Antwort von MdB Ulrike Bahr (SPD)

Neulich habe ich ja berichtet, dass ich diverse Bundestagsangehörige aus meinem Wahlkreis angeschrieben habe, mit der Bitte ein Verbotsverfahren gegen die AfD zu unterstützen. Mittlerweile habe ich eine sehr ausführliche Antwort von Ulrike Bahr (SPD) erhalten auf die ich in diesem Blogbeitrag eingehen will. Ich werde hier aber die Mail nicht im Vollzitat bringen, sondern die Punkte so zu formulieren wie sie bei mir als Empfänger der Mail angekommen sind.

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Haben wir eine wehrhafte Demokratie?

Diese Woche haben die investigativen Journalisten von Correctiv.org einen Artikel über ein Geheimtreffen von Rechtsextemen, AfD-Mitgliedern und Mitgliedern der Werteunion in Potsdam veröffentlicht. Gesprächsthema bei diesem Treffen war die zwangsweise Deportation von nicht arischen Menschen, auch wenn die Rechtsradikalen dafür gerne den Euphemismus „Remigration“ verwenden würden. Für mich als Demokrat ist nun der Moment gekommen, an dem der Rechtsstaat beweisen muss, dass er sich gegen solche Umstzurzversuche zur Wehr setzen kann.

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Angriff auf die Meinungsfreiheit

Bei der Wahl zum Europaparlament haben sowohl die Union als auch die SPD herbe Verluste hinnehmen müssen. Einige Leute sprechen angesichts des Videos das der YouTuber „Rezo“ vor etwas einer Woche gepostet hat vom „Rezo-Effekt“, verstärkt noch durch eine Statement aus einer Menge Leute aus der deutschen YouTube-Szene. Für eine Partei wie die CDU bedeutet das, dass sie ein neues politisches Schlachtfeld im „Neuland Internet“ betreten müsen.

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Krieg gegen das Volk

Heute hat das Bundesverfassungsgericht eine für mich verstörende Entscheidung getroffen. Die Bundeswehr darf unter bestimmten Bedingungen auch im Inneren eingesetzt werden. Auslöser war wohl die weiterhin schwelende Diskussion zum 2006 einkassierten Luftsicherheitsgesetz, als der damalige Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung mal kurz von Terroristen entführte Flugzeuge abschießen lassen wollte.

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Wenn Physiker die Ökonomie nicht begreifen

Ich weiß ja nicht, ob Euch gestern der folgende Tweet in den Twitter-Fundstücken vom Juni 2012 aufgefallen ist:

Das Traurige ist ja, dass hier sehr viel Wahrheit drinsteckt. Und dass es eigentlich Grund genug wäre für die Anwendung von Artikel 20 Absatz 4 aus dem Grundgesetz.

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Kennst Du Artikel 146 GG?

Jetzt so spontan und ohne nachzuschlagen? Ich auch nicht, aber dieser Artikel und das darin enthaltene Video ist sehr interessant. Immerhin haben wir ja jetzt 20 Jahre deutsche Einheit und da sollten wir das schon mal aufmerksam lesen:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Tja, da hat wohl einer was übersehen als man in der EUphorie (kein Tippfehler) versucht hat eine EU-Verfassung zu verabschieden. Am Ende ist dann der Vertrag von Lissabon rausgekommen über den zumindest in Deutschland explizit nicht vom Volk abgestimmt wurde. Das ist aber jetzt nicht wirklich eine Überraschung, oder?