Herrmann will Online-Durchsuchungen im Alleingang

Heute gab es in der Augsburger Allgemeinen einen Artikel daß Bayerns Innenminister Herrrmann nun in Bayern die Online-Durchsuchungen im Alleingang machen will. Diesen Artikel mußte ich natürlich sofort mit dem folgenden Leserbrief beantworten:

Wenn ich Dinge bei wie „Er kündigte an, jeden Antrag vom Verfassungsschutz persönlich zu genehmigen“ zum Frühstück lesen muß, dann dreht sich bei mir fast der Magen um. Das hat zum einen damit zu tun, daß ich als Computerexperte leider nur genau weiß, wen eine Online-Durchsuchung tatsächlich erwischen wird: Die bösen Terroristen werden es jedenfalls nicht sein.

Das Gefühl des Unwohlseins wird aber nicht nur durch diese unsinnige Forderung ausgelöst, sondern vor allem durch die Ankündigung die einzelnen Fälle auch noch persönlich genehmigen zu wollen. Zu Beginn der Diskussionen über Online-Durchsuchungen sprach man gelegentlich noch von „Richtervorbehalt“, mittlerweile will Herrmann das „persönlich genehmigen“. In meiner Schulzeit, die zugegebenerweise schon einige Zeit her ist wurde uns der Grundsatz der Gewaltenteilung im Staat beigebracht. Innenminister Herrrmann zeigt mit seiner Äußerung deutlich, daß er wohl noch nie etwas davon gehört hat.