Erinnert Ihr Euch noch an meinen Rant über das Transparenzregister von neulich? Nun, der Irrsinn geht gerade in die nächste Runde. Denn als guter Vereinsvorstand wollte ich dem Verein Kosten ersparen und habe in meiner Naivität einfach mal einen Antrag auf Gebührenbefreiung gestartet.
Das war erst mal gar nicht so einfach, den auf der Seite des Transparenzregisters findet man erst mal recht wenig dazu. Also eine Mail an den Service dort und die Antwort kam prompt. Ich muss eingeloggt sein um so einen Antrag abzuschicken.
Also dann, gesagt getan. Kaum mit meinem mühsam erstellen Account eingeloggt und schon finde ich unter „meine Daten“ ein Antragsformular für diese Befreiung. Läuft ja super.
Also ausfüllen. Das funktioniert schon mal nicht so einfach, denn
Na gut, dann entferne ich eben die Null und hoffe, dass sie nicht in die Politik geht. Also dann mal weiter. Hochgeladen habe ich einen Scan des letzten Freistelungsbescheides von 2020. Abgeschickt und keine 5 Minuten später die automatische Antwort vom System.
Man benötigt zur Bearbeitung des Antrages mindestens folgendes:
„Nachweis des steuerbegünstigten Zweckes im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung„
Das sollte mit dem hochgeladenen Freistellungsbescheid eigentlich erledigt sein.
„Der Nachweis über die Identität des Antragsstellers nach § 3 TrEinV„
Ernsthaft? Ich kann den Antrag nur ausfüllen, wenn ich im System eingeloggt bin. Und das Einloggen funtkioniert nur, wenn ich meine Benutzerregistrierung umständlich mit einer Smartphone-App und dem ePersonalausweis verifiziert habe! Also sollte das System genügend Attribute haben um meine Identität nachgewiesen zu haben.
„Einen Nachweis, der die Berechtigung belegt, dass der Antragssteller für die Vereinigung handeln darf„
Ja. Hier ist er, der Catch-22! Ein Nachweis, dass ich Vorstand des von mir vertretenen Vereins bin kann ich nur erbringen, indem ich einen Auszug aus dem Vereinsregister schicke. Zum Glück habe ich so was, allerdings von 2019, hat sich zwar nichts geändert, aber ich fürchte der VR-Auszug wird zu alt sein.
Und ja, ich könnte einen neuen VR-Auszug beantragen. Na dann gucken wir mal was so ein Auszug aus dem Vereinsregister kostet. Google weiß die Antwort:
„Die Einsichtnahme beim Registergericht in Handels-, Unternehmens- oder Vereinsregister ist kostenlos. Ein Auszug in Papierform kostet jeweils zehn Euro (beglaubigt: 18 Euro). Das Registergericht kann die gewünschte Seite auch per E-Mail schicken. Das kostet dann fünf Euro (beglaubigt: acht Euro).“
In anderen Worten: Um meinen Verein von den Gebühren des Transparenzregisters in Höhe von 4,50 Euro befreien zu lassen, muss ich einen VR-Auszug für mindestens 5 Euro anfordern.
Und die Gebührenpflicht besteht ja, weil das Transparenzregister die Daten des Vereinsregisters übernommen hat. Ob da auch die Eintragung der Vorstände mit übernommen wurde konnte ich mit meiner (ebenfalls gebührenpflichtigen) Abfrage nicht ermitteln, es könnte durchaus sein, dass diese personenbezogenen Daten rausgefiltert wurden um ein kostenloses Auskunftsersuchen nach §15 der Datenschutzgrundverordung zu vermeiden. Was dann aber das Transparenzregister noch sinnloser macht als es meiner bescheidenen Meinung nach schon ist.
Ich glaube, ich muss das ganze mal mit unserem Dachverband diskutieren, die sind ob der Gebührenbescheide ebenso angefressen wie ich.