Schafft die Bundesjugendspiele ab

Ich kann mich noch gut an meine Schulzeit erinnern und das jährliche Sportfest unter dem Titel „Bundesjugendspiele“ bei dem ich allerdings eher die hinteren Ränge belegte da der Schulsport mir von je her ein Grauen war. Ich war schon sportlich, in meiner Freizeit spielte ich gerne Tischtennis was aber wohl für den Schulsport ungeeignet ist. Und in den Mittagspausen trafen wir uns sogar mit den Mädels aus der Parallelklasse um Volleyball zu spielen, aber auch das ist keine Disziplin für die Bundesjugendspiele. Da geht es eher um die klassische Leichtathletik, die für mich aber eben alles andere als „leicht“ war. Und daher habe ich eben an diesem Sportfest mit sehr geringer Motivation teilgenommen, Auswege gab es ja leider nicht. Doch nun gibt es eine Online-Petition zur Abschaffung der Bundesjugendspiele.

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Petition zur Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen

Die NachDenkSeiten weisen heute auf eine Petition hin die der Abschaffung der Sanktionen und Leistungsbeschränkungen bei Hartz IV gewidmet ist. Die Petition wurde von Inge Hannemann eingereicht, einer vom Dienst freigestellten Jobcenter-Mitarbeiterin die sich mit aller Kraft gegen das Leid welches von der neoliberalen Sozialgesetzgebung geschaffen wird stemmt.

Ich habe gerade mitgezeichnet und ich hoffe, dass das noch sehr viele Mitbürger tun werden. Das Thema ist wichtig und sollte mit mindestens 100.000 Mitzeichnern belohnt werden.

Verfassungsbeschwerde gegen ELENA

Der ELektronische ENtgelt NAchweis ist alles andere als erwünscht, insbesondere wenn man sieht, wieviele Daten hier zentral gesammelt weden sollen. Darum hat der FoeBuD jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen ELENA angeleiert. Daran kann sich jeder beteiligen, allerdings ist die Investition von 55 Cent für die Briefmarke notwendig, da hier ein Formular ausgedruckt und an den beauftragten Rechtsanwalt geschickt werden muss. Eine Investition die in meinen Augen sehr sinnvoll ist. Ich habe daher mein Formular schon ausgedruckt, unterschrieben und morgen geht es zur Post. Ja, es eilt, denn bis spätestens 25. März sollen die Formulare abgeschickt werden da noch vor dem 1. April die Verfassungsbeschwerde eingereicht werden muss.

Petition gegen Nacktscanner

Mittlerweile gibt es eine Petition gegen Nacktscanner um die Bundesregierung dazu zu bewegen, diese Geräte eben nicht einzusetzen. Auch wenn die Erfolgsaussichten einer solchen Petition eher gering sind, so ist es doch notwendig, sie mitzuzeichnen.

Wie es um die Sicherheit auf Flughäfen bestellt ist kann man sich hier angucken. Ok, ernsthaft, was ich von Nacktscannern halte habe ich ja schon unlängst geschrieben. Und diese Ansicht ändert sich auch nicht nachdem die Propagandamaschine jetzt den Nacktscanner als „Körperscanner“ bezeichnet. Und bei Fefe war heute zu lesen, dass diese Scanner auch in der Lage sind die Bilder nicht nur anzuzeigen sondern eben auch zu speichern oder zu versenden. Was ja klar war, denn natürlich gibt es das „Nur-Anguck“-Gerät nicht. Das sollte jedem klar sein, der Kinder hat und einen Screenshot von der Ultraschalluntersuchung während der Schwangerschaft bekommen hat.

Petition gegen die Hartz-IV-Sanktionen

Via Kinder-Alarm bin ich auf einen Blog-Artikel bei „Mein Politikblog“ aufmerksam geworden. Aktuell läuft eine ePetition, die zum Ziel hat, diesem ständigen Treten der Menschenrechte durch die Argen ein Ende zu bereiten.

Wer nochmals nachlesen will, was diese Sanktionspraxis bedeutet darf gerne nochmal meinen Artikel „Das untere Ende der Skala“ lesen. Und die darin verlinkten Seiten und Dokumente.

Ja, mit Schwarz-Gelb kommen 4 lange dunkle Jahre auf uns zu die von der neoliberalen Ideologie geprägt sein werden. Trotzdem sollten wir als Menschen die Möglichkeiten nutzen, auch wenn die Erfahrung beim Zugangserschwerungsgesetz uns eigentlich gezeigt hat, wie wenig eine Petition von unseren Politikern beachtet wird. Aber auch hier heißt das Motto vielleicht „Steter Tropfen höhlt den Stein“. Ich habe die Petition jedenfalls mitgezeichnet. Und ich hoffe, dass es noch viele tun und auch darüber berichten.

Noch ein Petitions-Rohrkrepierer

Diesmal aber nicht von mir, sondern die Petition von Fefe wurde abgewiesen, da der Petitionsausschuß keinen Einfluß auf Gesetzgebungsverfahren nehmen kann. Fefe wollte ein „Three-Strikes-Modell“ haben mit dem Politiker die dreimal für verfassungsfeindliche Gesetze stimmen aus dem Parlament fliegen. Da ist er wohl an Artikel 46 GG gescheitert.

(1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.

Sprich: Der Abgeordnete darf so abstimmen wie er es für richtig hält, auch wenn es sich im nachhinein als „falsch“ oder gar „verfassungswidrig“ herausstellt. Hier merkt man deutlich, dass das Grundgesetz schon 60 Jahre auf dem Buckel hat und die damaligen Ersteller sich noch nicht vorstellen konnten wie Demokratie heute läuft. Nämlich dass hochbezahlte Anwaltskanzleien die Gesetze formulieren die dann von Abgeordneten zu später Stunde auf Anweisung ihrer Fraktion durchgewunken werden. Sofern überhaupt noch einer da ist, der sie durchwinken kann, die neueste Masche ist ja, seinen Redebeitrag zu Protokoll zu geben und dann irgendwo sich zu vergnügen.

Da man aber davon ausgehen kann, dass zu Protokoll gegebene Redebeiträge nicht miteinander sprechen und somit keinerlei Debatte stattfindet kann man hier kaum noch von Demokratie sprechen. Daher auch von meiner Seite die Aufforderung, die Petition die das bemängelt mitzuzeichnen.

Es kann nicht sein, dass der Bundestag Gesetze ohne Debatte oder mit zu Protokoll gegebenen Reden verabschiedet ohne dass sich überhaupt noch wer damit ernsthaft befasst. Auch beim Gesetzgebungsverfahren sollte es heißen: Qualität geht vor Quantität und ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass die Anzahl der wirklich notwendigen neuen Gesetze tatsächlich so inflationär zugenommen hat um damit die Anforderung an einen hochgradig optimierten Gesetzgebungsprozess zu begründen.