Raus aus der EU

Ausnahmsweise habe ich mal einen Artikel im Spiegel angesehen und dabei das kalte Grausen bekommen.

Künftig soll der Gesetzgeber das Bundesverfassungsgericht darauf verpflichten, Verfahren zu europarechtlichen Fragen zuerst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorzulegen; das fordern 30 Juristen, vor allem hochrangige Hochschullehrer und Richter.

Der Grund für dieses Ansinnen liegt wohl in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Lissabon-Vertrag. Da hat sich also das Bundesverfassungsgericht tatsächlich erdreistet und ein Urteil gefällt das letztlich ja nur besagt, dass das was die EU als „Verfassung“ definieren will nicht im Widerspruch mit unserem Grundgesetz sein darf.

Ja bravo kann man da nur sagen. Welchen Wert hätte denn unser Grundgesetz dessen 60. Geburtstag wir neulich so würdevoll feierten noch wenn es durch irgend eine Direktive der EU einfach ausgehebelt werden könnte. Und daß man in Europa gerne Billiard via Bande spielt wiesen wir aus der Vergangenheit ja zu genüge. Wenn also das Bundesverfassungsgericht irgendwas für verfassungswidrig erklärt könnte ein „Unterwerfungsvertrag“ wie der von Lissabon bedeuten, daß man mal eben die Schleife über die EU macht und dann eben das Grundrecht versenkt.

Und was fürchten die Rechtsgelehrten nun?

Denn die EU-Kommission müsste in diesem Fall ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten – und das dann zu erwartende Urteil des EuGH wäre „mit einschneidenden Finanzsanktionen“ verbunden. Die Zahlungen hätte Deutschland sogar „dauerhaft zu entrichten“, da der Gesetzgeber an der Entscheidung des Verfassungsgerichts nichts ändern könne

Also quasi: Wenn ihr nicht so tut wie die EU-Kommision will, dann verdonnern wir Deutschland zu Strafzahlungen bis zum Sankt-Nimmerleinstag. Was wiederum von einem grandiosen Rechtsverständnis in der EU zeugt, denn einer der Rechtsgrundsätze den ich vor langer Zeit im Studium mal lernen durfte war: „Neimand darf für die gleiche Tat zweimal verurteilt werden.“ Eine wie ein perpetuum Mobile immerwährende Strafzahlung wäre aber genau das.

Tja, und jetzt überlegen wir nochmal, welche demokratische Legitimiation EU-Kommision und der Europäische Gerichtshof haben. Ich habe bei der Europawahl jedenfalls keine EU-Kommision gewählt, die wird von den Regierungen der Mitgliedsstaaten gewählt. Und was hat unsere Regierung in Sachen EU-Vertrag getan: Abgenickt hat sie ihn und nur dank eines Abgeordneten durfte Horst Köhler den nicht unterschreiben ohne daß das Bundesverfassungsgericht seinen „Senf“ dazu gegeben hat. In anderen EU-Ländern wurde das Volk befragt, mit zum Teil hinlänglich bekannten ärgerlichen Ergebnissen.Hier in Deutschland hat man sich nicht fragen trauen, am Schluß hätte ja auch hier eine Ablehnung herauskommen können.

Wenn ich jetzt also lese, dass Kritik am EU-Vertrag von Lissabon, geäußert vom höchsten deutschen Gericht zu einschneidenden Finanzsanktionen durch die EU führen soll, dann muß ich ganz offen die Systemfrage stellen, ob ein Verbleib in dieser EU noch wünschenswert ist. Oder ob wir, ganz im Sinne unserer Regierung das Grundgesetz auf den Scheiterhaufen der EU-Geschichte werfen sollen und mal gucken, ob es für das Abbaune von Grundrechten auch eine Abrwackprämie gibt.

Ein Gedanke zu „Raus aus der EU

  1. Was soll die Aufregung? Perince (und sein Lakai Franz) steht damit ganz in der Tradition seines Berliner 0Ordinariats.
    Ordinaraiats. Vor 76 Jahren erhielt ein gewisser Prof. Carl Schmitt (damals Universität zu Köln) den Ruf an die
    Friedrich-Wilhelms Universität (heute Humboldt). Schmitt diente sich jeder Regierung an, vertrat quasi
    jeden Standpunkt nur um am Speichel der Macht lecken zu können.

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