Maßnahme zur Verhinderung einer zukünftigen Altersarmut von breiten Bevölkerungsschichten. Deswegen werden wir die private Altersvorsorge besser schützen. Wir werden den Freibetrag beim Schonvermögen im SGB II, der verbindlich der Altersvorsorge dient, auf 750 Euro pro Lebensjahr wesentlich erhöhen. Bedingung dafür ist, dass das Altersvorsorgevermögen erst mit Eintritt in den Ruhestand verfügbar ist. So stärken wir die eigenständige Altersvorsorge. Sie darf nicht bestraft werden – auch nicht, wenn man auf das Arbeitslosengeld II angewiesen sein sollte.
Zusätzlich wollen wir die selbstgenutzte Immobilie umfassend schützen.
Das einzig positive erscheint mir der Schutz der selbstgenutzten Immobilie zu sein. Eine „private Altersvorsorge“ die erst mit Eintritt in den Ruhestand verfügbar ist heißt im Klartext ja nur, dass hier nicht das Sparbuch geschützt ist welches bei Finanzengpässen auch kurzfristig auflösbar ist, sondern eben wirklich langfristige Altersvorsorge, am besten Investitionen in irgendwelche Fonds oder so die langfristig mit meinem Geld jonglieren können. Klar, dass man das nicht antasten will, da leidet ja dann die Finanzwirtschaft darunter.
In diesem Zusammenhang werden auch die Kosten der Unterkunft transparent und rechtssicher ausgestaltet. Wir werden auf der Basis der vorhandenen gesetzlichen Regelungen prüfen, die Energie- und Nebenkosten sowie ggf. die Kosten der Unterkunft zu pauschalieren. Dabei sind regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Wir wollen damit auch dazu beitragen, dass die Zahl der Prozesse in diesem Bereich zurückgeht und gleichzeitig Anreize für einen sparsamen Energieverbrauch setzen.
Pauschalen sind immer suboptimal. Das fällt mir schon als gut versicherter Arbeitnehmer auf wenn ich meine Versicherungen als „Daseins-Vorsorge“ von der Steuer absetzen will und dann nur den viel geringeren Betrag der Vorsorgepauschale ansetzen kann. Alles was darüber hinausgeht ist dann mein Privatvergnügen.
Ok, bei mir ist das nicht wirklich tragsich, aber was macht der Empfänger von diesen Pauschalleistungen wenn seine tatsächlichen Kosten für Wohnung und Heizung höher sind als die Pauschalen? Der letzte Absatz deutet es an: Energiesparen. Also „warm anziehen“ und dafür die Heizung runterregeln.
Die Koalition nimmt sich vor, die vielfältigen und kaum noch überschaubaren steuerfinanzierten Sozialleistungen darauf hin zu überprüfen, ob und in welchem Umfang eine Zusammenfassung möglich ist. In diese Prüfung wird auch das Konzept eines bedarfsorientierten Bürgergeldes einbezogen.
Und wieder ein sehr suggestiver Absatz. Die „vielfältigen und kaum noch überschaubaren“ deutet an, dass die Empfänger der Sozialleistungen in Saus und Braus leben, weil es ja soviele Leistungsarten gibt dass kaum noch einer durchblickt.
Weiter geht es mit „steuerfinanzierten Sozialleistungen“. Also wieder der imaginäre erhobene Zeigefinger mit dem getadelt wird, dass die Empfänger dieser Leistungen dem Steuerzahler (=Leistungsträger) auf der Tasche liegen.