Hetzjagd auf einen Toten

Irgendwie geht es uns wohl gerade viel zu gut. Wie anders könnte man sonst erklären, was gerade in den Medien und im bayerischen Innenministerium abgeht wenn man den Namen Horst Tappert erwähnt.

Den Mitgliedern meiner Generation ist dieser Name ein Begriff den man problemlos mit dem Oberinspektor Stefan Derrick assozieren kann, einer Serie die in meiner Jugend im TV lief. Nun soll sie nicht mehr laufen, denn irgendwer hat in der Vergangenheit von Horst Tappert gewühlt und behauptet nun, er wäre Mitglied der Waffen-SS in Russland gewesen. Tappert selbst kann zu diesen Behauptungen nicht mehr Stellung nehmen, denn er starb vor 5 Jahren.

Das bayerische Innenministerium sieht hier auch Handlungsbedarf, denn immerhin hat man dem Schauspieler 1980 den Titel „Ehrenkommissar der bayerischen Polizei verliehen“ und dieser Titel soll ihm nun posthum wieder entzogen werden.

Ich selbst weiß nicht, was an den Behauptungen über die angebliche Nazi-Vergangenheit von Horst Tappert dran ist. Was ich aus den Fakten mir zusammenreimen kann ist allerdings folgendes:

  1. Tappert wurde 1923 geboren, war also zum Zeitpunkt der Machtergreifung Hitlers 10 Jahre alt. Möglicherweise ein perfektes Mitglied für die Zielgruppe der Hitler-Jugend.
  2. Zum Kriegsbeginn war Tappert 16 Jahre alt, als er 1943 in Russland im Einsatz für die SS war hatte er gerade mal 20 Jahre auf dem Buckel, 10 davon unter der Knute des dritten Reichs.

Ist jemand mit 20 Jahren (den wir heute möglicherweise noch nach dem Jugendstrafrecht behandeln würden) und der 10 Jahre lang der Propaganda eines totalitären Systems gelebt hat in der Lage, seine Verpflichtung beim Militär moralisch abzuwägen und möglicherweise den Befehl zu verweigern? Wenn ich mir anschaue, was die von den Qualitätsmedien im Dauerfeuer auf uns niederprasselnde Propaganda heute, also in einer Zeit in der man sich relativ problemlos aus alternativen Quellen unterrichten könnte, schon bei der Bevölkerung erreicht, dann will ich gar nicht weiter in der Vergangenheit eines längst Verstorbenen wühlen.

Es sei denn, man will durch dieses Rauschen im Blätterwald von etwas anderem ablenken. Schade, dass dafür schon zur Halali auf einen Toten geblasen werden muss. Und während für das bayerische Innenministerium Godwin’s Law zu gelten scheint gilt für mich immer noch „in dubio pro reo“ wobei es dem „Angeklagten“ wohl egal sein wird.

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