Heute gab es von der Piratenpartei ein Statement zum Urteil des OLG Stuttgart bei dem es um die Frage ging, ob die Fernuniversität Hagen ihren Studierenden einfach digital vorliegendes Lehrmaterial kopieren darf. Das OLG verneint dieses und die Piraten sehen darin eine Verhinderung des freien Zugangs zur Bildung. Dazu muss ich jetzt auch mal ein wenig meinen Senf loswerden.
Als erstes muß man natürlich einmal anmerken, dass man hier ja schon anmosern könnte, dass die Fernuniversität Hagen mit ihren Gebührensätzen ja auch den „freien Zugang“ zur Bildung verhindert. So ganz billig ist das Studium dort ja nicht, allerdings gilt das ja genauso für die Studiengänge an „normalen“ Hochschulen die eine Studiengebühr von bis zu 500€ pro Semester erheben.
Der Unterschied bei der Fernuniversität dürfte wohl sein, dass sich die Studierenden nicht persönlich kennen. Sonst wäre es ja ein leichtes, mal schnell zusammenzulegen, das Material einmalig zu erwerben und dann entsprechend oft an die Beteiligten bei dieser Sammelbestellung zu verteilen. Ja, mögen Gerichte bitte entscheiden, ob das nun eine illegale Vervielfältigung ist oder unter den Begriff „Privatkopie“ fällt.
Vielleicht sollten wir mal einen Reality-Check machen. In meiner Studienzeit von 1980-1984 war es noch üblich, dass Lehrmaterial unter den Studenten geteilt wurde. Egal ob es die Fotokopie des Vorlesungsskritpes war oder mal schnell ein Fachbuch wie der „Kernighan-Ritchie“ (damals in der schauderhaften ersten deutschen Übersetzung) durch den Kopierer gejagt wurde, es gab keinen der dann böse Raubkopierer schrie. Ganz im Gegenteil, damals war es auf den Computermessen sogar die Regel, dass man mit einem Stapel (damals noch teurer 5,25-Zoll-Disketten) anrückte um sich an den Messeständen die Neueste Software zu kopieren. Fotokopierer gab es an der Schule und in den Firmen in denen man Praktikum machte und man durfte mit Billigung des Chefs auch mal ein paar Karton Papier verbrauchen um fürs Studium zu kopieren. Oder man nutze andere Angebote, z.B. gab es am LRZ München die Manuals für wenig Geld zum Kaufen und das tat man dann auch.
Heute ist das alles anders. Während man an der Fernuni mit der Kopierfrage hadert darf ich für meine Tochter jedes Schuljahr „Kopiergeld“ abdrücken, klar ein relativ kleiner Betrag, aber trotzdem eigentlich nicht im Sinne der Lehrmittelfreiheit die an Schulen ja noch gelten soll vertretbar. Und das geht seit der ersten Klasse Grundschule so. Ich wage jetzt mal dezente Zweifel anzumelden, dass die Schule mit den Urhebern das Kopieren abgeklärt hat, man macht es einfach weil es für die Lehrer eben so bequem ist. Natürlich wurden viele Kopiervorlagen auch von den Lehrern erstellt und damit ist das Kopieren kein Problem und es geht auch viel eleganter als zu meiner Schulzeit als man umständlich Matritzen schreiben mußte und die dann in der Schuldruckerei von Hand durchkurbeln musste.
Ein sehr negativer Nebeneffekt der vielen Fotokopien in der Grundschule macht sich jetzt bemerkbar: Unsere Kinder lernen nicht mehr, wie man sauber schreibt oder gar sauber ein Heft führt, denn die Übungen im Unterricht reduzieren sich auf das Ausfüllen von Lückentexten und das Ankreuzen der richtigen Antwort bei Multiple-Choice-Fragebögen. Eine tatsächliche Formung einer sauberen Handschrift und Übung kommt hier nicht mehr zustande, ein Umstand der sich dann auf der höheren Schule ebenso rächt. Da geht es allerdings munter weiter mit den Kopien, Schulaufgaben werden auf den Kopien ausgefüllt und fertig. Bloß nicht zuviel von Hand schreiben müssen.
Ok, diese Probleme sind kein Schauplatz der Urheberrechtsdebatte, aber man sollte durchaus mal die Realität anschauen und dann mit gesundem Menschenverstand entscheiden. Aber der ist in der ganzen Urheberrechtsdebatte ja schon längst auf der Strecke geblieben.
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