In meiner Jugend gab es keine PCs, die modernste „Rechenmaschine“ war ein Taschenrechner mit LED-Anzeige der die 4 Grundrechenarten beherrschte. Und es gab auch kein Internet und schon gar keine Suchmaschinen. Die Deutungshoheit über das Allgemeinwissen oblag den gedruckten Lexika und wir hatten damals eine Ausgabe von „Knaurs Jugendlexikon“ welches uns bei der Klärung von wichtigen Fragen dann half. Das Buch hatte zwar viele Seiten, aber natürlich ist der Platz begrenzt und so konnte man keine so abgehobenen Sachen wie das Funktionsprinzip einer Wasserstoffbombe nachschlagen, nein, dieses Lexikon beschränkte sich mehr auf die praktischen Fragen des Alltags wie zum Beispiel das Abspülen. Denn in meiner Jugend kannten wir Spülmaschinen nur vom Hörensagen, das war etwas teures für das in der kleinen Küche sowieso kein Platz war und daher wurde der Abwasch von Hand erledigt. Und dieses herausragende Werk beschrieb den Abspülvorgang sehr exakt. Ich kann mich noch gut erinnern, da stand zum Beispiel, dass derjenige der abtrocknet schlecht gewaschenes Geschirr wieder an den Abspüler zurückgeben darf und der Abspüler darüber nicht meckern darf. Damals habe ich nicht verstanden, warum man eine solche, eigentlich selbstverständliche Regelung in ein Lexikon drucken muss. Heute jedoch traf mich mit einem Schlag die Erkenntnis wozu das damals so genau definiert wurde.