Leyenhafter Kinderschutz

Gestern habe ich diesen Artikel vom LawBlog schon im RSS-Feed gesehen, aber noch nix damit anfangen können weil mein Newsbeuter da nur das Wort „Leseempfehlung“ drin hatte ohne den damit verlinkten Artikel in den Links zu haben. Heute beim Lesen von Kristian kam dann aber die Idee, das doch mal mit dem Webbrowser zu probieren.

Ja, beim Lesen des verlinkten Artikels steigt der Adrenalinpegel im Blut ganz massiv an. Das belegen auch die mittlerweile über 180 Kommentare im LawBlog. Und da auch ich dieses Thema für sehr wichtig halte verbreite ich diese Links natürlich weiter.

Gedenken an den Widerstand

Heute wurde der Reichstag in Berlin mal kurz zur Hochsicherheitszone verwandelt, denn auch in diesem Jahr fand das feierliche Gelöbnis von 500 Rektruten auf dem Rasen vor dem Reichstag statt. Die Tagesschau hat das auch schön berichtet.

Natürlich war auch die politische Prominenz anwesend und sparte nicht mit Lob auf die Helden des 20. Juli 1944. Karl-Theodor zu Guttenberg drückte sich für mich aber wieder sehr orakelhaft aus:

Denjenigen, die den Widerstandskämpfern von damals mangelndes Demokratieverständnis unterstellten, warf er ein „komfortables, hochmütiges Urteil“ vor.

Wer sind denn diejenigen? Vor allem denke ich nicht, dass Stauffenberg damals die primäre Intention hatte, aus der Nazi-Diktatur wieder eine Demokratie zu machen, sondern sein Fokus war, Hitler auszuschalten um so womöglich eine schnellere Kaptiulation und ein Ende des zweiten Weltkrieges zu bewerkstelligen. Dass dies langfristig auch Auswirkungen auf die Staatsform haben wird war ihm sicher klar, aber ich denke, er wollte erst mal etwas für sein Land tun.

Dann meinte unser Wirtschaftsminister:

„Wie viele würden selbst Widerstand gegen die Aushöhlung demokratischer Leitbilder leisten?“ Als einer, der aus der Generation der Urenkel komme, sei „Erinnern im Sinne des Erlebten unerreichbar fern“, bedauerte er.

Jetzt kriege ich wieder das Gefühl, steinalt zu sein, wenn er hier von der Generation der Urenkel spricht. Hallo, meine Eltern haben den 2. Weltkrieg als junge Leute noch live miterlebt und konnten mir bis zu ihrem Tod auch vieles darüber erzählen.

Und SPD-Generalsekretär Hubertus Heil meinte dann laut des Tagesschau Artikels:

Unsere wehrhafte Demokratie muss sich in allen Teilen unseres Landes aktiv gegen den alten Ungeist zur Wehr setzen, den neue Nazis verbreiten.

Ja, nur möchte ich hier anfügen, dass unsere „wehrhafte Demokratie“ nicht nur mit Scheuklappen auf die „neuen Nazis“ schauen soll, sondern eine 360°-Bewertung ihrer aktuellen Bedrohungen vornehmen muß um auch Feinde zu erkennen, die aus eigentlich demokratischen Lagern kommen und die Demokratie quasi von hinten erdolchen wollen.

Denn das, was in Deutschland gerade an „Sicherheitsgesetzen“ verabschiedet wird hat durchaus das Zeug, einer Demokratie den Lebensnerv abzuschneiden. Nehmen wir doch einfach mal das ZugangsErschwerungsGesetz, auch als Kinderporno-Websperren bekannt. Natürlich dient es einem heheren Ziel, aber wie leicht kann es mißbraucht werden um eben auch andere mißliebige Meinungen zu unterdrücken. Sogar dieses Blog könnte eines Tages auf der Sperrliste stehen weil die Worte hier vielleicht zuviele Leute zum Nachdenken anregen.

Gedenken wir doch mal heute auch anderer Widerstandskämpfer gegen das Hitler-Regime, z.B. den Mitgliedern der Weißen Rose. Wikipedia schreibt:

Die Weiße Rose war der Name einer Widerstandsgruppe in München während der Zeit des Nationalsozialismus. Im Juni 1942 wurde die Gruppe gegründet und bestand bis zum Februar 1943. Die Mitglieder der Weißen Rose verfassten, druckten und verteilten unter Lebensgefahr insgesamt sechs Flugblätter, in denen zum Widerstand gegen den Nationalsozialismus aufgerufen wurde.

Hier wird klar, dass das Hitler-Regime Worte als gefährliche Waffe eingestuft hat. Und letztlich wurden die Mitglieder der Weißen Rose vom sogenannten Volksgerichtshof zum Tode verurteilt.

Natürlich sind wir jetzt moderner und die Todesstrafe gilt als abgeschafft, auch wenn manche Leute schon darauf hinweisen, dass diese durch den EU-Reformvertrag von Lissabon wieder durch die Hintertüre eingeführt werden soll.

Aber die Bedrohungslage ist unverändert, ein Staat der sich gegen seine Bürger wendet muß sich vor Widerstand fürchten und der Keim des Widerstandes liegt in Worten. Worte die Gedanken ausdrücken und von Mensch zu Mensch überspringen. Oder Worte, die einfach Menschen motivieren, das was mit ihnen täglich passiert genauer zu hinterfragen.

Bereits im Altertum entledigte man sich solcher Querulanten auf recht drastische Weise, erinnern wir uns an Sokrates dem man ja auch vorwarf, er würde die Jugend verderben. Heute hört man ähnliche Vorwürfe, mal sind es die Killerspiele und das andere Mal das Internet an sich.

Ich selber habe nie die Verlegenheit gehabt ein Gelöbnis abzulegen, denn als meine Einberufung zur Bundeswehr anstand hatten die Russen damals gerade KAL 007 vom Himmel geholt und die weltpolitsiche Lage war alles andere als gut. Also habe ich den Wehrdienst verweigert und wurde für 20 Monate in den Zivildienst gesteckt.

Trotzdem habe ich Respekt vor jedem, der glaubt er müsse die deutsche Demokratie als Soldat verteidigen. Auch wenn ich so meine Zweifel hege, dass die deutschen Streitkräfte am Hindukusch tatsächlich unsere Freiheit verteidigen und nicht Teil einer globalen Strategie sind die ganz anderes im Sinn hat. Vielleicht liegt das daran, dass ich den Film „Kriegsversprechen“ gesehen habe, vielleicht aber auch daran, dass ich als junger Mensch zum Schulabschluss der Mittleren Reife noch ein Exemplar des Grundgesetzes geschenkt bekam in dem Bundeswehreinsätze wie sie jetzt an der Tagesordnung sind noch strikt ausgeschlossen waren.

Und im Gedenken an die vielen Toten die für unsere Freiheit gestorben sind sehe ich meine Bürgerpflicht darin, die politischen Entscheidungen unserer Zeit sehr kritisch zu hinterfragen und mich aktiv für die Demokratie einzusetzen.

Trailer „Freiheit statt Angst“

Heute in diversen RSS-Feeds gefunden:

Ich finde so dieses Video sehr gut gemacht. So eine mediale Aktion stellt für mich auch die Aussage dar, dass Meinungsbildung im Zeitalter von Web 2.0 eben nicht mehr von hochbezahlten Werbeagenturen im Sinne ihrer Klientel betrieben wird, sondern dass auch die „Community“ genügend Expertise hat um solch eindrucksvolle Werke zu schaffen.

Leider ist Berlin verdammt weit weg und dank der Privatisierungsfans bei der Bahn ab Montag auch ohne S-Bahn, also ein denkbar ungünstiger Ort.

Lügen haben kurze Beine

Dieses alte Sprichwort mußte jetzt auch unsere Frau Familienministerin von der Leyen lernen. Nachdem sie neulich so ungeniert mit angeblich 95 Staaten ohne Kinderpornographiegesetzgebung hausieren ging hat sich diese Woche doch ein Blogger erdreistet, die Botschaft eines dieser Länder um Stellungnahme zu bitten.

Indien weist diese Vorwürfe als total haltlos zurück. In einer Stellungnahme der indischen Botschaft heißt es:

Das indische Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung von 1973 würden mehrere Bestimmungen zur Bestrafung von Kinderpornographie beinhalten,…

Das sind natürlich alles Tatsachen die man im Familienministerium unmöglich recherchieren konnte. Nachdem man ungefähr einen Tag nach einer passenden Ausrede gesucht hat wurde dieser Fauxpass heute vom Familienministerium bedauert. Die Ausrede aus dem Familienministerium ist an Peinlichkeit aber kaum noch zu überbieten. Beispiel:

Die Aussagen zu Indien seien einer Übersicht des International Center for Missing and Exploited Children (ICMEC) von 2006 entnommen worden. Es sei „sehr bedauerlich“, dass die „jüngste Entwicklung in Indien“ in der Quelle noch nicht erfasst gewesen sei.

Jüngste Entwicklungen noch nicht zu erfassen ist bei einem Zeitfenster von 36 Jahren seit 1973 schon sehr merkwürdig formuliert.

Wenn man dann noch Dinge wie

Diese Änderungen bezeichnete das Familienministerium als „sehr erfreulich“. Sie zeigten, dass auf dem Subkontinent „der politische Wille zur Bekämpfung des Problems jetzt klar vorhanden ist“. Eine UNICEF-Studie von 2004 habe noch festgestellt, „dass die Hälfte aller weltweit für gewerbsmäßige sexuelle Dienstleistungen missbrauchten Kinder aus Indien kommt“.

lesen darf, dann kommt einem echt die Galle hoch. Ich würde es vollständig verstehen wenn Indien aufgrund dieser diplomatischen Glanzleistung die diplomatischen Beziehungen zu Deutschland abbrechen würde. Denn letztlich steht da nix anderes als dass Kinderpornographie bis vorgestern wohl in Indien an der Tagesordnung war und jetzt endlcih auch Indien erkannt hat, daß man was dagegen tun muß. Aber zwischen den Zeilen liest sich das so, als würde man gnädigerweise Indien nun im Kreis der KInderporno-Bekämpfer aufnehmen, aber immer noch mit sehr skeptischen Gefühlen.

Da bleibt nur noch zu hoffen, dass Frau von der Leyen die Aufforderung zum Rücktritt ernst nimmt und zurücktritt bevor sie am 27. September zurückgetreten wird.

Debatte über Grundrechte im Bundestag

Heute fand eine Debatte über die Achtung der Grundrechte im Bundestag statt. Einer der Redner war Jörg Tauss und wenn man die Kameraschwenks über die Reihen der Abgeordnetensitze sieht, dann merkt man deutlich, welch großes Ineresse das Thema „Grundrechte“ bei unseren Politikern hat.

Aber sind wir mal froh, dass überhaupt noch öffentlich gesprochen wird und man nicht einfach „Protokoll-Demokratie“ betreibt.

Vor dem Gesetz sind alle gleich

Und weil das so ist wird auch mal schnell die Immunität eines Abgeordneten aufgehoben wenn dieser im Verdacht steht, er würde Kinderpornographie besitzen. Das ist auch dem ehemaligen SPD-Mitglied Jörg Tauss passiert und dank einer undichten Stelle im Ausschuß der die Immunität von Tauss aufgehoben hat war die Sensationspresse wohl noch vor der Polizei am Ort der Hausdurchsuchung gegen Tauss.

Tauss hat wohl tatsächlich Kinderpronos irgendwo gehabt und er hat mittlerweile auch erklärt, dass er sich diese verschafft hat um im Rahmen seiner netzpolitischen Arbeit abzuklären, was tatsächlich an der Aussage dran ist, dass ein Milliardenmarkt für Kinderpornographie existiert. Er könnte sich also ohne weiteres auf Absatz 5 von §184b StGB berufen und das tut er ja auch. Trotzdem wird seit geraumer Zeit fleißig gegen ihn ermittelt.

Eine andere Politikerin von der auch gemunkelt wird, sie würde Kinderpornographie besitzen und hätte diese sogar vor versammelten Journalisten vorgeführt um Fürsprecher gegen ihre damals noch im Planungsstadium befindlichen Stoppschilder zu bekommen ist unsere Familienministerin Ursual von der Leyen. Und aufgrund dieser Geschichten hat wohl jemand sich erdreistet und Anzeige gegen die Familienministerin erstattet, eben wegen Besitz und Verbreitung (öffentliche Vorführung) von Kinderpornographie. Hier könnt ihr sehen, wie das ausgegangen ist. Fefe war so nett, die entscheidenden Stellen auch gleich abzutippen (und ich habe heute schon genügend abgetippt):

Die vorliegende allein in Betracht kommende Strafnorm des § 184 b Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) erfordert ein öffentliches Vorführen von kinderpornographischem Material.Eine Vorführung ist nach allgemeiner Ansicht dann öffentlich, wenn sie von einem größeren, individuell nicht feststehenden bzw. jedenfalls durch persönliche Beziehungen nicht verbundenen Personenkreis wahrgenommen werden kann.

An anderer Stelle liest man dann auch ganz munter, dass für die Familienministerin natürlich §184b Abs. 5 gilt, immerhin hat sie ja im Jahr 4 ihrer Amtszeit als Familienministerin tatsächlich die Kinderpornographie im Internet „entdeckt“ und gleich angefangen sie zu bekämpfen.

Dagegen ist ein Politiker wie Tauss, der seit langer Zeit im Netz unterwegs ist und sogar genügend Sachverstand hat um zu wissen von was er redet natürlich ein ganz anderer Fall.

Post vom Petitionsausschuss

Heute habe ich einen Brief (ja, per Schneckenpost) vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bekommen. Es ist die Reaktion auf meine über das Online-Portal eingereichte Petition von neulich.

Man dankt mir für meine Petition, will aber aus folgenden Gründen von einer Veröffentlichung meiner Petition absehen:

Der Petitionsausschuss hat Ihr Anliegen aufgrund einer sachgleichen Eingabe bereits früher geprüft.

Ich bitte Sie, das Ergebnis der als Anlage beigefügten Begründung zu einer Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zu entnehmen, der der Deutsche Bundestag am 13. März 2008 zugestimmt hat.

Also war ich nicht der Einzige, der gerne eine Tarifansage für Call-by-call hätte. Immerhin schon etwas, und ja, wenn es dazu schon eine Entscheidung gab, dann interessiert die mich auch. Also mal in die Anlage geschaut, ich tipp das einfach mal ab:

Beschlussempfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition wird eine generelle Tarifansagepflicht der Anbieter von Telefondienstleistungen im Rahmen sogenannter Call-by-Call-Verbindungen gefordert.

Es wird im Wesentlichen kritisiert, dass nur ein Teil der Telefondienstleister vor dem Zustandekommen eines Gesprächs eine Tarifansage tätigt. Da die Tarife der Anbieter ständigen Änderungen unterworfen seien, könne der Verbraucher die anfallenden Kosten nicht ausreichend beurteilen. Wie bei Handelsware, an der der Preis sichtbar anzugeben sei, müsse auch bei Telefondienstleistungen der Presihinweis vor der Inanspruchnahme der Dienstleistung erfolgen. Das derzeitige Telekommunikationsgesetz (TKG) bietet dem Verbraucher einen unzureichenden Schutz.

Zu dieser Thematik sind beim Petitionsausschuss drei weitere Petitionen eingegangen, die einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt werden. Der Petitionsausschuss bittet daher um Verständnis, dass nicht auf jeden vorgetragenen Gesichtspunkt gesondert eingeganen werden kann.

Der Petitionsausschuss hat zu der Petition die Stellungnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) eingeholt. Außerdem wurde der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie gemäß Â§109 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) um Abgabe einer Stellungnahme gebeten, die das Anliegen der Petition den Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechlicher Vorschriften“ (Bundestags Drucksache 16/2581) betraf, das dem Fachausschuss zur federführenden Beratung vorlag. Diese Überweisung an den Fachausschuss hat das Ziel, die Petitionen in die Beratungen des Gesetzentwurfs einzubeziehen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung auf Drucksache 16/2581 wurde dem Anliegen der Petenten nicht entsprochen. Die Belange des Verbraucherscchutzes stellen zwar einen wichtigen Aspekt bei der Gesetzgebung dar. Das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften regelt daher die Rechte und Pflichten der Anbieter und ihrer Kunden. Es steht jedoch grundsätzlich jedem Unternehmen frei, zu entscheiden, wie es seine geschäftlichen Gepflogenheiten ausgestaltet und welche Serviceleistungen es für seine Kunden einbringt. Ind diese unternehmerische Freiheit fallen auch Entscheidungen über Preisansagen vor Call-by-Call-Verbindungen. Eine obligatorische Preisansagepflicht vor jeder Call-by-Call-Verbindung ist angesichts der geringen Preise für diese Verbindungen und der erheblichen Investitionen der Netzbetreiber nach Auffassung des Petitionsausschusses zudem unverhältnismäßig. Auf der andren Seite obliegt es der freien Entscheidung des Verbrauchers, ob er einen Anbieter mit Preisansage oder ohne dieses Serviceangebot wählt.

Zum Schutz der Verbraucher sieht das TKG eine Preisansagepflicht bei den 0(900)er- und 0(137)er-Rufnummern sowie für weitervermittelte Gespräche durch sprachgestützte Auskunftsdienste vor. Danach müssen Anbieter dieser Rufnummern den für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Preis zeitabhängig je Minute oder zeitunabhängig je Inanspruchnahme einschließlich der Umsatzsteuer oder sonstiger Preisbestandteile geben.

Gegen die geforderte Erweiterung der gesetzlichen Regelung spricht zudem ferner, das die Kosten zur Errichtung eines Preisansagesystems erhebliche Investitionen der Netzbetreiber zur Folge hätten, mit deren Umlage auf die Verbraucher zu rechnen sei.

Der Petitionsausschuss kann eine gesetzliche Änderung im Sinne des geäußerten Anliegens nicht in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Das war die Anlage, die Links habe ich gleich eingebaut. Und was sagt mir das jetzt? Folgende Aussagen halte ich für wesentlich:

  • Das Unternehmen hat freie Hand bei der Ausgestaltung seiner geschäftlichen Gepflogenheiten, ist das Business-Modell also „Wucher & Abzocke“ dann gibt es keinen rechtlichen Handlungsbedarf. In Anbetracht der aktuellen Internet-Zensur-Diskussion frage ich mich dann schon, ob die Unternehmensgepflogenheiten ein rechtsfreier Raum sind…
  • Man kann einem solchen Call-by-Call-Anbieter einfach keine Preisansage aufbürden, die ist viel zu teuer. Das ist besonders hinreichend durch den Umstand erklärt, dass ein Anbieter mit 1,7 Cent Minutenpreis es schafft eine solche Ansage zu schalten, der Anbieter der 12 Cent pro Minute für die gleiche Leistung haben will aber nicht.
  • Und natürlich wären ja auch alle Verbraucher betroffen weil das Unternehmen die „hohen Investitionen“ (welche das wohl sind) wieder auf die Verbraucher umlegen würden.

Insbesondere der letzte Punkt ist sozusagen der Brüller, denn als unser Bundestag die Vorratsdatenspeicherung eingeführt hat um die Zahl von Null-Komma-Null Terroranschlägen in Deutschland weiter zu senken hat keiner Bedenken angesichts der enstehenden Investitionskosten zur Errichtung einer Protokollierungs-Infrastruktur geäußert. Und als sie unlängst das ZugangsErschwernisGesetz verabschiedet haben waren die Kosten der Provider für die Einrichtung einer Zensurinfrastruktur ihre geringste Sorge.

Fazit: Richtet sich ein Gesetz gegen bürgerliche Freiheitsrechte, dann sind die Kosten die jeder Bürger dafür aufbringen muß irrelevant. Richtet sich ein Gesetz gegen die modernen Raubritter und ihre dubiosen Geschäftsmethoden und würde so ein Gesetz dem Bürger in irgendeiner Weise nützen kann man es nicht beschließen weil die Einführung mit nicht zu rechtfertigenden Kosten verbunden ist.

Danke für diese Aufklärung zur Sachlage. Klick ich halt weiter auf das Kästchen das meine Suche bei Teltarif.de auf Anbieter mit Tarifansage einschränkt…

Zensursula lügt wieder schamlos

Kaum hat der Bundestag dem ZugangsErschwerungGesetz zugestimmt (aka Websperren gegen Kinderpornographie), schon meint unsere Familienministerin sich in ihrer grenzenlosen Dummheit mit den gleichgesinnten in andern Ländern zusammenschließen zu müssen.

Die Folge daraus ist klar, natürlich werden jetzt noch mehr Web-Sperren gefordert. Die Filterliste soll jetzt von Europol kommen und sozusagen die Vereinigungsmenge aller Filterlisten aller Staaten darstellen die sich dem unermüdlichen Kampf gegen die Kinderpornographie verschrieben haben.

Und das sind laut des verlinkten Heise-Artikels ja leider nicht alle, angeblich gibt es in 95 Staaten keine Gesetze gegen Kinderpornographie. Schrecklich und das erklärt auch, warum Zensursulas französiche Kollegin daraus zwanghaft ableitet, dass man halt lokal noch viel mehr sperren muß.

Dummerweise haben wir aber noch einen relativ unzensierten Netzzugang. Und weil sich 95 Staaten (bei insgesamt unter 200 Staaten auf der Welt) doch sehr seltsam anhört hat Dirk Landau mal recherchiert:

Um es kurz zu machen hier das Ergebnis meiner Recherche:

  • In 71 der 95 aufgeführten Länder ist Pornografie per se illegal. Also wäre eine Entfernung kinderpornografischer Inhalte von Servern in diesen Ländern unproblematisch zu gewährleisten.
  • Für 9 der Länder kam ich zu keinem Ergebnis ob der Fragestellung
  • 15 der 95 erlauben generell Pornografie und sind somit tatsächlich potenzielle „Kinderporno-Schurkenstaaten“
  • 3 der letztgenannten haben zwischenzeitlich allerdings entsprechende Kinderschutz-Gesetze, die auch Kinderpornografie berücksichtigen, erlassen

Verfassungswidrige Regierung

Vor einiger Zeit fand ich via NachDenkSeiten einen Link zum Goethe Institut. Normalerweise würde man das jetzt in die Kategorie Kultur einsortieren, aber was da stand war sehr aufschlußreich:

Es ist ein in der Geschichte der Bundesrepublik einmaliger Vorgang: In den letzten vier Jahren hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) jedes neue Sicherheitsgesetz, das im Zusammenhang mit der Anti-Terrorismus-Gesetzgebung auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand kam, für verfassungswidrig erklärt.

Heute kam via blogwuerdig dann ein Link zu einer Übersicht der verfassungswidrigen Gesetze. Winfried Wacker hat sich mal die Arbeit gemacht und die Gesetze die angeblich unserer Sicherheit dienen sollen aufgelistet.

Diese Liste wird wohl noch länger werden wenn ein abschließendes Urteil zur Vorratsdatenspeicherung kommt und natürlich wird das ZugangsErschwG auch in die „Hall of Blame“ aufgenommen werden, welche die Unfähigkeit unserer Politiker dokumentiert selbst einfache und elementare Grundrechte zu verstehen und zu respektieren.

Dirk Hellbrecht (Piratenpartei Deutschland) bei Phoenix

Am Dienstagabend war der Vorsitzende der Piratenpartei Deutschland, Dirk Hellbrecht auf Phoenix zu sehen. Ich habe diese Sendung zwar verpasst, aber dank des Internets kann ich sie denn noch sehen. Ich verlinke hier mal die 5 Teile auf Youtube (wegen der 10 Minuten Begrenzung), denn keiner weiß wie lange die hochauflösenden Streams auf den Servern der ÖR-Sender abrufbar bleiben werden. Youtube scheint hier mehr Kontinuität zu haben:

Teil1, Teil2, Teil3, Teil4 und Teil5.

Die erste Kritik zur Sendung las ich gestern abend auf F!xmbr und da kam Hillbrecht gar nicht gut weg. Kristian Köhntopp nahm die Sendung zum Anlass einen Lebensbericht aus der Online Welt zu schreiben. Diesen Bericht können bestimmt viele Netzbürger nachvollziehen. Das Datenritter-Blog merkt allerdings an, dass diese Nachricht von Normalbürgern kaum verstanden werden wird und wenn wir die überzeugen wollen müssen wir in deren Sprache kommunizieren. Da hat er im Sinne von Paul Watzlawicks Definition einer Kommunikation vollkommen recht: Es kommt nicht darauf an was man zu sagen glaubt sondern darauf, was der Empfänger der Botschaft versteht. Ingo Jürgensmann sieht Hillbrechts Auftritt hingegen etwas entspannter.

Nachdem ich mir gerade die Sendung via Youtube angesehen habe möchte ich natürlich auch meinen Senf dazu schreiben.

Ja, Hillbrecht hat sich in meinen Augen ganz wacker geschlagen. Ich weiß nicht, welche Fernseh-Erfahrung er hat und ich möchte nicht wissen wie ich mich an seiner Stelle verhalten hätte. So aus der bequemen Zuschauerperspektive fallen einem ja meistens die Dinge viel leichter als wenn man selbst auf dem heißen Stuhl sitzt.

Den beiden Gesprächspartnern von Hillbrecht, dem Moderator Christoph Minhoff und dem CDU-Politiker Rupert Scholz muß ich jedoch schleche Noten in Sachen Diskussionskultur ausstellen. Es kam während der Sendung immer wieder vor, dass Hillbrecht mitten im Wort unterbrochen wurde und seine Argumente nicht zu Ende formulieren konnte.

Hier muß man Hillbrecht allerdings auch attestieren, daß er sich relativ leicht abwürgen ließ, ein rhetorisch besser geschulter Redner hätte das wohl nicht zugelassen.

An anderen Stellen haben Minhoff und Scholz hingegen offensichtlich vergessen, dass sie noch einen dritten Gesprächspartner haben und philosophieren relativ lange über Dinge, die sie eigentlich nicht vollständig verstehen (was sie auch zugeben).

Rhetorische Ansatzpunkte hätten auch die von Scholz konstruierten Beispiele gehabt. Als er mit dem hypothetischen Mordaufruf gegen Hillbrecht auf einem Server in Uruquay (schreibt man das so?) die Notwendigkeit von lokalen Sperrverfügungen in Deutschland zu begründen versuchte weil man ja den Mordaufruf auf dem Server in Südamerika nicht löschen kann hätte man schon entgegnen können, daß so ein Mordaufruf zwar in der Tat strafbar ist, aber sich andersrum wohl in einem zivilisierten Land wie Deutschland hoffentlich niemand soweit entblödet einem solchen Aufruf Folge zu leisten und einen tatsächlichen Mord zu begehen.

Und als die Sprache auf die Urheberrechte und das geistige Eigentum kam wollte Scholz mit dem Grundgesetz argumentieren, daß ja nicht zwischen materiellem und geistigem Eigentum unterscheidet und man deswegen beides zu schützen hat. Hier hätte man gleich bei Artikel 14 GG Absatz 2 einhaken können der da lautet:

Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Darunter verstehe ich als moderner Mensch eine Verpflichtung, sein Wissen (also das was manche als ihr geistiges Eigentum ansehen) der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.

Besonders krass war dann zum Ende der Sendung noch das Thema „Jörg Tauss“ der vom Moderator Minhoff sozusagen wieder öffentlich schuldig gesprochen wurde. Das erinnerte dann schon ein wenig an die Hexenprozesse der heiligen Inquisition.