Noch ein Petitions-Rohrkrepierer

Diesmal aber nicht von mir, sondern die Petition von Fefe wurde abgewiesen, da der Petitionsausschuß keinen Einfluß auf Gesetzgebungsverfahren nehmen kann. Fefe wollte ein „Three-Strikes-Modell“ haben mit dem Politiker die dreimal für verfassungsfeindliche Gesetze stimmen aus dem Parlament fliegen. Da ist er wohl an Artikel 46 GG gescheitert.

(1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.

Sprich: Der Abgeordnete darf so abstimmen wie er es für richtig hält, auch wenn es sich im nachhinein als „falsch“ oder gar „verfassungswidrig“ herausstellt. Hier merkt man deutlich, dass das Grundgesetz schon 60 Jahre auf dem Buckel hat und die damaligen Ersteller sich noch nicht vorstellen konnten wie Demokratie heute läuft. Nämlich dass hochbezahlte Anwaltskanzleien die Gesetze formulieren die dann von Abgeordneten zu später Stunde auf Anweisung ihrer Fraktion durchgewunken werden. Sofern überhaupt noch einer da ist, der sie durchwinken kann, die neueste Masche ist ja, seinen Redebeitrag zu Protokoll zu geben und dann irgendwo sich zu vergnügen.

Da man aber davon ausgehen kann, dass zu Protokoll gegebene Redebeiträge nicht miteinander sprechen und somit keinerlei Debatte stattfindet kann man hier kaum noch von Demokratie sprechen. Daher auch von meiner Seite die Aufforderung, die Petition die das bemängelt mitzuzeichnen.

Es kann nicht sein, dass der Bundestag Gesetze ohne Debatte oder mit zu Protokoll gegebenen Reden verabschiedet ohne dass sich überhaupt noch wer damit ernsthaft befasst. Auch beim Gesetzgebungsverfahren sollte es heißen: Qualität geht vor Quantität und ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass die Anzahl der wirklich notwendigen neuen Gesetze tatsächlich so inflationär zugenommen hat um damit die Anforderung an einen hochgradig optimierten Gesetzgebungsprozess zu begründen.

Ein Gedanke zu „Noch ein Petitions-Rohrkrepierer

  1. hi king
    man könnte dem text noch hinzufügen, das es teilweise sogar kanzleien sind die ihren sitzt in england haben ( ob das gut oder schlecht ist kann sich jeder selber im hirn verquirlen).

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