Verfassungsbeschwerde von Gustl Mollath erfolgreich

Das Bundesverfassungsgericht hat heute der Verfassungsbeschwerde von Gustl Mollath stattgegeben. Es wurde festgestellt, dass sowohl das Landgericht Bayreuth als auch das OLB Bamberg ihren Sorgfaltspflichten bei der Behandlung des Falles nicht nachgekommen sind.

Für Gustl Mollath ist das ein weiterer Sieg gegen die Justiz welche ihn 7 Jahre seines Lebens in der Psychatrie weggesperrt hat. Für die Anwälte in meinem RSS-Feed ist es ein Zeichen für den Verfall des Rechtsstaates. So schreibt Udo Vetter in seinem Law-Blog:

Wenn die Justiz sich sagen lassen muss, hier nicht einmal Mindeststandards zu erfüllen, macht das schlichtweg Angst.

Und auch Rechtsanwalt Thomas Stadler findet bei Internet Law deutliche Worte:

Wenn man in einem derartigen Verfahren, in dem das Freiheitsrecht eines Menschen über Jahre hinweg beeinträchtigt wird, selbst von einem Oberlandesgericht keine fundierte und sorgfältige Verhältnismäßigkeitsprüfung mehr bekommt, dann liegt bei unserer Rechtsprechung einiges im Argen.

Und in einem Update am Artikelende kommentiert er auch noch den Weichspülversuch durch das bayerische Justizministerium. Nun denn, am 15. September sind Landtagswahlen und der Volkssouverän hat es theoretisch in der Hand, seine Minister abzuwählen.

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