So, es ist mal wieder soweit. Am Freitag hat der deutsche Bundestag den nächsten Anlauf genommen eine Vorratsdatenspeicherung zu etablieren. 404 Abgeordente haben dafür gestimmt, unter anderem auch Dr. Volker Ullrich von der CSU, der meinen Wahlkreis im Bundestag vertritt. Auch wenn ich Herrn Ullrich nicht gewählt habe kann ich mich trotzdem nicht zurückhalten, seinen Kommentar der freundlicherweise bei Netzpolitik.org zu lesen ist ein wenig zu kommentieren.
Der Text des Abgeordneten ist kursiv, meine Anmerkungen dazu in normaler Schrift. Und los geht es:
Wir haben eine intensive und sachliche Debatte geführt.
Ja, es verwundert mich sehr zu sehen, wie intensiv der Bundestag einem Stehaufmännchen gleich dieses Thema beackert, obwohl zum einen wissenschaftliche Studien längst belegt haben, dass die Vorratsdatenspeicherung keinerlei Nutzen bringt und zudem sämtliche Anläufe ein solches Gesetz einzuführen immer wieder an den höchstrichterlichen Entscheidungen gescheitert sind. Wäre der Bundestag ein Kindergarten würde ich sagen, sie quengeln solange bis sie (vermeintlich) bekommen was sie wollen. Es würde mich sehr freuen, wenn der Bundestag mit dem gleichen Eifer sich den Problemen zuwenden würde, die tatsächlich unser Land bedrohen. So brennen fast täglich irgendwo Asylbewerberunterkünfte und was passiert?
„Der Staat speichert nicht, der Staat legt keine Datensammlung an.“
Schön formuliert. Wer bitte schön ist in diesem Konstrukt der Staat? Die Exekutive, wir alle oder was? Natürlich macht sich die Exekutive nicht die Mühe diese Datensammlungen anzulegen, sie delegiert diese Aufgabe an die Telekommunikationsanbieter die die dafür anfallenden Kosten wieder auf ihre Kunden, also die Überwachten umlegen werden. Am Ende zahlen wir also selbst für die Einschränkung unserer Bürgerrechte. Geschickt eingefädelt.
Diese Speicherung wird im Wesentlichen nicht neu begründet, die Telekommunikationsanbieter halten diese Daten bereits vor.
In der Menge und dem Umfang?
Bereits jetzt können Strafverfolgungsbehörden nach richterlichen Beschluss auf diese Daten zugreifen, doch hängt es im Augenblick vom Zufall ab.
Von welchem Zufall sprechen Sie? Dem Zufall dass der Telekommunikationsanbieter sich von der Exekutive einschüchtern lässt und die Daten in einer Art vorauseilendem Gehorsam herausgibt?
Zufälligkeit ist für uns kein gültiges Rechtsprinzip.
Stimmt. Nur passen sie bitte gut auf, dass sie nicht in die Falle aller Projektmanager tappen, denn oft genug heißt Planen ja nur, den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.
Staat darf nur dann zugreifen, wenn es der Aufklärung und Verhinderung schwerster und allerschwerster [sic!] Straftaten geht.
Das ist die schön weichgespülte Version. Wir alle wissen, dass jede Art der Datensammlung auch Begehlichkeiten weckt, zuletzt konnten wir das an den Daten der LKW-Maut sehen, die plötzlich auch dür andere Zwecke genutzt werden sollten.
Daten von Berufsgeheimnisträgern unterliegen einem absoluten Verwertungsgebot. [sic!]
Schon tut sich die nächste Falle auf. Verwertungsverbot heißt ja nur, dass vorhanden Daten nicht verwertet werden dürfen. Es heißt nicht, dass keine Daten von Berufsgeheimnisträgern gesammelt werden. Und was glauben sie, ist so ein Verwertungsverbot in der Praxis wert?
Kinderpornographie, Schleuserkriminalität, islamistischer Terror – der Rechtsstaat braucht dagegen die VDS.
Das Herr Ulrich sind wahre Totschlagargumente. Kinderpornographie ganz vorne, denn da kann man ja gleich unterschwellig suggerieren, dass wer gegen VDS ist dann automatisch für Kinderpornographie ist. Schleuserkriminalität hingegen könnte sehr einfach verhindert werden, indem man nämlich den flüchtenden Menschen legale Einreisemöglichkeiten nach Europa gibt. Wir haben unseren goldenen Käfig so effizient gestaltet, dass heute kein Flüchtling mehr ohne gültiges Visum ein Flugzeug besteigen kann, die Entscheidung über eine mögliche Anerkennung als Asylant trifft also hier erstmal das Personal der Fluggesellschaft beim Einchecken. Sieht für mich irgendwie wie „Zufalls als Rechtsprinzip“ aus. Und wenn sie schon gegen den Terror vorgehen wollen, dann möchte ich sie dringend auffordern das Attribut islmaistisch im Zusammenhang mit dem Begriff Terror nicht mehr zu verwenden. Wissen sie, wieviele Asylbewerberheime diese Woche attackiert wurden? In Köln wurde eine OB-Kandidatin von einem rechtsextremen Terroristen angegriffen. Und wir alle wissen, dass rechte Gewalt sich mittlerweile sehr weit im Netz organisiert. Warum ist die CSU auf dem rechten Auge blind?
Dieses Gesetz trägt dazu bei, eine digitale Spurensicherung sicherzustellen.
Falsch. Spurensicherung wird in der Kriminalistik nach einer Tat betrieben und beschränkt sich auf den Tatort und dessen Umfeld. VDS betreibt die Spurensicherung vor der Tat und stellt uns somit alle unter Generalverdacht.
Es schafft in gewissem Umfang zumindest Chancengleichheit mit Verbrechern.
Chancengleichheit? Indem wir 80 Millionen Bürger zu Verdächtigen machen? Ist die Kriminalität mittlerweile so weit, dass die Strafverfolgungsbehörden kapitulieren müssen? Oder haben wir vielleicht das Problem, dass man bei der Polizei immer mehr einspart, Stadtteilreviere schließt und die Polizeigewalt zentralisiert. Am Beispiel Augsburg sieht man ja, wie schön das funktionert (oder eben auch nicht).
Wir wollen nicht, dass Verbrecher ihre Taten mit Smartphone ausführen, während Strafverfolger noch Schreibmaschine und Kohlepapier haben.
Ich überlege gerade fieberhaft, welche bösen Taten ein Verbrecher mit dem Smartphone ausüben könnte. „Hände hoch, das ist ein Überfall und mein Smartphone ist voll geladen“. Ok, wenn ich mein mit extra dickem Akku bestücktes Smartphone meinem Gegenüber an den Kopf werfen würde könnte man vielleicht einen Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung konstruieren. Aber mal ernsthaft, soll jetzt jeder Smartphone-Besitzer kriminalisiert werden. Brauchen wir demnächst einen Sachkundenachweis für den Erwerb eines Smartphones? Und die Strafverfolger sind mittlerweile auch im PC-Zeitalter angekommen, beruflich habe ich als Informatiker sogar hin und wieder Anfragen von PC nutzenden Starfverfolgern. Also malen sie hier kein Bild das so nicht stimmt.
Der Speicherung ist der Stand der Technik des Jahres 2016,17 und 18 zu Grunde gelegt.
Der aktuelle Stand der Technik wäre „Speicherung in der Cloud“. Bei diesem Gedanken wird mir allerdings tatsächlich Angst und Bange, denn als Fachmann weiß ich, dass das genau das nicht der Speicherort wäre, den ich für höchst sensible Daten nutzen möchte.
Telekommunikationsanbieter, die gegen Löschungspflicht verstoßen, ist ein „Goldstandard des Datenschutzes“.
Dieser Satz ergibt für mich leider gar keinen Sinn. Der Goldstandard war ein ökonomisches Konstrukt mit dem man den Wert des Tauschmittels „Geld“ (also die bedruckten Papierchen und Münzen) mit etwas absichern wollte was tatsächlich von Wert ist, also Gold. Leider ist der Goldstandard der menschlichen Gier zum Opfer gefallen, denn der aktuelle „Wert“ der Finanzblasen übersteigt den (leider endlichen Wert) des Goldes um ein Vielfaches. Und was die Löschungspflicht angeht sollten wir uns an den Fall Rudolph Moshammer erinnern. Dessen Mörder wurde gefasst weil seine Daten „zufälligerweise“ auch nach der gesetzlich vorgebenen Aufbewahrungsfrist noch in der DNA-Datenbank des Bundeskriminalamtes gespeichert war. Sie sehen, Daten können durch Zufall viel länger vorgehalten werden als wir das alle wollen. Darum sollte die oberste Regel des Datenschutzes lauten keine Daten zu erheben.
Wir waren 2007 in einigen Punkten nicht präzise genug, wie das BVerfG gesagt hat, aber es hat nicht gesagt, dass Speicherung unzulässig ist. BVerfG hat Rahmen aufgezeigt und wir bleiben weit hinter diesem Rahmen zurück.
Noch. Allerdings sehe ich beim Blick auf Europa eine deutliche Tendenz nach rechts und meine Sorge gilt der Zukunft in der vorhandene Datenhalden dann einem System in die Hände gelangen, das vielleicht deutlich skrupelloser ist als das gerade aktuelle.
Unsensibler Sprachgebrauch, wenn von Massenüberwachung oder Generalverdacht die Rede ist. Im Bereich der Sprache haben Sie eine Verantwortung, sensibel zu sein. „Wer bei rechtsstaatlich engen Ansätzen von Überwachung spricht, ist geschichtsvergessen.“
Tatsächlich? Die schlimme Zeit des dritten Reiches mit Gestapo und dem totalitärem Überwachungsapparat kenne ich zum Glück nur aus den Erzählungen meiner Eltern die vor etwa 100 Jahren geboren wurden und nun schon lange tot sind. Aber wir haben vor kurzem erst 25 Jahre Wiedervereinigung gefeiert und eigentlich war der Deal damals doch, dass die ehemalige DDR sich Deutschland anschließt. Momentan sieht es aber so aus, als würden wir gerne eine Stasi 2.0 aufbauen die jeden Menschen überwacht.
Das Gesetz ist in engen Grenzen ein Grundrechtseingriff, aber damit gehen wir verantwortungsvoll um. Aber auch die Ziele des Gesetzes haben einen hohen Verfassungsrang.
Würde die Politik tatsächlich verantwortungsvoll damit umgehen hätte sie die Watschn vom Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof als ein Signal das Thema zu vergessen gedeutet und sich anderen dringenden Themen zugewendet. Aber nein, man muss es ja immer wieder probieren und so sinnlos wichtige Ressourcen verheizen.
Wir stellen den Täterschutz nicht über den Opferschutz.
Sehen Sie, hier nutzen sie schon wieder das fürchterliche Klischee „Datenschutz ist Täterschutz“. Vielleicht sollten Sie sich erinnern, dass eines der grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien darin besteht, dass man zunächst nicht von „Tätern“ spricht, sondern von „Verdächtigen“ und dieser erst dann zum „Täter“ wird, wenn ein ordentliches Gericht seine Schuld in einem ordentlichen Strafprozess festgestellt hat. Und die VDS erzeugt nun eben per Default 80 Millionen „Verdächtige“, picken wir uns einen raus und machen ihn zum Täter oder was?
Freiheit und Sicherheit bedingen sich. Ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit. Mit diesem Gesetz wird ein Stück notwendige Freiheit begründet. Wir übernehmen mit diesem Gesetz Verantwortung für die Freiheit, für die Sicherheit und für die Menschen in diesem Land.
Sie kennen sicher das schöne Zitat von Bejamin Franklin: „Wer seine Freiheit aufgibt um Sicherheit zu bekommen wird weder Freiheit noch Sicherheit bekommen“. Es ist sehr plump, die Begriffe Sicherheit und Freiheit in einer Kausalkette verknüpfen zu wollen in der Sicherheit das Fundament für Freiheit ist. Ich denke jedoch, dass Freiheit die Grundvoraussetzung für Sicherheit ist, denn wer tatsächlich frei ist wird auch die Freheit seiner Mitmenschen respektieren und daher keinen Grund sehen, deren Sicherheit zu bedrohen. Und es ist auch total sinnfrei, das Horrorszenario des islamistischen Selbstmordattentäters zu beschwören der mich umbringen will. Zum einen hat der Anschlag auf Charlie Hebdo bewiesen, dass so etwas auch mit VDS passieren kann, zum anderen ist die Wharscheinlichkeit für so einen Anschlag auf mein Leben deutlich geringer als ein Sechser im Lotto oder dass mich irgend so ein rechtsradikaler Spinner attackiert weil ich mich für Flüchtlinge ausspreche. Und ganz ehrlich Herr Ullrich, in 100 Jahren werden sowohl sie als auch ich tot sein. Ich für meinen Teil würde es aber bevorzugen, als freier und nicht totalüberwachter Mensch zu sterben. Sie mögen das vielleicht anders sehen.
Und deshalb hoffe ich mal wieder auf die Weisheit des Bundesverfassungsgerichtes das sich immer mehr als letzte Bastion für die Verteidigung elementarer Grundrechte erweist.
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Besser hätte man den Dummschwatz dieses Herren nicht kommentieren können. Leider drängt sich immer mehr der Verdacht auf, dass unsere Volksvertreter keinen blassen Schimmer davon haben, was sie tun. Das wäre schlimm. Oder sie wissen es ganz genau und haben einen Plan, das wäre eine Katastrophe. Sodom oder Gomorrha?