Widerrufsbelehrung

Manchmal kann man nur noch ungläubig den Kopf schütteln. So auch heute als ich einen Tweet von Frank Knott sah bei dem es um „Optimierungen“ bei den Arbeitsagenturen geht.

„Jobcenter will Zahl der Widersprüche reduzieren und nicht mehr hinweisen das man, Bescheiden widersprechen kann http://t.co/Vz1uDSn1xD

Der verlinkte Artikel gibt dann auch die Details bekannt. Das Jobcenter im Kreis Ostprignitz-Ruppin will einfach nicht mehr auf die Widerspruchsmöglichkeit bei Bescheiden des Jobcenters hinweisen. Nach dem Motto „Was ich nicht weiß macht mich nicht heiß“ erhofft man sich damit einen Rückgang der Widersprüche.

Ob das rechtlich tatsächlich zulässig ist wage ich ganz arg zu bezweifeln. Immerhin kann heute keine mehr als Gewerbetreibender Online-Verkäufe machen ohne jedem Kunden eine Widerrufsbelehrung zu schicken, wehe wenn nicht, da warten ganze Heerscharen von Abmahnanwälten nur darauf um so einem bösen Verkäufer das Leben schwer zu machen.

Und das Jobcenter meint tatsächlich es könnte sich aus dieser Verantwortung stehlen indem es einfach mal solche Nebensächlichkeiten wie Hinweise auf die Rechtslage und die rechtlichen Möglichkeiten weglässt..?

Dieser Vorfall zeigt wieder einmal wie wichtig Leute wie Frank sind, denn Frank engagiert sich bei den Mitläufern, einem Verein der Menschen bei ihren Terminen bei den Jobcentern begleitet. Diese Begleitung ist nicht nur moralische Unterstützung, sondern dadurch, dass die begleitende Person unabhängig ist kann sie auch nicht vom Jobcenter mit Sanktionsandrohungen eingeschüchtert werden und dem Betroffenen helfen, seine Rechte wahrzunehmen. Es ist eigentlich ein Armutszeugnis, dass solche Vereine überhaupt notwendig sind, aber die Arbeit ist wichtig und sinnvoll. Sinnvoller bestimmt als das was manche Top-Manager den ganzen Tag machen…

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