Die Scheindemokratie

Manchmal frage ich mich, ob Deutschland noch eine Demokratie ist. Wenn ich im Grundgesetz Artikel 20 lese, dann steht da:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Wobei wir natürlich keine echte direkte Demokratie sind sondern eher eine parlamentarische Demokratie, also ein Staat in dem wichtige Entscheidungen vom Parlament getroffen werden sollen. Doch ist das tatsächlich so? Mir fallen da spontan einige sehr merkwürdige Dinge in unserem Staat ein.

  1. Noch bevor die Finanzkrise heftig zuschlägt kommt die private Mittelstandsbank IKB ins Wackeln. Um sie zu retten greift Finanzminister Peer Steinbrück mal schnell in die Portokasse und rückt 10 Milliarden Euro raus. Ich kann mich nicht entsinnen, dass im Parlament abgestimmt wurde ob man die IKB retten soll oder nicht und 10 Milliarden sind bei einem Bundeshaushalt von 300 Milliarden Euro ja wahrlich kein Pappenstiel.
  2. Als dann die Finanzkrise kommt und die Banken ins Trudeln geraten wird mal ganz flugs innerhalb einer Woche ein Finanzmarktstabilisierungsgesetz durchgewunken und man richtet ein Sondervermögen in Höhe von 480 Milliarden Euro ein über dessen Verwendung aber niemand Rechenschaft ablegen muss. Gerüchte kommen auf, dass Leute wie Ackermann von der Deutschen Bank den Staat hier erpresst haben.
  3. Wir pumpen Milliarden von Euro in die marode HRE Bank und, oh Wunder so richtig klar wie dreckig es der HRE tatsächlich geht kommt just einen Tag heraus nachdem die Haftung der bisherigen Muttergeselschaft erlischt.
  4. Die Regierung trifft sich mit Vertretern der Atomlobby und schließt Verträge zur Laufzeitverlängerung ab. Besonderes Sahnestückchen bei diesem Vorgehen ist die Tatsache, dass der amtierende Umweltminister nicht mit einbezogen ist, hier drängt sich der Verdacht auf, dass man befürchtete er könnte sich ob seiner Rolle als Umweltminister vielleicht querlegen.

Alle diese Coups der Regierung wurden uns als „alternativlos“ verkauft wobei man aber dank Fukushima plötzlich trotzdem den Salto Mortale mit 180° Kehrtwendung schaffte und nun doch aus der Atomenergie aussteigen will.

Gleichzeitig stellt man fest, dass diverse Staaten innerhalb der EU kurz vor der Pleite stehen. Besonders schlimm erwischt hat es Griechenland und jetzt geht es nicht mehr nur um ein paar Banken, laut Kanzlerin muss jetzt der Euro als Währung gerettet werden und so beschließen die Finanzminister(!) ständig neue Hilfspakete für Griechenland. Heute kam auch schon die erste Meldung, dass wohl auch bald Hilfspakete für Italien an der Reihe wären.

Ein paar Abgeordnete im Bundestag haben jedoch tatsächliche Bedenken, ob Deutschland denn überhaupt Gelder in solchen Höhen an andere „notleidende Staaten“ überweisen darf, zumal ja eh klar ist, dass das Geld bestenfalls einen Blitzbesuch in Griechenland macht bevor es beim deutschen Kreditgeber ankommt. Also wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bemüht um zu prüfen, ob die Hilfspakete für andere Staaten mit unserem Grundgesetz vereinbar sind. Der Fall wird gerade in Karlsruhe verhandelt und nun gibt es auch eine erste Erklärung des deutschen Bundestages zu dieser Verhandlung.

Prozessbevollmächtigter ist ein Prof. Dr. Franz Mayer von der Universität Bielefeld. Und er führt aus:

Die Beschwerdeführer würden sich auf ein neuartiges Recht berufen, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie. Für die Anerkennung eines solchen Grundrechts und eine damit verbundene Ausweitung der Möglichkeiten zur Verfassungsbeschwerde gebe es aber keinen Anlass.

Diese Argumentation ist aus zwei Gründen sehr bemerkenswert:

Prof. Dr. Mayer stellt sogar richtigerweise fest, dass Artikel 20 nicht mehr zu den sogenannten Grundrechten im Grundgesetz gehört. Er steht vielmehr im Kapitel „Der Bund und die Länder“ und nicht unter „Die Grundrechte“. Trotz alledem ist es sehr abenteuerlich die in Artikel 20 festgelegte Demokratie als „neuartiges Recht“ zu bezeichnen.

Die eigentliche Ungeheuerlichkeit findet man jedoch in der weiteren Argumentation. Prof. Dr. Mayer versucht hier beim Leser den Eindruck zu erwecken, dass eine Verfassungsbeschwerde nur dann zulässig sei, wenn eines der Grundrechte verletzt wurde und man daher erst mal Demokratie in die Reihe der Grundrechte einsortieren sollte bevor man so eine Verfassungsbeschwerde zulässt.

Mir kommt der Verdacht, dass Prof. Dr. Mayer den Artikel 93 GG nicht gelesen hat:

(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:

1. über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch dieses Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind;

Somit ist bereits mit dem ersten Absatz in 93 GG die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichtes definiert, denn immerhin wurde die Klage ja eingereicht weil Streitigkeiten darüber bestehen, ob die Regierung einfach Gelder an andere Staaten verteilen darf oder nicht. Das wird auch nicht durch Prof. Dr. Mayers weitere Ausführungen entkräftet:

Die rechtlichen Vorgaben zur Beteiligung des Bundestages seien eingehalten worden und die Durchführung eines den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Gesetzgebungsverfahrens in kürzester Zeit gerade ein Ausweis für die Leistungsfähigkeit des Bundestages in Krisenzeiten.

Das ist ein Nullargument, denn natürlich kann die vor das Bundesverfasungsgericht zitierte Regierung nicht sagen „ja, da waren wir selbst im Zweifel“. Und was das Gesetzgebungsverfahren in kürzester Zeit angeht, genau hier liegt ja der Hase im Pfeffer. Warum können weitreichende politische Entscheidungen zu Lasten des Bürgers sozusagen in Lichtgeschwindigkeit die Ausschüsse passieren während Dinge wie ein verfassungskonformes Wahlrecht verbummelt werden?

Mit dem Versuch, dem Bundesverfasungsgericht die Zuständigkeit abzusprechen fährt die Regierungsseite jedenfalls ein sehr merkwürdiges Geschütz auf. Und es bleibt zu hoffen, dass dieser Schuß kräftig nach hinten losgeht.

Wohin die Reise gehen soll sieht man auch wenn man eine Rede von Frau Merkel am 16.05.2005 anlässlich des 60-jährigen Bestehens der CDU anschaut:

Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit.

Also, ich leite aus Artikel 20 Abs. 1 GG durchaus einen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft ab. Wer das anders sieht sollte sich an den Absatz 4 dieses Artikels erinnern:

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Danke an @DerRotschopf auf Twitter für diverse Links in diesem Artikel.