Der Fall um den von seinem Mandat zurückgetretenen Abgeordneten Sebastian Edathy nimmt immer bizarre Züge an. Die erste und eigentlich ungeheuerliche Meldung brachte Rechtsanwalt Udo Vetter heute in seinem Law-Blog.
Dort schreibt er bezogen auf die Berichterstattung in der Süddeutschen Zeitung:
Danach soll sich der Anfangsverdacht gegen den zurückgetretenen SPD-Bundestagsabgeordneten lediglich darauf stützen, dass er legale Aufnahmen von Kindern im Internet bezogen hat.
Das ist nach meinem Rechtsverständnis voll krass. Mit der gleichen Argumentation müssen jetzt Raucher jederzeit mit einem Besuch durch die Drogenfahndung rechnen, denn wer legalen Tabak kauft, der könnte ja auch illegal Marihuana gekauft haben.
Das sieht leider extrem danach aus, als wollte man Edathy mit allen Mitteln abschießen. Ich meine, wenn die Drogenfahnder bei einem Raucher aufkreuzen, dann kann man darüber vielleicht noch grinsen weil der Besitz von Drogen eher als Kavaliersdelikt gilt, aber Ermittlungen wegen des Verdachtes auf Kinderpornographie und noch dazu eine Hausdurchsuchung in Anwesenheit der Presse sind durchaus geeignet die Existenz des Verdächtigen zu zerstören.
Und da man jetzt offensichtlich auch auf den Trichter gekommen ist, dass auf Festplatten vorhandene Beweise ja eigentlich exakt nichts über die Täterschaft des Computerbesitzers aussagen weil sie dort auch von Fremden plaziert werden können kam heute wie der Lokus, äh Focus gegen Mittag aus Ermittlerkreisen berichtete die Aussage, dass bei Edathys PCs wohl die Festplatten ausgebaut, verschwunden oder manipuliert wurden.
Natürlich mit dem mitschwingenden Unterton „wer seine Festplatten ausbaut oder manipuliert hat bestimmt was zu verbergen und ist schuldig“. Bravo, das ist genau der Qualitätsjournalismus den wir in Deutschland mit einem Leistungsschutzrecht schützen müssen damit er nicht kopiert wird.
Möglicherweise hat Edathy mitbekommen, dass ihn jemand abschießen will und in so einem Fall wäre es durchaus verständlich, wenn er den Festplatten in seinen Rechnern einfach den Garaus macht, denn Zeit alle Dateien die darauf rumliegen zu kontrollieren hat er ja keinesfalls. Und die Lackmusprobe über die Verwendbarkeit von solchen Beweismitteln in einem Prozess wollte er vielleicht auch nicht machen, was durchaus verständlich wäre wenn er davon ausgehen muss, dass er abgeschossen werden soll.
Was das Thema „verschwundene Festplatten“ angeht, da befindet er sich ja eigentlich in bester Gesellschaft. Wer will darf gerne mal den Suchbegriff „Festplatte“ gepaart mit den Namen „Stefan Mappus“ oder „Max Strauß“ in Google eingeben.
Zudem kam heute dann noch die Information, dass der damalige Innenminister Friedrich im letzten Jahr den heutigen SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel über die Ermittlungen informierte der das auch gleich brühwarm an Oppermann, Steinmeier und Konsorten weitergab. Und irgendwie muss da wohl was auch zu Edathy durchgesickert sein, darum tönte die Qualitätsjournalle und viele Kommentatoren am Nachmittag noch was von „Strafvereitelung“.
Das ist allerdings albern, denn um „Strafvereitelung“ zu betreiben muss das was da vereitelt wurde erst mal eine Straftat sein, zumindest nach meinem bescheidenen Rechtsverständnis. Man könnte bestenfalls „Behinderung von Ermittlungsarbeiten“ konstruieren, wenn da nicht noch das Detail wäre, dass Sebastian Edathy ja bis zum letzten Wochenende Mitglied des deutschen Bundestages war.
Aber Hallo. Mitglieder des deutschen Bundestages genießen Immunität vor Ermittlungen und sollten trotzdem ein Anfangsverdacht gegen ein Mitglied des Bundestages bestehen, dann hat ein Ausschuß über Aufhebung der Immunität zu entscheiden und erst danach wird ermittelt. Insofern ist es ein absolutes Unding wenn irgendwer tatsächlich schon im letzten Jahr gegen Edathy ermittelte.
Wenn man dann noch das Blogposting von Jörg Tauss von heute zu den Vorgängen liest, dann schaudert es einen noch mehr.
Entsetzt bin ich auch über die Häme die ich in vielen Kommentaren im Netz finde, streng nach dem Motto „diesmal hat es den Richtigen erwischt“. Wenn Herr Edathy nicht nach den Regeln unserer Gesetze behandelt wird, dann ist es für mich vollkommen irrelevant, ob er selbst für eine Gesetzesverschärfung war oder nicht. Frei nach Voltaire muss mir seine Meinung nicht passen, aber ich kann nicht tolerieren oder mich gar darüber freuen, wenn er mit Methoden die eher in ein faschistisches Regime als in einen Rechtsstaat passen fertig gemacht wird.
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