Solidaritätsprinzip

Letztes Wochenende lief eine bemerkenswerte Spendenaktion. Eine 35-jährige Kinderkrankenschwester steht als alleinerziehende Mutter mit 4 Kindern vor der Herausforderung, dass sie für die Klassenfahrten von den zwei ältesten und die Betreuung mal eben 750 Euro braucht. Geld das nicht da ist. Also startet sie einen Spendenaufruf.

Und der wird gehört. Die 750 Euro Marke ist bereits nach wenigen Stunden erreicht. Trotzdem spenden viele weiter, denn natürlich werden die Kinder weiterhin Dinge brauchen und am Ende der Spendenaktion stehen der Familie plötzlich über 17.000 Euro zur Verfügung.

Eine Geschichte, die einfach schön ist in einer Zeit, in der in den sozialen Netzen leider auch sehr viel Hass und Misgunst verbreitet wird. Eine Geschichte die zeigt, dass Menschen das Schicksal anderer Menschen nicht egal ist, sondern man gerne hilft wenn man die Möglichkeit dazu hat. In den Kommentaren bei der Spendenaktion liest man dann auch oft „kenne solche Probleme aus eigener Erfahrung, kann nicht viel beisteuern aber es kommt vom Herzen“ usw.

Die Kinderkrankenschwester hat also erst mal keine finanziellen Sorgen mehr und sie kann mit dem Geld machen was sie will. Eine Rückfrage bei Leuten die sich mit Steuerrecht auskennen zeigt, dass Schenkungen bis 20.000 Euro nicht versteuert werden müssen.

Ein paar Tage später lese ich einen weiteren Hilferuf. Hier sind die Rahmenbedingungen leider anders. Der Erwachsene lebt von Einkünften nach dem SGB II (auch „Hartz IV“) genannt und der 10-jährige Sohn bräuchte dringend Klamotten, ein Bett und vielleicht ein Fahrrad. Gerne würde ich hier helfen, doch jeder Cent den man hier als „Finanzspritze“ spenden würde müsste als „Einkommen“ auf die Transferleistungen angerechnet werden.

Oder ganz krass ausgedrückt: „Wir (der Staat) geben Dir nicht genug um damit elementare Grundbedürfnisse Deines Kindes abzudecken, aber solltest Du von anderen Hilfe bekommen, dann haben wir erst mal die Hand da drauf. “

Eigentlich eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Aber wohl eine die vom System so gewollt ist, denn natürlich muss der „Abstieg“ nach Hartz IV als Drohkulisse gegen zu hohe Lohnforderungen her halten. Und das geht natürlich am besten, wenn man aus Hartz IV eine staatlich verordnete Armut machen kann aus der es erst mal kein Entrinnen gibt.

Und natürlich gilt so was wie das Bankgeheimnis nicht mehr für die Bezieher von Transferleistungen, die dürfen quasi dauerhaft einen Offenbarungseid leisten. Geldzuwendungen sind also kaum möglich.

Als möglichen „Hack“ dieses unmenschlichen Systems sehe ich eigentlich nur, dass derart Betroffene sich einen „Wunschzettel“ bei Amazon zusammenklicken und der Spender dann einfach etwas auf der Wunschliste kauft und das geht dann per Paketbote zum Empfänger und der Big Brother im Jobcenter merkt nix davon. Der Designfehler an dieser Lösung ist natürlich, dass richtig teure Sachen (z.B. Jugendbett) wohl nur gekauft werden könnten, wenn mehrere Spender zusammenlegen, aber so was wie „Kummulierende Zahlung bis genügend Geld da ist“ sieht Amazon leider nicht vor.