Bauarbeiten am Blog

Am 25. Mai tritt die neue EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO bzw. auf Englisch GDPR) in die Phase ein, in der Verstöße dagegen geahndet werden können. Rein theoretisch gilt diese Verordnung zwar nicht für private Webseiten, aber ich fürchte dass es nicht trivial sein wird, den privaten Charakter einer Webseite in einem Rechtsstreit zu definieren. Und ja, seit ich neulich in der Firma eine Schulung zu dieser neuen Verordnung „genießen“ durfte läuten hier alle Alarmglocken Sturm. Denn ich fürchte, dass genügend Abmahnanwälte am 25. Mai das einfache Geld wittern und Webseiitenbetreiber wegen eines Verstoßes gegen diese Vorschriften mit (natürlich kostenpflichtigen) Abmahungungen zu überziehen. Und diese Verordnung produziert sozusagen ein Minenfeld für Blogger. Man muss also aktiv werden, Hinweise was zu tun ist gibt es z.B. hier

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Meine Tochter, die Verfassungsrechtlerin

Groß werden ist anstrengend. Vor allem wenn man einen sehr individuellen Modegeschmack hat und deswegen hin und wieder von den Schulkameraden gehänselt wird. Anna hat bisher darunter gelitten, dass ihre Klassenkameraden weniger individualistisch veranlagt sind, aber gestern hat sie mit schwerem Geschütz dann zurückgefeuert. Als wieder mal über ihre Kleiderwahl gelästert werden sollte zitierte sie vor den anderen kleinen Lästermäulern flugs mal Artikel 2 GG:

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Und sich so anzuziehen wie sie es will gehört für unsere kleine Verfassungsrechtlerin zum Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Ihre Klassenkameraden haben jedenfalls nicht mit so einer Antwort auf ihre Hänseleien gerechnet und wohl bisher auch noch keine Vorstellung vom Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Anna hingegen schon, sie hat ein Buch für Kinder das das GG erläutert und das liest sie gerne. Ich bin sehr zufrieden mit meinem kleinen Engel.

Staatanwalt klagt Jörg Tauss an

Heute morgen meldete Heise dass die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Anklage gegen Jörg Tauss erheben will. Diese Neuigkeit hat Oberstaatsanwalt Rehring aber nicht zuerst dem Beschuldigten mitgeteilt sondern der Bildzeitung.

Am frühen Nachmittag kam dann die Meldung dass die Generalstaatsanwältin Hügel daraufhin die Staatsanwaltschaft Karlsruhe kritisiert hat. An dieser Stelle frage ich mich dann schon, ob unser Rechtsstaat noch richtig funktioniert, denn der Herr Rehring hat sich ja auch schon bei der ersten Hausdurchsuchung bei Jörg Tauss als sehr auskunftsfreudig erwiesen.

Dieser Vorgang findet daher auch eine entsprechende Würdigung im Lawblog. Dort liest man:

“Eine unnötige Bloßstellung der Person ist zu vermeiden. … Der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren darf nicht beeinträchtigt werden.”

Schon hier hätte der Herr Staatsanwalt wohl eine andere Entscheidung treffen müssen. Es hätte ihm nämlich klar sein können, welchen Wirbel seine Ankündigung verursachen wird, auch, mit welchem Zungenschlag. Dies gilt umso mehr, als ja schon die Durchsuchungen bei Tauss von zahlreichen PR-Stunts der Staatsanwaltschaft begleitet waren.

Angesichts der Vorgänge um Jörg Tauss erinnert das Prozedere aber eher an eine mittelalterlich Hexenjagd als an einen Rechtsstaat. Auf der Homepage von Jörg Tauss findet man dann auch eine passende Erklärung seines Rechtsanwaltes.

Ein wenig seltsam erscheint mir auch die sonstige Berichterstattung in der Presse. Sowohl Focus als auch Stern berichten, dass die Piratenpartei laut Aussage von Aaron Koenig, Mitglied des Bundesparteivorstandes und nicht mit mir verwandt, weiterhin zu Tauss stehe. Das hätte man so gegenüber der Financial Times Deutschland so geäußert. Interessanterweise bringt mir eine Suche nach den Begriffen „Tauss Aaorn Koenig“ auf FTD nur wieder links auf den Stern. Selbst schreiben will FTD diese News wohl nicht.

Einen relativ neutralen Artikel hat die Süddeutsche Zeitung online, die Frankfurter Rundschau hingegen macht munter mit bei der Hexenjagd. Just for fun habe ich jetzt mal auch die Startseite der Bild aufgerufen, da ist Tauss schon wieder raus, dafür liest man 27 mal das Wort „Sex“ und 6 mal das Wort „Porno“. Man merkt also gleich, wo der Schwerpunkt dieser Zeitung ist. Umso mehr erstaunt es einen, dass genau dieses Blatt von der Staatsanwaltschaft so freizügig versorgt wird.

Du WARST Terrorist

Knapp 9 Tage ist es jetzt her, dass ich das „Du bist Terrorist“-Video in einem Blogartikel verlinkt habe. Kurz darauf geistere bereits die Meldung durch die RSS-Feeds, dass der Macher dieses genialen Videos eine Abmahnung vom Verein „Du bist Deutschland“ bekommt, weil man ja „Du bist Terrorist“ so einfach mit „Du bist Deutschland“ verwechseln kann. Allerdings konnten sich die Parteien gütlich einigen.

Doch was lese ich jetzt bei FeFe und F!xmbr? Das Video ist aus dem Netz entfernt worden mit folgender Begründung die man bei Alexander Lehmann nachlesen kann:

Jemand der glaubt, er könne mit einer der Fantasienpersonen in meinem Video beim Einreisen in ein anderes Land verwechselt werden, hat seinen Anwalt gebeten, mich dazu zu zwingen, das Video aus dem Netz zu nehmen.

Es gibt als eine uns unbekannte Person, die den schwarzen Strichmännchen im Video verwecheselt werden kann. Und diese Verwechslungsgefahr reicht aus um jemanden zu zwingen sein Kunstwerk aus dem Netz zu entfernen.

Das lässt eigentlich nur sehr peinliche Schlußfolgerungen zu:

  • Egal wie bekloppt irgend etwas ist, es findet sich immer ein Anwalt der daraus auch noch einen Rechtsanspruch ableiten und sogar erst mal durchsetzen kann.
  • Das „schwarze Phantom“ das wir aus den Micky-Maus-Comics kennen scheint tatsächlich zu existieren, hat aber kein Geisterkostüm an sondern ganz normale Klamotten.
  • Last but not least: Hier ist nicht Deutschland, hier ist Absurdistan!

Schade, dass die Person nicht namentlich bekannt ist, ich hätte mich gerne persönlich davon überzeugt, ob sie den Strichmännchen wirklich zum Verwechseln ähnlich sieht…

Betreibt Amazon Zensur? (2. Update)

Gerade eben habe ich einen sehr interessanten Artikel auf den NachDenkSeiten gelesen. Es geht um das Buch „Unter Linken“ von Jan Fleischhauer und Albrecht Müller berichtet, dass er bei der Amazon-Seite zu dem Buch eine vernichtende Kunden-Rezension mit nur einem Stern gesehen hat. Heute, nur zwei Tage später ist diese Rezension verschwunden und man sieht 2 sehr positve „5-Sterne“-Bewertungen.

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