Was heute das Netz bewegt ist wohl der Richterspruch der dem zu lebenslanger Haft verurteilen Kindesmörder Magnus Gäfgen 3000 € Schmerzensgeld zuspricht weil er bei seiner Vernehmung mit Folterdrohungen zur Preisgabe des Versteckes seine Entführungsopfers genötigt werden sollte. Eine tatsächliche Folter fand nicht statt, trotzdem hat das Gericht auf Schmerzensgeld erkannt wie Rechtsanwalt Udo Vetter im Law Blog zu berichten weiß.
Nun schwappt eine Welle der Empörung durchs Netz obwohl das Gericht seinen Urteilsspruch durchaus auf rechtliche Grundlagen stellt und auch entsprechend zu begründen weiß:
Im Ergebnis stellt das Landgericht Frankfurt klar, es gibt keine Menschen zweiter Klasse. Grundrechte können nicht relativiert oder gar aberkannt werden. Weder der Staat noch die moralische Empörung einer (möglichen) Mehrheit der Bevölkerung kann daran etwas ändern.
An dieser Stelle muß ich mir jedoch ungläubig die Augen reiben und an die Behandlung der Bezieher von ALG II, dem sogenannten Hartz IV denken. Was man auf Webseiten wie „gegen-hartz.de„Â über die zum Teil an menschenverachtenden Vorgehensweisen der ARGEn liest dann fragt man sich schon, wo denn der Anwalt dieser Menschen ist der für seine Klienten die Einhaltung der Grundrechte einfordert. Der verurteilte Mörder Magnus Gäfgen ist hier sicher ein lohnenderer Client als der Hartz IV Bezieher Hans Mustermann. Traurig nur, dass damit per Gesetz bzw. Ausführungsbestimmungen zum SGB II doch die Zweiklassengesellschaft eingeführt wird. Und während Gäfgen sozusagen augesorgt hat weil er auf Lebenszeit ein Dach über dem Kopf hat, drei Mahlzeiten am Tag und medizinische Versorgung gibt es genügend Menschen in Deutschland, für die jeder Tag ein Kampf ums nackte Überleben ist und die zur Erlangung von Hilfen auf ihre Menschenwürde verzichten müssen.
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Es ist sehr gefährlich, hier diese zwei Fälle in Verbindung zu bringen. Aber ok, spielen wird das mal durch.
Fall eins: Hätte ein Arge-Sachbearbeiter genau das zu einer alleinerziehenden Mutter gesagt, dann wäre er wohl öffentlich gehängt worden. Also kommte es wohl darauf an, wer was zu wem sagt. Sind dann manche gleicher als die anderen?
Fall zwei: Natürlich kann man Verbrechern, besonders verurteilten, alle Rechte absprechen. Das gilt dann auch für Leute, die Brötchen stehlen. Oder Leuten, die schwarzfahren und die Strafe nicht zahlen können. Also ab in die Zwangsarbeiterlager mit ihnen. Aber warum bei Verbrechern aufhören? Warum nicht auch die Menschenrechte verweigern bei Zigeunern, Juden, Homosexuellen? Das ist doch auch nur so ein Gesocks. Klingt irgendwie bekannt?
Fall drei: Das Klagerecht einschränken. Gute Idee. Warum sollen H4-Empfänger mit einem vom Staat bezahlten Anwalt gegen den Staat und die Organe des Staates klagen dürfen, vor einem Gericht, das der Staat zahlt? Weg damit, dann gibt es auch keinen Ärger mehr.
Fazit: Wenn H4-Empfänger schlecht behandelt werden, dann liegt es an den Menschen. Wenn H4-Empfänger schlecht behandelt werden dürfen, dann liegt es an der von uns gewählten Regierung, die solche Gesetzt macht.
Wenn wir anfangen, dem ersten die Menschenrechte zu verweigern, dann werden wir allen die Menschenrechte verweigern, was unweigerlich zu Diktatur und Terrorherrschaft führen wird. Wenn das Recht nicht mehr für alle gilt (also zumindesten theoretisch), dann haben wir sehr schnell Zustände wie in China oder wie im dritten Reich.
Also soll dieser miese Sack vor Gericht Recht bekommen, auch wenn es weh tut. Die Alternativen sind schrecklicher.