Sanktionen bei Fehlentscheidungen

Gestern hat Albrecht Müller auf den NachDenkSeiten Sanktionen für eklantante Fehlentscheidungen gefordert. Auch wenn ich den Frust der in diesem Artikel steckt durchaus nachvollziehen kann so muss ich doch zwei Dinge feststellen:

1. Was für den einen Betrachter eine „eklatante Fehlenscheidung“ ist mag für einen andern Blickwinkel eine „gute Entscheidung“ sein. Wenn also die Bahn massiv beim Fahrzeugpark und dem Personal einspart weiß jedes Kind, dass dies auch auf Kosten der Qualität passiert, aber auf der kapitalistischen Seite sehen wir erst mal quantifizierbare Einsparungen denen ein nicht quantifizierbarer Qualitätsverlust gegenübersteht. Und natürlich werden die „Entscheider“ nicht unter dem Qualitätsverlust leiden, das tun eher die Kunden die dann auch mal bei Bahnunfällen ihr Leben lassen müssen weil man sich auch Sicherungssysteme gespart hat. Bitte versteht mich nicht falsch, ich finde das genauso schlimm wie Albrecht Müller, aber ich weiß eben das „Fehlentscheidung“ hier im Auge des Betrachters liegt.

2. Bei politischen Entscheidungen wie z.B. die angeführte Demontage der gesetzlichen Rente zugunsten der privaten Versicherungswirtschaft muss man sich immer vergegenwärtigen, dass diese Entscheidung im Bundestag per Abstimmung erfolgte, auch wenn in den entsprechenden Gesetzentwürfen bestimmt TINA (there is no alternative, auch als Unwort „alternativlos“ bekannt) zitiert wird. Natürlich kann man angesichts der von der Versicherungswirtschaft finanzierten Tourneen des Ex-Arbeitsministers Walter Riester in diesem Fall von „politischer Korruption“ sprechen (auch wenn Riester dies stets vehement abstreitet wie unlängst in der Doku zu Maschmeyer und AWD), aber unabhängig davon schützt der Grundgesetzartikel 46 die Parlamentarier:

(1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.

Es ist in der letzten Zeit ja auch oft genug vorgekommen, dass der Bundestag Gesetze verabschiedet hat die dann vom Bundesverfassungsgericht als „verfassungswidrig“ eingestuft und kassiert wurden. Trotzdem kann ich keinen der dafür gestimmt hat als offensichtlichen Verfassungsfeind sein Mandat per Gerichtsbeschluss entziehen.

Was natürlich in gewisser Weise auch sinnvoll ist, denn wäre ein Parlament das bei Irrtümern Gefahr läuft aufgelöst zu werden noch handlungsfähig?

An dieser Stelle denke ich kommt als weitere Problemkomponente das Versagen der vierten Gewalt im Staat, nämlich der Medien hinzu. Hätten wir noch tatsächlich investigativen Journalismus und Medien, die solche Fehlentscheidungen einer breiten Öffentlichkeit aufzeigen und sich auch nicht scheuen, peinliche Fragen zu den Vorgängen in der Politik zu stellen, dann könnten „auffällige Fehlentscheider“ bei der nächsten Wahl durch den Entzug der Wählerstimmen abgestraft werden. Solange aber die Medien auf Regierungskurs sind und freudig an der gesteuerten Meinungsmache mitmachen fällt diese Möglichkeit natürlich flach.