Roman Herzog: Es gibt ein Grundrecht auf Dummheit

Mit dieser Schlagzeile in der Augsburger Allgmeinen durfte ich heute morgen frühstücken. Klar, dass so etwas nicht unkommentiert bleiben darf und daher gab es postwendend diesen Brief an die Zeitung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die heutige Schlagzeile (siehe Betreff) im Politik-Teil der AZ schreit geradezu nach einem Kommentar.

Ich finde es höchst erstaunlich, wenn ein ehemaliger Bundespräsident so wenig Ahnung von den im Grundgesetz verankerten Grundrechten hat, denn ein Grundrecht auf Dummheit welches er hier in beleidigender Weise den Menschen andichtet, die für einen Mindestlohn sind existiert dort nicht.

Noch viel bzeichnender ist allerdings, dass der Herr Herzog sich offensichtlich nicht mehr an seinen am 23. Mail 1984 geleisteten Amtseid gemäß Art. 56 GG zu erinnern scheint. Damals schwor er (Zitat Art. 56 GG):
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetzund die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Mit seinen kürzlich gemachten Äußerungen betreibt er faktisch das Gegenteil von dem, seine Polemik zur Ausplünderung der Jungen durch die Alten hat durchaus das Zeug zur Volksverhetzung und auch die heutige Äußerung dient nicht dazu, Schaden von Volk und Staat abzuwenden.

Wenn Herr Herzog sich also heute offensichtlich nicht mehr an diesen Amtseid gebunden fühlt, dann unterscheidet er sich in keiner Weise von den Managern die für eine bestimmte Zeit einen Konzern leiten und dann (mit vollen Taschen) diese Aufgabe beenden um was anderes zu machen.

Kommen wir aber zurück zu der von Roman Herzog zitierten Dummheit und den angemahnten Reformen. In der Natur gilt es als Zeichen von Intelligenz, wenn eine Spezies in der Lage ist aus Fehlern zu lernen was vor allem die Fähigkeit einschließt, nicht jeden Fehler selbst machen zu müssen sondern aus den Irrtümern der Artgenossen lernen zu können. Politisch interessierte Mitbürger werden nicht umhin können festzustellen, dass alle neoliberalen Experimente der letzen 35 Jahre, angefangen von Pinochets Chile über Argentinien, Polen, Rußland, Asien usw. als Ergebnis nur einigen wenigen mehr Reichtum und Wohlstand beschert haben, der Großteil der betroffenen Bevölkerung hingegen sank in Arbeitslosigkeit und Verelendung ab. Ich halte es daher für ein ausgesprochenes Zeichen von Intelligenz, wenn ein Volk sich weigert, nochmal eine Runde im neoliberalten Experimentierlabor zu drehen. Denn genausowenig wie es ein Grundrecht auf Dummheit gibt gibt es eines, das die Umverteilung der Geldmittel von „unten nach oben“ definiert.

Zum Thema Rentenerhöhung

Unsere Augsburger Allgemeine greift den „Ball“ des Lamentierens über die Kosten der geplanten Rentenerhöhung auf und bringt auf Seite 2 einen großen Artikel über die Kosten der Rentenerhöhung. Da muß ich einfach einen Leserbrief schreiben.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit einiger Verwunderung las ich heute den Artikel auf Seite 2 bei der über die Kosten der geplanten Rentenerhöhung (die in ihrer Größe gemessen mit der aktuellen realen – andere sagen „gefühlten“ – Inflationsionsrate) eh lächerlich ist. Ich finde die Fragestellung „was kostet uns die Rentenerhöhung“ inhaltlich total falsch, richtiger müssten wir uns fragen „Warum kostet uns die Rentenerhöhung überhaupt was?“.

Die gesetzliche Rente in Deutschland basiert auf dem Solidarprinzip und wird im Umlageverfahren erhoben, d.h. das was die Beitragszahler heute einzahlen wird an die Rentner heute ausbezahlt. Bei einem konstanten Rentenversicherungsbeitrag von X Prozent sollte nach meinem trivialen Verständnis der anteilige Rentenversicherungsbetrag den man zur Auszahlung hat proportional zur Entwicklung der beitragspflichtigen Gehälter mit jeder Tariferhöhung um den gleichen Prozentsatz steigen. Wenn also die Tarifgehälter um einen Prozentsatz Y steigen müssten im gleichen Zug die Renten problemlosum den gleichen Prozentsatz angehoben werden. Wenn das nicht so ist, dannsollten wir mal genauer nach den Ursachen für diese Misswirtschaft forschen
Liegt es vielleicht daran, das wir zuviele Arbeitslose und „prekäre Beschäftigungsverhältnisse“ haben die zur Rentenversicherung keinen Beitrag leisten? Liegt es vielleicht daran dass die Gehälter in Deutschland seit Jahren nur noch stagnieren während sich unsere politische Elite jedes Jahr ihre Diätenerhöhung genehmigt? Oder liegt es gar daran, dass man die gesetzliche Rente bewusst schlechtreden will um die Menschen zum Abschluß von teuren Riester-Verträgen zu bewegen. Ich hätte nix dagegen statt 4 Prozent Riester-Prämie lieber 1% mehr in die gesetzliche Rente einzuzahlen wenn damit die Rentner eine Verbesserung ihrer Situation erfahren würden statt sich täglich von Altersarmut bedroht zu sehen.

Etwas ist faul im Staat und das ist nicht die gesetztliche Rente wie man uns glauben machen will.

Normalbürger hinterziehen mehr Steuern als Reiche

Als ich diesen Artikel heute morgen in der Augsburger Allgemeinen las dachte ich im Stillen bei mir „Herr schmeiß Hirn vom Himmel“. Aber dann ist folgender Leserbrief daraus geworden:

dies ist vielleicht der letzte Leserbrief für einige Zeit von mir, denn – wie soll ich es nur formulieren – auch mir sitzt die Steuerfahndung wohl im Nacken und es kann sich nur noch um Stunden handeln bis mein Haus durchsucht und ich in Untersuchungshaft genommen werde. Ja, ich gestehe freimütig, daß ich als meine Familie Mitte Dezember zu einer Familienfeier in Italien weilte zweimal im benachbarten Ausland getankt habe. Und angesichts meiner grenzenlosen Dummheit, diese illegalen Tankstellenbesuche mit der Kreditkarte zu begleichen sind jede Menge verwertbarer Daten über meine steuerlichen Verfehlungen vorhanden. Vielleich tkann ich ja mit einer Selbstanzeige ein Strafverfahren gerade noch so vermeiden.

Aber was will ich machen? Mein Auto fährt mit einer Tankfüllung bestenfalls 750 km weit und meine Frau weigert sich hartnäckig, das eigentlich leichte (weil ohne Benzin) Auto den Zirler Berg hochzuschieben. Und auf einen Wirtschaftsprofessor wie Friedrich Schneider habe ich auch keinen Zugriff, der läßt sich anscheinend lieber von anderen vor den Karren spannen um mit total abstrusen Äußerungen Stimmungsmache zu betreiben.

Das Anfallen von Verbrauchssteuern im Ausland als Steuerhinterziehung im eigenen Land zu titulieren hat schon was, ich weiß nur noch nicht ob man es als Ausdruck grenzenloser Arroganz oder eher grenzenloser Dummheit werten muß. Und selbst wenn der Herr Professor auf den in grenznahen Gebieten üblichen Tanktourismus anspielt, dann möge er bitte realisieren, daß diese Art des Steuersparens sozusagen die „Globalisierung des kleinen Mannes“ ist.

Zum Thema Steuerhinterziehung

Da konnte ich mich wieder mal nicht eines Leserbriefes enthalten.

Angesichts der Berichterstattung zum Fall Zumwinkel und der Thematik der „Steuerbetrüger“ kann ich mich einiger Kommentare nicht enthalten. Als der Fall Zumwinkel publik wurde bezeichnete man auf der Titelseite die Steuerhinterziehung als „neuen Volkssport“. Ich gebe aber zu bedenken, daß der Teil des Volkes der tatsächlich noch für sein Geld arbeitet (statt sein Geld für sich arbeiten zu lassen) kaum eine Chance auf Steuerhinterziehung hat da hier der Staat direkt vor Auszahlung des Gehaltes zugreift.

Daß Zumwinkel nun die volle Härte des Gesetzes trifft kann man durchaus verstehen. Wenn wir aber auf der einen Seite die bestrafen die uns Steuereinnahmen vorenthalten, was sollten wir dann mit denen machen, die Steuergelder verschwenden? Letzte Woche hat ein deutscher Finanzminister immerhin 1,2 Milliarden Euro zur Rettung einer privaten Bank freigegeben, in meinen Augen müßte ma bei diesem Vorgang einmal prüfen ob hier nicht der Straftatbestand der Untreue gegeben ist. Angesichts dieser Dimensionen stellt man sich ja fast schon die Frage, ob Zumwinkel nur das „Bauernopfer“ ist um von den Mauscheleien im Rahmen der Bankenkrise abzulenken.

„Ehrliche Menschen haben nichts zu befürchten“

Das war die Üerschrift eines Artikels über die Fluggastdatenspeicherung in der heutigen Zeitung. Da kann wohl jeder verstehen , daß ich mcih eines Kommentars in Form dieses Leserbriefes nicht enthalten konnte:

Bravo Herr Schäuble! Mit einer Argumentation wie „Ehrliche Menschen haben nichts zu befürchten“ betreiben sie Demagogie in Reinkultur. Selbstverständlich wird jeder den von ihnen suggerierten Umkehrschluß ziehen und jeden der Befürchtungen zur Einführung des PNR-Systems hat als „unehrlich“ abstempeln. Und natürlich werden sie dann ehrlich behaupten, so etwas nie gesagt zu haben und sich nur falsch verstanden fühlen.

Meine ganz ehrliche Meinung ist aber trotzdem, daß die von ihnen propagierte Datensammelwut ein weiterer Schritt in einen Überwachungsstaat ist gegen den Orwells 1984 wie das Paradies aussieht. Und wenn ihre nachvollziehbaren Argumente für diese Maßnahmen sich in obiger Demagogie und dem Hinweis, daß die USA (das ehemalige „land of the free“) das auch machen erschöpfen, dann ist das für mich natürlich absolut überzeugend und wird mich veranlassen, vor jedem Flug einen Daten-Striptease zu machen. Die Bedenken daß das angebliche Ziel der Terrorbekämpfung damit gar nicht erreicht werden kann weil die bösen (und unehrlichen) Terroristen vielleicht mit guten Tarnidentitäten unterwegs sind werde ich dann einfach verdrängen.

Und jetzt? Bin ich angesichts dieser Befürchtungen unehrlich oder sogar ein verkappter Terrorist? Fragen sie doch mal Brigitte Baumeister wie sie „ehrlich“ definiert.

Behinderte Kinder und die Politik

In Augsburg haben wir ein schönes neues Förderzentrum für behinderte Kinder. Dieses soll aber nach dem Willen der Politiker demnächst geschlossen werden, denn das neue Kindergartengesetz sieht nur noch eine Förderung für „integrative Kindergärten“ vor. Die Berichterstattung hierzu habe ich gerade mit folgendem Leserbrief quittiert:

Wenn ich die Berichterstattung über das Hessing-Förderzentrum lese, dann kocht in mir der Zorn auf eine Politik, die „die Bretter die die Welt bedeuten“ wohl direkt vor ihrem Kopf plaziert hat. Als Vater eines behinderten Kindes mit massiver Entwicklungsverzögerung kann ich aus eigener Erfahrung berichten, daß das Konzept „integrativer Kindergarten“ in der Theorie zwar schön aussehen mag, in der Praxis aber nicht funktioniert.

Mein Sohn durfte sein erstes Kindergartenjahr im Regelkindergarten verbringen, bei 25 Kindern und 2 Erzieherinnen in der Gruppe. Diese waren mit den anderen 24 Kindern bereits gut ausgelastet und hatten daher kaum Chancen ihn zu fördern. Besonders för das Konzept der „integrativen Einrichtung“ spricht aber dann auch daß mir von anderen Eltern gesagt wird, ich möge mein Kind doch aus der Gruppe nehmen da es die Entwicklung der anderen Kinder behindert wenn die Erzieherinnen sich merh um mein Kind kümmern müssen. Ja, da sieht man gleich wie gut das in der Praxis funktioniert.

Das nächste Jahr durfte unser Sohn in einer schulvorbereitenden Einrichtung verbringen, dort machte er auch Fortschritte, war aber für die Leute dort schlicht und einfach zuviel an Betreuungsarbeit.

Nun, im dritten Jahr hat er seinen Platz in einer speziellen Gruppe bei der Lebenshilfe Königsbrunn gefunden und ist dort sehr gut betreut. Auch das Hessing-Förderzentrum wäre ein möglicher Platz für ihn gewesen. Was unsere Politiker zudem offensichtlich verdrängen ist, daß diese speziellen Fördereinrichtungen zu 100% mit behinderten Kindern ausgebucht sind, es bestehen Wartelisten und man kann froh sein, wenn man einen Platz in so einer Einrichtung bekommt. Jetzt das ganze in „gemischte Gruppen“ umwandeln zu wollen würde nichts anderes bedeuten, als daß wichtige Förderplätze von Kindern belegt werden die eigentlich diese Förderung nicht brauchen. Oder will der Staat nebenan gleich nochmal ein Abbild dieses Förderzentrums errichten um allen behinderten Kindern die Chance auf einen Förderplatz zu geben?

Ich als Gesunder lege mich ja auch nicht ins Krankenhaus um dort mit den Kranken eine integrative Gruppe zu bilden. Integration ist schön und sie funktioniert im Bekannten und Freundeskreis problemlos, aber sie funktioniert eben nicht auf Befehl.

Wenn ich dann noch sehe, wie bei den neuen Sicherheits- und Überwachungsgesetzen bestehendes Recht bis zum Exzess gebeugt wird dann ist ein Standpunkt wie der des Herrn Schmid daß es in diesem Fall keine Sonderregelung geben können soll nur sehr schwer nachzuvollziehen. Die logische und vernünftige Konsequenz kann dann nur lauten: Schafft dieses unselige Kindergartengesetz sofort wieder ab wenn es dazu führt, daß eine solche Einrichtung schließen muß.

Den hat sich die AZ nicht vollständig drucken trauen

Heute war wieder ein Leserbrief von uns (diesmal mit ausdrücklicher Zustimmung meiner besseren Hälfte) in der Zeitung, allerdings gekürzt. Wahrscheinlich war der Text am Schluß zu heftig für die Augsburger Allgemeine, aber dazu gibt es ja dieses Blog.

Beim Durchlesen des Interviews mit Bischof Walter Mixa dachten wir uns heute, wie es eigentlich kommt, daß ein Innenminister der einer Partei angehört die sich im Namen „christlich“ nennt auf die Idee kommt, durch das Abhören von katholischen Geistlichen islamistische Terroristen fangen zu können.

Wir haben jedenfalls noch von keinem gläubigen Moslem gehört der sich in eine christliche Kirche verirrt hat um dort die Beichte abzulegen.

Und wenn Christen die Beichte ablegen, dann tun sie das weil sie zum Geistlichen Vertrauen haben, daß dieser stellvertretend für den Gott an den sie glauben ihnen ihre Sünden vergibt. Ein Herr Schäuble mit seinen Wanzen hat dort absolut nichts zu suchen, denn zum einen ist er definitiv keine Vertrauensperson und zum anderen hoffen wir doch stark, daß er sich in seinem Größenwahn noch nicht für Gott hält.

Der rot hinterlegte Text wurde von der AZ nicht abgedruckt.

Herrmann will Online-Durchsuchungen im Alleingang

Heute gab es in der Augsburger Allgemeinen einen Artikel daß Bayerns Innenminister Herrrmann nun in Bayern die Online-Durchsuchungen im Alleingang machen will. Diesen Artikel mußte ich natürlich sofort mit dem folgenden Leserbrief beantworten:

Wenn ich Dinge bei wie „Er kündigte an, jeden Antrag vom Verfassungsschutz persönlich zu genehmigen“ zum Frühstück lesen muß, dann dreht sich bei mir fast der Magen um. Das hat zum einen damit zu tun, daß ich als Computerexperte leider nur genau weiß, wen eine Online-Durchsuchung tatsächlich erwischen wird: Die bösen Terroristen werden es jedenfalls nicht sein.

Das Gefühl des Unwohlseins wird aber nicht nur durch diese unsinnige Forderung ausgelöst, sondern vor allem durch die Ankündigung die einzelnen Fälle auch noch persönlich genehmigen zu wollen. Zu Beginn der Diskussionen über Online-Durchsuchungen sprach man gelegentlich noch von „Richtervorbehalt“, mittlerweile will Herrmann das „persönlich genehmigen“. In meiner Schulzeit, die zugegebenerweise schon einige Zeit her ist wurde uns der Grundsatz der Gewaltenteilung im Staat beigebracht. Innenminister Herrrmann zeigt mit seiner Äußerung deutlich, daß er wohl noch nie etwas davon gehört hat.

Zum Thema Verschärfung des Jugendstrafrechtes

Heute mußte ich mal wieder einen Leserbrief schreiben. Es geht um die neue Sau die durch das Dorf getrieben wird: Verschärfung des Jugendstrafrechtes.

Wie gut, daß es so viele Überwachungskameras gibt. Da können wir dann perfekt
die Gewaltszenen filmen die sich aktuell überall abspielen und zur besten
Sendezeit in den Nachrichten solange wiederholen bis auch der letzte Bürger
für die neue Sau geeicht wird die nun durchs Dorf getrieben wird:
Verschärfung des Jugendstrafrechtes, Erhöhung der Höchststrafe auf 15 Jahre.

Es ist schon seltsam, mit welchen populistischen Parolen sich die Politiker
hier hervortun. Dabei gibt es wissenschaftliche Studien die durchaus belegen
können, daß von höheren Strafandrohungen keine größere Abschreckung ausgeht.
Dem Straftäter dürfte es im Moment der Tat relativ egal sein, ob er dafür
eventuell nun 15 Jahre statt 10 Jahre kassiert. Aber es ist mir durchaus
klar, daß ein Staat der sogar bereits einsitzende Terroristen in Beugehaft
nehmen will zu solchen Erkenntnissen wahrscheinlich gar nicht fähig ist.

Da freut es mich doch den Textblock „in den Tag gesprochen“ mit dem Zitat von
DGB-Chef Sommer zu lesen. Ja, es ist ein Problem unserer Gesellschaft wenn
Kinder und Jugendliche straffällig werden. Um das zu beheben braucht es keine
schärferen Strafen sondern Konsequenzen an vielen Stellen. Warum bewegt sich
ein jugendlicher Straftäter mit ellenlangem Vorstrafenregister immer noch
frei? Welche Gründe führen zur „Verrohung“ der Jugend? Brauchen wir mehr
Freizeitangebote für Jugendliche?

Deutschland wird sicherlich nicht sicherer wenn wir nun noch mehr Kameras
installieren und dabei gleichzeitig die Anzahl der Polizeireviere reduzieren.
Ein Überwachungskamera kann zwar die Tat aufzeichnen, aber einem Opfer leider
nicht zur Hilfe kommen. Und mit längerem Wegsperren der Straftäter lösen wir
das Problem auch nicht, weil diese Maßnahme nicht an den Wurzeln des Übels
ansetzt. Letztlich steuern wir auf amerikanische Verhältnisse, wann werden
wir wohl das Strafmündigkeitsalter auf Kindergarten-Niveau senken und alle
unsere Probleme mit Wegsperren zu lösen versuchen?

Kinderschutz – das interessiert alle Altersgruppen

Vor ein paar Tagen habe ich folgenden Leserbrief an die Augsburger Allgemeine geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Vater von zwei Kindern las ich heute mit großem Interesse den Artikel über
den Kinderschutz und die von der Regierung beschlossenen Maßnahmen.

Besonders verärgert bin ich aber über die Politiker von SPD und Teilen der
CSU die eine Aufnahme des Kinderschutzes ins Grundgesetz fordern. Ich
hoffe sehr stark, daß diese Damen und Herren uns nicht beim nächsten
PISA-Test repräsentieren, denn Artikel 6 GG sagt eindeutig:

1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen
Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern
und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die
staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf
Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die
Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu
verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der
Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen
Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in
der Gemeinschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Was soll angesichts dieses Artikels die Forderung daß Kinderschutz im
Grundgesetz verankert werden muß. Er ist es bereits seit Inkrafttreten des
Grundgesetzes am 24.05.1949, nur haben das unsere Politiker anscheinend
noch nicht bemerkt. Da frage ich mich schon, was die Damen und Herren
denn eigentlich den ganzen Tag tun wenn ihnen nicht mal die elementaren
Grundrechte aus unserer Verfassung geläufig sind.

Dieser Leserbrief wurde heute abgedruckt, allerdings ohne das rot hinterlegte Zitat aus dem GG. Ich war nachmittags mit Stefan noch unterwegs und als ich heimkam war Cristina am Telefon. Sehr lange Zeit am Telefon, sie hatte einen Anruf von einer Mutter bekommen, die sich für diesen Leserbrief bedanken wollte und ihr mitteilte, daß sie dem Brief vollkommen zustimmt. Das Bemerkenswerte: Die Söhne dieser Frau sind mittlerweile 70 Jahre alt und selbst schon Rentner und die Anruferin war 96 Jahre alt. Sie hat lange Zeit mit Cristina telefoniert und war wohl auch froh, sich mit jemanden austauschen zu können. Ich war erstaunt, daß jemand mit diesem Alter noch so fit ist und auch noch soviel Initiative aufbringt.