Verfassungswidrig? Sch…egal

Heute ging die Meldung durch die Newsticker, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden hat, dass das Sondergremium zur Eurorettung teilweise verfassungswirdrig ist.

Die Richter begründeten ihre Absage mit der „haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Bundestags“. Abgeordnete könnten von dieser Verantwortung zwar zum Schutz anderer wichtiger Belange ausgeschlossen und deren Aufgaben auf Gremien übertragen werden. Diese müssten aber aus mehr als neun Abgeordneten bestehen, ein „verkleinertes Abbild“ des Bundestags sein und dessen politische Gewichtung widerspiegeln.

Eine Begründung die jeder normal denkende Mensch wohl nachvollziehen kann, denn es kann in einem demokratischen Rechtsstaat ja nicht angehen, dass sich ein Grüppchen von Abgeordneten dazu ermächtigt sieht, Hunderte von Milliarden Euro nach eigenem Gutdünken (bzw. den Anweisungen der Parteispitze) zu verteilen.

Und jetzt? Die Regierung wurde wieder eines Verfassungsbruches überführt und es wird wohl keiner annehmen, dass sie es nicht vorher gewusst hätten, was sie da tun. Politische Konsequenzen? Rücktritte? Ja wo denken wir denn hin, ist doch alles alternativlos so wie die Eurorettung auch. Denk ich an Deutschland in der Nacht bin ich um den Schlaf gebracht.