Seit meine Tochter ihren Entschluss gefasst hat ab Herbst Jura zu studieren habe ich plötzlich jede Menge Kontakt zu Anwälten. Da ist zum einen der Anwalt, den ich beauftragt habe der Firma die es nach einer widerrufenen Bestellung auch nach 5 Wochen nicht geschafft hat mir den Kaufpreis zurück zu erstatten mal ordentlich Dampf zu machen. Und heute bekam ich Post mit dem Absender „axel springer syndication“. Na, was wollen die denn von mir?
Man bezichtigt mich, dass ich unter http://wwwkoenig-haunstetten.de Inhalte aus Publikationen der Axel Springer Verlagsgruppe ins Internet stellen würde, ohne die für eine Online-Nutzung notwendige Rechte erworben zu haben.
Tja, das kann ich jetzt mal in erster Näherung ganz massiv verneinen. eine Domain „wwwkoenig-haunstetten.de“ befindet sich nicht unter meine Kontrolle und ist auch im Browser nicht zu erreichen. Könnte es vielleicht sein, dass der Herr Anwalt im Eifer des Gefechtes den Punkt zwischen „www“ und dem Rest vergessen hat? Was aber eigentlich auch falsch ist, denn diese Webseite erreicht man auch ohne das dämliche „www“ davor. Und außerdem läuft hier HTTPS und nicht schnödes HTTP.
Freundlicherweise enthält das Schreiben dann auch eine Excel-Tabelle im Querformat ausgedruckt die dann genauer spezifiziert, woran sich der Syndikus stößt. Es geht um den Blogartikel „Das mediale Massaker des Julian Reichelt„. In diesem Blogartikel zerpflücke ich den Kommentar des BILD-Chefredakteurs Julian Reichelt in dem er uns erklärt, warum BILD die Bilder des Christchurch-Massakers zeigt.
Der Springer Anwalt glaubt mich dann auch darüber aufklären zu müssen, dass „mögliche Tatbestände die freie Nutzung gestatten“ in meinen Fall nicht vorliegen würden.
Da stelle ich mir jetzt aber schon die Frage, ob dieser Anwalt schon mal was vom Zitierrecht nach §51UrhG gehört hat. Da finde ich zum Beispiel den folgenden Hinweis:
Wenn das Zitat dagegen als Belegstelle bzw. „Erörterungsgrundlage“ für eigene Ausführungen verwendet wird, wird es grundsätzlich zulässig sein.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Nun, mein Blogartikel war eine harsche Gegenposition gegen die Ansichten des Julian Reichelt. Also eine Erörterung die natürlich nur dann auch Sinn hat und für den Leser verständlich ist, wenn ich die von mir mit Gegenpositionen versehenen Argumente auch dem Leser nicht vorenthalte.
Man könnte mir natürlich jetzt handwerkliche Fehler vorwerfen, da ich keinen Link zum Originalartikel bei BILD gepostet habe. Aber hier muss ich schlicht und einfach anmerken, dass ich keinerlei Veranlassung sehe, dem Online-Auftritt der BILD irgendwelche Leser durch Verlinkung zu bescheren. Hier ist meine Leitlinie das Zitat von Max Goldt:
Die Bild-Zeitung ist ein Organ der Niedertracht. Es ist falsch, sie zu lesen. Jemand, der zu dieser Zeitung beiträgt, ist gesellschaftlich absolut inakzeptabel. Es wäre verfehlt, zu einem ihrer Redakteure freundlich oder auch nur höflich zu sein. Man muss so unfreundlich zu ihnen sein, wie es das Gesetz gerade noch zuläßt. Es sind schlechte Menschen, die Falsches tun
Max Goldt
Weiter im Text des Anwaltes (den ich hier jetzt absichtlich nicht wörtlich zitiere, könnte ja sonst wieder eine Urheberrechtsverletzung sein). Man ist gerne bereit, mir die Rechte in einem bequemen Verfahren zu erteilen. Außerdem steht dem Springer Verlag nach Ansicht des Anwalts für die bereits erfolgte Nutzung Schadenersatz zu. Und dann kommen ein paar Fragen die mich schon wundern.
Zum einen will man wissen wie lange der Artikel bereits online ist. Hallo Herr Anwalt, im Blog und auch im Excel-Anhang steht der 16. März 2019, so schwierig kann es also wohl nicht sein, diese Frage zu beantworten, oder?
Dann möchte man von mir wissen, welche weiteren Artikel oder Grafiken ich aktuell oder in der Vergangenheit auf meiner Webseite oder an anderer Stelle genutzt hätte. Ach? Was wird das jetzt? Einschüchterung? Muss ich jetzt alles durchuschen wo ich jemals gegen ein Presseerzeugnis des Axel Springer Verlages abgelästert habe?
Dann kommt der nächste Hammer, sie hätten die Antworten gerne bis 22. August. Ob dem Anwalt in Berlin bewusst ist, dass hier in Bayern Ferien- und Urlaubszeit ist? Dass er überhaupt Glück hat, dass wir daheim sind und das Schreiben gleich gesehen haben? 7 Tage, da komme ich mir ja schon fast wie Prof. Dr. Christian Drosten vor von dem ein windiger Reporter der Bild auch mal innerhalb von einer Stunde einen Antwort wollte.
Als Ergänzung erklärt man dann noch warum Axel Springer gegen Urheberrechtsverletzungen vorgeht. Und da fange ich dann schon an mich zu fragen, ob ich es hier mit einem Fake zu tun habe, denn wenn ich Sachen lese wie „Unser Geschäft ist exzellenter Journalismus“ oder „Ein Verlag, der im öffentlichen Interesse einen gesellschaftlich wichtigen Auftrag erfüllt“, dann komme ich nicht umhin, nach oben zum Zitat von Max Goldt zu zeigen.
Tja, dann werde ich wohl nächste Woche mal Kontakt zu meiner Rechtsschutzversicherung aufnehmen und mal sehen, wie ich hier weiter vorgehe. Irgendwelche Nutzungsrechte erwerben ist erst mal nicht, wie oben beschrieben sehe ich hier den §51 UrhG auf meiner Seite. Und auch wenn mein Blog nur eine im Vergleich zum Springer Verlag winzige Reichweite hat, so sehe ich es doch als mein Bürgerpflicht an, der Hetze und Sensationsgier der Springer-Medien auch hier mit fundierten Gegenpositionen entgegen zu treten. Es ist für mich elementare Bestandteil meines Rechtes auf freie Meinungsäußerung auch andere öffentlich geäußerte Meinungen (so wie der Kommentar des Herrn Reichelt) zu erörtern, denn nur so ist ein meinungsbildender politischer Diskurs möglich. Und ja, ich bin bereit im Zweifelsfall für dieses Recht auch bis vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu gehen. Denn hier geht es um elementare Rechtsgüter die eigentlich einen viel höheren Stellenwert als das Urheberrecht haben.
Abschließend sei nur noch der Vollständigkeit halber zu erwähnen, dass BILD am 7. Juni 2019 eine Rüge des Presserates erhalten hat, dessen Einschätzung sich durchaus mit meinen Gegenpositionen deckt.
Noch ein Ergänzung: Ein Blick in die Blogstatistiken zeigt mir, dass der beanstandete Beitrag bis jetzt (14.08.2020, 20:35 Uhr) insgesamt 73 Mal aufgerufen wurde. Davon 11 im Jahr 2020 und zwei am 12. August, was auch das Datum des Anwaltsschreibens ist. Also kann ich davon ausgehen, dass der Anwalt das gelesen hat. Also so bei der Bewertung zum Thema Zitierfreiheit.
Vielleicht hilft ja erstmal schon die Antwort, dass du für die genannte (falsche) Domain gar nicht zuständig bist.
Das war auch mein erster Gedanke: Direkt damit beim Anwalt anfangen.
Wird aber vermutlich nicht funktionieren.
Echt krass! Wünsche viel Erfolg in dieser Sache.
Macher eines Blattes, die regelmäßig auf die Persönlichkeitsrechte Anderer einen Dreck geben, schicken Anwälte los, wenn man ihre fiese und von Lügen, Hass und Hetze durchsetzte niederträchtige Arbeit kritisiert? Da muss man nicht mal dazu schreiben, dass es sich um die BILD und den sich regelmäßig dumm stellenden Herrn Julian Reichelt handelt. Da der Mann nicht in der Lage ist, Kritik argumentativ zu begegnen um sie zu entkräften, versucht man es halt mit dem Urheberrecht. Der Hebel aller Anwälte und Kritisierten, die sonst keine Argumente haben.
Es könnte sein, dass hier gar kxit die Rechtschutz, sondern die Haftpflicht zuständig ist. Du klangst ja erstmal nicht selbst. Aber das wird die Versicherung dir dann auch sagen können.
Vorhin schon mit der Rechtsschutzversicherung gesprochen. Ich kann mir hier einen Anwalt zum Urheberrecht nehmen der mich vertreten wird.
Zack … Auf bildblog gelandet!
Gut so, ich werde Ihren Artikel nun auch lesen 🙂
Pingback: Situation in Belarus, Post vom Rechteverfolger, Tonstudio-Fußball - Legaltime
Legen wir diesen niederträchtigen Kriminellen vom Springer Verlag endlich das Handwerk! Eine Partei, die mir verspricht, die BILD Zeitung zu zerschlagen, würde ich mittlerweile wählen, da ich keine andere Möglichkeit mehr sehe die endlose Hetze und Einschüchterung zu stoppen
Wünsche viel Erfolg im Streit gegen die unsägliche BILD und ihre Handlanger. Dem Zitat von Max Goldt kann man nur zustimmen.
Auch mich hat der BildBlog hierher geführt.
und vom Streisand-effekt haben die Anwälte auch noch nix gehört….
Als Konsequenz werde ich ab sofort bei meinen Blogs auf keine Artikel / Produkte von Axel Springer mehr verlinken, stattdessen hinter solchen Erwähnungen immer den Satz einfügen „(keine Verlinkung wegen https://koenig-haunstetten.de/2020/08/14/post-vom-rechteverfolger/)“
Was ich mich noch frage:
– wenn ich mir jetzt die Domain wwwkoenig-haunstetten.de schnappe und dort Bilder meiner Katze veröffentliche, inwieweit das Schreiben dann relevant ist, da es ja dann (hypothetisch) an mich gehen müsste.
– Wieso A*** S******* immer noch als Verlag bezeichnet wird? Laut Geschäftsbericht machen die über 70% ihres Umsatzes und Gewinn mit Digitalem, Verlag ist nur noch ein Nebengeschäft. So gesehen ist doch Red Bull auch ein Verlag und kein Getränkehersteller, schließlich geben sie unter anderem ‚Red Bulletin‘ und ‚Servus) heraus …
Vor neun Jahren erhielt ich ähnliche Post vom Bauer-Verlag, weil ich mich im Rahmen eines Autoblogs (ich bin Motorjournalist) mit Tests der verschiedenen Automagazine befasst und dabei auch (mehr als nur einen Halbsatz) zitiert habe. Fast 25.000 Euro wollte der ehrbare Hamburger Verlag von mir, darunter knapp 2500 Euro fur das Erstellen von PDF. Ich musste mir einen Medienanwalt nehmen (Adresse gerne auf Nachfrage), und der hat der Verlagskanzlei dann genau auseinandergezwirbelt, wo das Zitatrecht greift, wo bei zitierten Stellen vermutlich nicht einmal eine Schöpfungshöhe erreicht ist, die eine Lizenzgebühr rechtfertigen, und die Höhe der verlangten Lizenzgebühr hat mein Anwalt dann auch mal deutlich in Zweifel gezogen. Die lag nämlich deutlich höher als das, was der Bauer-Verlag selber an Honoraren zahlte. Ende vom Lied: nach einmaligem Nachfassen seitens des Bauer-Verlags und einer eher unhanseatisch-wirschen Antwort meines Anwalts meldete sich der Bauer-Verlag nie mehr. Mir blieben knapp 1000 Euro Anwaltskosten
Die Frage wäre ob man da eine negative Feststellungsklage anstreben sollte, dann wäre nämlich klar, dass die Forderungen der Gegenseite unberechtigt sind und dann muss die Gegenseite die Verfahrenskosten übernehmen.
Das mit der Schöpfungshöhe habe ich auch schon überlegt, denn die Frage ist ja tatsächlich ob das Geschwurbel des Herrn Reichelt diese Voraussetzung erfüllt. Ich habe ja neulich auch getwittert „Es hat Nebel“ und danach hat jemand aus Hessen getwittert, dass es Nebel hat und deswegen kann ich den jetzt ja auch nicht belangen weil er mein Urheberrecht auf diese doch sehr triviale Feststellung verletzt hat.
Rainer du bist aber auch unklug. Die Verlage wollen doch das drei Wörter frei sind, alles darüber soll vom Leistungsschutzrecht betroffen sein. (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Leistungsschutzrecht-Verleger-wollen-maximal-drei-Woerter-lizenzfrei-zulassen-4658451.html)
Wenn du also schreibst ‚Es hat Nebel‘ ist das frei, schreibst du entgegen ‚Es hat dichten Nebel‘ könntest du nach dem Willen der Verlage den hessischen Twitterer verklagen 🙂
Stimmt, wir sind ja im Land der Dichter und Denker, als war das „Dichter Nebel“. Die Frage ist nur, ob der Dichter schon mehr als 70 Jahre tot ist, dann könnte man ihn ja gemeinfrei zitieren. 😉
Irgendwo muss sich der ganze Aufwand, der in die Volksverdummung und das Lobbying geflossen ist, ja auch lohnen.
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Ich habe vom Urheberrecht bis jetzt ausnahmslos nur Mißbrauch gesehen, der mit dem (vorgeblich) intendierten Zweck nichts zu tun hat und bis jetzt nicht einen einzigen Fall von intentionsgemäßem Gebrauch. Es wäre längst an der Zeit, diesem Gesetzt eine akzeptable Neufassung zu verpassen — nein nicht abzuschaffen, die gundsätzliche Intention, Urheber nicht um die Früchte ihrer Arbeit zu bestehlen, ist berechtigt und wichtig.
Das ist, was wir wollen, was wir bekommen, ist das http://www.stefan-niggemeier.de/blog/?s=Leistungsschutzrecht
Privat-Haftpflicht nicht zuständig laut Allg. Bedingungen. 2. Privat-Rechtsschutzversicherung zuständig. 3. Gerichtsurteile zum Zitatrecht über Google suchen, vor allem BGH und OLG-Urteile. 4. Falls mal Rechtsschutz nicht einspringen will, Crowdfunding über Internet aktivieren. Wenn wir alle ein paar Euro spenden, reicht es auch für „dickere“ Prozesse. 5. Die Zeiten sind vorbei, wo diese Postille relevant war, sind vorbei.
Unglaublich, wie ahnungslos dieser Julian Reichelt ist. Die Inkompetenz eines Chefredakteurs, der nicht kapiert wie Medien und Social-Media funktioniert, ist schon faszinierend. Und er lernt nicht mal aus Fehlern, sondern wiederholt sie: https://www.spiegel.de/netzwelt/bild-zeitung-gegen-christian-drosten-bloss-nicht-vernuenftig-a-1d69020c-870d-435b-a348-5ee447a975f4
Man muss schon auch ein sehr blöder Chefredakteur sein, um nicht zu begreifen, dass man durch solche Aktionen dem unliebsamen Artikel erst recht Aufmerksamkeit und dem Blog zusätzliche Sympathisanten und Unterstützer verschafft.
Das alles versteht schon ein Volontär und jeder Teenager mit einem IQ über null – nur der hochbezahlte Chefredakteur der Bild hat Probleme, das intellektuell zu verarbeiten. Naja, aber wo nichts ist, gibt’s wohl auch nichts zu verarbeiten…
Danke für ihre gute Kommentierung
und wenn der Prozess gegen Springer was kostet, bin ich bereit zu geben
Alles Gute weiterhin